Als Reaktion auf die Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund (siehe unsere Beiträge) hat sich der Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern für einen besseren gesetzlichen Schutz der Kulturgüter der öffentlichen Hand ausgesprochen, meldet der NDR: “Auf einer Tagung in Wismar nahm der Landesmuseumsverband den Verkauf zum Anlass, um seine 190 Mitglieder zu einem besseren Schutz ihrer Objekte aufzufordern. Der Verbandsvorsitzende Steffen Stuth wies darauf hin, dass Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht ausreichend geschützt seien. So sei nicht geregelt, unter welchen Umständen Museen Kulturgüter überhaupt abgeben dürfen.”
Der jetzt in Speyer tätige Bibliothekar Armin Schlechter, der sich dort rührig um die dortige Gymnasialbibliothek bemüht und schon 2002 Bemerkenswertes über den Ensemblewert von Büchersammlungen schrieb, hat im “Bibliotheksdienst” (2013, S. 97-101, erst in einem Jahr frei zugänglich) einen Beitrag “Zum Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek” vorgelegt. Er schreibt: “Auf der Ebene der Bestandserhaltung ist deutlich zu erkennen, dass die Bestände des Stralsunder Stadtarchivs, im konkreten Fall der Gymnasialbibliothek seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in keiner Weise adäquat aufbewahrt worden sind. Entlarvend ist auch folgender in der Beschreibung der nun verkauften Sammlung im ‚Handbuch‘ verborgener Satz aus dem Jahr 1995: ‚Eine Aufnahme in den alphabetischen Katalog der Archivbibliothek steht noch aus‘. Offensichtlich gab es nach der Übernahme der Sammlung keinerlei Initiativen, diese auch zu erschließen. Aufgrund dieses Versäumnisses ist sie zu einer nicht benutzbaren und damit toten Bibliothek herabgesunken, ein weiterer Schritt hin zu ihrem Untergang. Anstatt diese Missstände zu beheben, was natürlich erhebliche Mittel gebunden hätte, wurde das Problem im wahrsten Sinne des Wortes zu entsorgen gesucht, ein in Zeiten moderner Kommunikation allerdings reichlich naives Unterfangen. Bei diesem Schritt spielte weiter das Unvermögen eine Rolle, in der Gymnasialbibliothek mehr zu sehen als ein Konglomerat von alten Büchern, nämlich ein gewachsenes Ensemble mit einem intrinsischen Wert, das in genau diesem Aggregatzustand eine unwiederbringliche Quelle für die Stralsunder Regionalgeschichte ist, wie dies ansatzweise schon 1995 im ‚Handbuch der Historischen Buchbestände in Deutschland‘ niedergelegt worden war. Der Stadt Stralsund muss zugestanden werden, dass sie auf die eindeutigen Äußerungen der Fachwelt reagiert, unabhängige Gutachter eingeschaltet und den Verkauf rückabgewickelt hat, so dass ‚nur‘ eine Verlustquote von 10 % zu beklagen ist. Schlagartig bekannt wurden durch diese Angelegenheit die unhaltbaren Aufbewahrungsbedingungen im Stadtarchiv Stralsund und die bereits eingetretenen massiven Schäden an den Beständen, was zu ganz erheblichen Folgekosten führen wird. An der Stadt Stralsund bleibt allerdings der Vorwurf hängen, dass mit der Gymnasialbibliothek nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch durch die Entscheidung vom Juni 2012, die eine Kumulation auch älterer Versäumnisse darstellt, völlig unprofessionell umgegangen worden ist. Auch wurde nicht versucht, vor einem Verkauf Kontakt zu einschlägigen, mit Altbeständen befassten bibliothekarischen Gremien aufzunehmen. Aus bibliothekarischer Sicht muss immer wieder die Forderung nach der Erhaltung aller Buchensembles, die in dieser Form einen spezifischen Quellenwert haben, erhoben werden”. Dem kann man nur zustimmen.
Nur die Antiquare haben anscheinend nichts aus dem Schlamassel gelernt. Die Erwiderung von Christian Hesse, Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare e.V., auf einen FAZ-Artikel von Regina Mönch, nimmt den Antiquar Peter Hassold, der die Stralsunder Bücher angekauft hatte, in Schutz: “Die in unserem Verband organisierten Antiquare, allesamt renommierte Fachleute, zu denen auch Peter Hassold und die von Frau Mönch ungenannt desavouierten Auktionatoren zählen, handeln nach den weitreichenden Regeln des »Code of Ethics« der ILAB (International League of Antiquarian Booksellers).” Offenkundig sind diese Regeln alles andere als weitreichend, sondern völlig unzulänglich, da sie es ermöglichen, eine herausragende Geschichtsquelle zu zerstören.
Was hatte Frau Mönch in ihrem leider nicht online verfügbaren Artikel (FAZ vom 03.04.2013, S. N5) geschrieben? Es wird deutlich, wie sehr “dieser leichtfertige Kulturfrevel” die FAZ-Redakteurin abgestoßen hat (zu einem früheren Artikel von Frau Mönch siehe Archivalia). Zutreffend ist ihre Kritik am ehemaligen Archivleiter: “Der Vorgänger jener handelsfreudigen Archivchefin in Stralsund – beide begannen ihre Archivkarriere als Leiter der Abteilung Sozialismus – verteidigte den Verkauf in Interviews noch lange, er sei für die Stadt wirklich kein „kultureller Verlust“, auch habe sich ja niemand dafür interessiert. Er faselte etwas von „Dubletten“, für Fachleute eine Lüge oder Ausdruck eklatanter Unwissenheit.”
Über das dubiose Vorgehen des Antiquars liest man bei Mönch: ” Inzwischen haben auch einige Stralsunder Bürger Bücher zurück ersteigert und der Historischen Bibliothek übergeben – ein mäzenatischer Brauch, der das Wachsen der Sammlungen über Jahrhunderte möglich machte und fast der vollständigen Vergessenheit anheimgefallen war. Leider hatte der seltsame Antiquar, der diesen Schatz zu Dumpingpreisen erwarb, die kostbarsten Bücher längst weiterverkauft, an große Auktionshäuser, die sie ohne eindeutige Angaben zur zweifelhaften Provenienz gewinnbringend versteigerten. Einige Käufer bestanden auf einer Rücknahme, als sie die Herkunft erkannten, bei anderen, vor allem Auktionshäusern, obsiegte der Geschäftssinn und eine laxe Moral über eigentlich klare Spielregeln. Einige Bücher, wie viele und welche, ist immer noch unklar, hatte der Antiquar jedoch „aufgrund des sehr schlechten Zustandes“ selbst vernichtet. War die Fachwelt an sich schon geschockt, machte diese Mitteilung nur noch sprachlos.” Was ist daran falsch? 95.000 Euro für einen hochwertigen Buchbestand scheint mir sehr wohl ein Dumpingpreis zu sein, wenn man bedenkt, was ich zu den Ergebnissen der Reiss-Auktion in Archivalia vom 20. November 2012 schrieb. Die Presse hat von meinen Ergebnissen keine Notiz genommen, da etwa gleichzeitig die Stadt Stralsund öffentlich den Rückwärtsgang einlegte. Allein der Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek erbrachte 44.000 Euro. Eine sehr rohe Schätzung ergab als hypothetischen Erlös bei der Reiss-Auktion gut 140.000 Euro. Und es ist eine Tatsache, dass die Auktionshäuser Reiss sowie Zisska und Schauer, die skrupellos kostbare Drucke aus dem Stadtarchiv Stralsund in alle Welt verstreuten, die Provenienz Stadtarchiv Stralsund fast immer verschwiegen haben. Ein ehrenwertes Gewerbe?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. April 2013). Folgen der Causa Stralsund: Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern fordert besseren Schutz für Kulturgüter. Kulturgut. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/qnig