Sotheby’s hat seinen Katalog für die Auktion am 5. Juni 2013 schon ins Netz gestellt, bei der 142 kostbare Stücke, darunter auch Handschriften, aus der Mendham-Collection unter den Hammer kommen werden. Nichts scheint die Law Society of England and Wales von ihrem barbarischen Vorhaben, die traditionsreiche Sammlung Joseph Mendhams (1769-1856), die sich seit 1984 als Leihgabe in der Canterbury Cathedral Library befindet, zu zerreißen, abbringen zu können. Eine Petition, die noch läuft, sammelte 4000 Unterschriften. Schon im letzten Jahr formierten sich die Proteste (siehe Otto Vervaart und Meldungen in Archivalia vom Sommer 2012: 1, 2).
Ein gerade veröffentlichter Leserbrief an die TIMES wurde auch von British-Library-CEO Roly Keating unterzeichnet. Darin heißt es: The collection, formed by Joseph Mendham (1769-1856), a Church of England clergyman at Sutton Coldfield, comprises 12 medieval and post-medieval manuscripts and 5,000 books published between 1450 and 1850, many not held in the British Library or other national collections. It constitutes a rich and coherent resource for both Protestant and Catholic history. The collection was gifted by Sophia Mendham to the society in 1869 on the understanding that it would be kept together indefinitely, and accepted by the society on that basis. Had the society not accepted this provision, the collection would have been gifted to King’s College London. More than a century later, in recognition of the collection’s national importance, the British Library awarded a grant to catalogue it with the expectation that it would not subsequently be dispersed.
Schon ein kurzer Blick in den Sotheby’s-Katalog genügt, um zu erkennen, welche Schätze mutmaßlich in Privatschatullen verschwinden werden. Da ist etwa die Nr. 76, eine in Deventer gedruckte Inkunabel, ein Unicum aus dem Besitz des Eichstätter Kanonikers Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden. Seit 2005 weiß man, dass der Gmünder Franziskanerkonvent die Bücher Adelmanns angekauft hatte, die im frühen 19. Jahrhundert an den Frankfurter Sammler Georg Kloß gelangten, der auch als Vorbesitzer der jetzt verkauften Inkunabel erscheint. Außer den Büchern in der Bodleiana kennt Needhams IPI nur drei Stücke aus Bernhards Bibliothek.
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Korrektur: Die Inkunabel in Deventer ist kein Unicum, sondern der zweite (Kölner) Druck des Sammelbands aus dem Besitz Adelmanns (Hinweis Eisermann).
Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/418665318/ GW-Chef Falk Eisermann bezeichnet das Verhalten der Law Society als widerwärtig.
Das sieht nach Geldgier aus – das einzige was getan werden koennte, waere eine Eingabe auf dem Gericht mit dem Ziel, den Verkauf zu stoppen.
Ich bin ein Englisher solicitor (rechtsananwalt) und ich habe neulich gelesen von die Auktion in The Times: the Law Society haben sie nicht publiziert. Es ist bedauerlich dass the Law Society die Wunche von seinen Mitgliedern nicht beachten. Ich habe einen Schrift gesendet zu der Presidentin aber ich habe keine Antwort bekommen. Hoffentlich sie wirt verstehen dass die Sammling wirklich nicht zu the Society gehort, weil sie war eine Leigabe zu schutzen nicht zu verkaufen.