Neulich meldeten wir einen Beschluss des Museumsverbands Mecklenburg-Vorpommern, der den Schutz der Kulturgüter in den Museen und musealen Einrichtungen des Landes anmahnte. Unser Dank gilt dem Vorsitzenden des Museumsbunds für den folgenden Gastbeitrag.
Der Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. beobachtet im Rahmen seiner Qualitätsanalysen zur Museumslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern als Fachverband für die Museen und musealen Einrichtungen seit Jahren den Umgang mit den in den Sammlungen der Museen und musealen Einrichtungen enthaltenen Kulturgüter. Dabei geht der Verband von der Prämisse aus, dass Kulturgüter in jedem Falle als außergewöhnlich schutzwürdig und dem Markt entzogen gewertet werden müssen.
Im Jahr 2007 hat der Museumsverband auf seiner Jahrestagung einen offenen Brief zur Lage der Museen verabschiedet. Leider müssen wir bei der heutigen Durchsicht des Papiers feststellen, dass er nicht nur unverminderte, sondern fortschreitende Gültigkeit hat. Ein jüngster Präzendenzfall ist der Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv. Der Museumsverband hat sich deshalb mit einem offenen Brief unter dem Titel “Kulturerbe und der Vertrag der Generationen” erneut an die Öffentlichkeit gewandt.
Zugleich empfiehlt und mahnt der Museumsverband seine Mitglieder zu einem sorgfältigen und fachlich korrekten Umgang mit den in den musealen Sammlungen bewahrten Kulturgütern. Zum Schutz der Objekte in ihren Sammlungen empfahl der Vorstand des Museumsverbandes deshalb in diesem Jahr seinen Mitgliedern, eindeutige Regelungen zur Abgabe von Kulturgut, zur Entinventarisierung oder Deakzession in ihren Satzungen und Sammlungskonzeptionen zu verankern.
Wir mahnen als Verband seit einiger Zeit den Schutz der Sammlungen an, da es im Denkmalschutzgesetz des Landes (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-DSchGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr) heißt: “Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.“ Es wird im Gesetz also vernünftigerweise davon ausgegangen, dass in öffentlichen Sammlungen ein entsprechender Schutz besteht. Genau dieser besteht aber aus unserer Sicht nicht.
Darum auch die eigene Richtlinie, die sozusagen eine niederschwellige Empfehlung an die Museen im Land ist, einen Schutz des Museumsgutes, bei fehlendem gesetzlichen Schutz, in den Museumssatzungen zu verankern.
Insofern ist die Causa Stralsund Anlass für den Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern gewesen, erneut auch den Schutz der Objekte in Museumssammlungen zu thematisieren. Unsere Empfehlung (http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Deaczession.pdf) nimmt ausdrücklich Bezug auf den Leitfaden des Museumsbundes. Dieser behandelt den empfohlenen Umgang der mit den Sammlungen Betrauten mit diesen.
Dr. Steffen Stuth
Vorsitzender
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion Weblog Kulturgut (20. Juni 2013). Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern: Kulturgüter müssen dem Markt entzogen werden. Kulturgut. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qnil