Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im “Archivium Lithuanicum 15, 2013” (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt. Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie “Les Enluminures” (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.
Dass der Aufsatz den ansonsten nur lokales Aufsehen erregenden Verkauf 2012 thematisiert, ist verdienstvoll. Felicitas Noeske, Mitglied unseres Kulturgut-Teams, hatte von Stephan Mossman eine private Rundmail erhalten, in der die “schamlose” Auktion erwähnt wurde. Am 1. Oktober 2012 hatte mich ein Archivalia-Kommentator ins Bild gesetzt: “Dass die letzten Provenienzen gerne verschwiegen werden ist ja nicht so selten. Bonhams (London) versteigert am 2. Oktober 2012 (auction 20412: lots 116-230) fast sämtliche Inkunabeln (80 von den 82 im ISTC unter ‘Wigan PL’ gelisteten) der ‘Free Public Library Wigan’, ohne dies im Online-Katalog zu erwähnen. Ein zugehöriger Blindstempel kann nur aufgrund der Abbildungen (mit Zoom) identifiziert werden. z.B.: http://www.bonhams.com/auctions/20412/lot/150/ “. Ich hatte allerdings keine Zeit, der Sache nachzugehen. Von dem lokalen Presseartikel und weiteren Stellungnahmen (Wigan Today, Hinweis in einem UK-Forum zur Buchgeschichte, Kritik in einem Blog) erhielt ich erst durch Frau Noeske Kenntnis. Kessler/Mossmann erwähnen zusätzlich die Notizen von Scott Gwara über die Handschriftenverkäufe in seinem Newsletter (PDF S. 4f. ). Gwara unterstreicht die Beziehungen der Handschriften zu Padua.
Man muss es immer wieder wiederholen, auch wenn sich das Verständnis für diese Argumentation im Handel und auf Seiten der US-Buchszene in Grenzen hält: Die um 1900 zusammengekaufte bibliophile Sammlung der Wigan Public Library, Handschriften und Inkunabeln, war eine schützenswerte wissenschaftlich wertvolle Geschichtsquelle, die durch die Auktion zerstört wurde. Wie der soeben erwähnte Padua-Bezug zeigt, handelte es sich nicht nur um Einzelstücke, sondern um Provenienzreste, die nun zersplittert wurden. Eine 2012 verkaufte Inkunabel war das einzige bekannte Exemplar auf den britischen Inseln.
Wie schon in der Causa Stralsund wurde mit mangelndem lokalen Bezug und mangelndem Interesse an dem Bestand argumentiert. Katie Birkwood hat dafür die richtigen Widerworte gefunden: “It doesn’t take a genius to realise that if no-one knows that something is in a library, no-one will access it. The onus is on the library service to promote its collections.”
Bibliotheken weltweit müssen ihren Altbestand im Interesse der Wissenschaft als buchhistorische “Archive” dauerhaft bewahren. Das betrifft auch die “öffentlichen Bibliotheken”, deren Kerngeschäft die aktuelle Literaturversorgung ist. Bestandsverlagerungen können kein absolutes Tabu sein, aber sie müssen das Ziel haben, den Schaden für die Wissenschaft zu minimieren. Ohne einen transparenten Aussonderungs-Prozess, der nicht wie im Fall Wigan von Heimlichtuerei begleitet wird und der vor allem ohne Zeitdruck stattfinden muss, profitiert nur der Handel, der nach erlesenem Material und hohen Gewinnen giert, und der bornierte Eigentümer, dem die wissenschaftlichen Implikationen wurscht sind. In einem ergebnisoffenen Prozess hätte man versuchen können, die Wigan-Bestände möglichst provenienzschonend auf eine andere öffentliche Sammlung (oder mehrere) zu verteilen. So hätte man womöglich einen Mäzen dafür gewinnen können, die Handschrift mit dem baltischen Text einer litauischen Institution zu stiften. Auktionen haben den Vorteil, dass sie oft (nicht immer) den Gewinn für den Eigentümer maximieren, und den gravierenden Nachteil, dass sie Zusammengehöriges zerreißen und das Versteigerungsgut überwiegend in private Hände spülen, da diese meist kaufkräftiger sind als öffentliche Institutionen. In den privaten Tresoren dienen die Stücke weder der Wissenschaft noch der Allgemeinheit, obwohl sie das als Kulturgut tun sollten. Es gibt Sammler, die gern Zugang für die Wissenschaft gewähren und ihre Pretiosen für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Aber auch das setzt voraus, dass der jeweilige Standort bekannt ist. Üblicherweise teilen Auktionshäuser nichts über (auch institutionelle) Erwerber mit, leiten allenfalls Anschreiben weiter.
Einen wirksamen Schutz von beweglichem “Heritage” kennt das Vereinigte Königreich nicht, wie zuletzt die skandalöse Zerstreuung der Mendham-Collection 2013 durch die Law Society gezeigt hat, die der deutsche Inkunabel-Experte Falk Eisermann “widerwärtig” nannte. Auch der einstige Stifterwille zählt juristisch dort so gut wie nichts. Wiederholt las ich von englischer Kulturgut-Barbarei im Kontext historischer Bibliotheken. Ebenfalls 2012 wurde der Altbestand des Birmingham Medical Institute zerstückelt. Mit Müh und Not konnte 2010 die Rare Books Collection von Cardiff gerettet werden.
Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Glücklicherweise scheiterte der geplante Verkauf von Shakespeare-Folios durch die University of London 2013. Der Shakespeare-Forscher Henry Woudhuysen zeigte aber in einem lesenswerten Beitrag, dass der glückliche Ausgang eher nicht die Regel ist: “There have been many other such campaigns against the sales of historic libraries and items from them; why did this one raise such strong feelings and why did it succeed? Most recently there has been controversy about the Law Society’s decision to sell the Mendham Collection of 15th and 16th-century English Bibles and controversial literature, bequeathed by Joseph Mendham (1769-1856) and, since 1984, kept at the University of Kent at a cost to the society of about £10,000 a year. Opposition to the sale failed and the books were sold at Sotheby’s. Of course, it is easier to animate people about the sale of anything associated with Shakespeare (the 450th anniversary of his birth will be marked in 2014) than it is to engage them with the preservation of a 19th-century collection of pre-Reformation books. Even so, similar protests against the sales of First Folios by Oriel College, Oxford, and by Dr Williams’s Library (just around the corner from Senate House) both failed to stop them. There were equally unsuccessful campaigns against the sale of rare 15th and 16th-century continental printed books from the John Rylands Library in 1988 and, a decade or so later, of runs of historic newspapers from the British Library-a shameful event that helped inspire Nicolson Baker’s Double Fold: Libraries and the Assault on Paper (2001).”
Man müsste noch mehr aus dieser einsichtsvollen Stellungnahme zitieren. Nur zu bekannt ist auch hierzulande das abscheuliche Dublettenargument: “Despite a century and more of the painstaking investigation of books printed before 1800 on the hand-press, it is surprising to have to explain to professional librarians and others that there is no such thing as a “duplicate” of this kind. […] Books from the hand-press period are not “duplicates” and the more we learn about them, the more their unique individuality becomes apparent.”
Zurecht betont Woudhuysen, dass digitale Kopien kein Ersatz für die Originale sein können. Aber sie können, möchte ich ergänzen, für die alten musealen Bestände werben, deren Auswertung mit naturwissenschaftlichen Methoden (etwa zur Provenienzforschung) noch kaum begonnen hat. Wissenschaftlich wertvolle Ensembles wie der Altbestand der Bibliothek von Wigan müssten zusammengehalten werden!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. März 2014). Wigan Public Library: Altbestand 2012 verscherbelt. Kulturgut. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qniw
Royal Institution verscherbelt Altbestand: http://archiv.twoday.net/stories/1022483884/
Die Verantwortlichen der Bishop Phillpott Library im englischen Truro entschieden 2006, den kostbaren Altbestand ihrer Bibliothek aufgrund mangelnder Nutzung für nur 36.000 britische Pfund abzugeben.
http://archiv.twoday.net/stories/4251379/
Ignoranz und Intransparenz gefähren alte Sammlungen schriftlichen Kulturguts mindestens ebenso wie Feuer und Wasser.
2011 musste der Altbestand der Royal Institution of Chartered Surveyors dran glauben: http://archiv.twoday.net/stories/41794233/
Scott Gwara schrieb mir: “Now common, deaccessioning is becoming more secretive: Haverhill Public Library (Massachusetts, USA) has quietly sold its small collection of manuscripts.”