UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution

Immer wieder verstören Meldungen über die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgütern in Syrien und im Irak.1 Das wunderbare Ensemble von Palmyra fiel zweimal in die Hände des “Islamischen Staats”, der dort schwere Verwüstungen anrichtete.

Immerhin sind zwei aktuelle positive Entwicklungen hervorzuheben. In Paris hat eine Geberkonferenz etwa 70 Millionen Euro für einen Aliph genannten Rettungsfonds für den für Schutz bedrohter Kulturstätten bewilligt.2 Und am 24. März 2017 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347 zum Kulturgutschutz verabschiedet (Text). Aus der UNESCO-Meldung:

Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats verabschiedet. Sie ist die erste Sicherheitsratsresolution, die sich ausschließlich auf den Schutz des kulturellen Erbes bezieht.

„Die gezielte Zerstörung des kulturellen Erbes ist ein Kriegsverbrechen. Sie ist eine Kriegsstrategie, um Gesellschaften langfristig auseinanderzureißen“, sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova. „Die Verteidigung des Kulturerbes ist eine Voraussetzung für Sicherheit und den Schutz von Menschenleben. Waffen sind nicht genug, um gewalttätigem Extremismus entgegenzutreten. Wir brauchen dazu auch Bildung, Prävention und die Weitergabe des kulturellen Erbes. Das ist die Botschaft dieser historischen Resolution.“

Die Resolution betont die negativen Auswirkungen gegen Kulturgüter gerichteter Aktionen:

Emphasizing that the unlawful destruction of cultural heritage, and the looting
and smuggling of cultural property in the event of armed conflicts, notably by
terrorist groups, and the attempt to deny historical roots and cultural diversity in this
context can fuel and exacerbate conflict and hamper post-conflict national
reconciliation, thereby undermining the security, stability, governance, social,
economic and cultural development of affected States

Erinnert sei an den Beitrag in diesem Blog: Kulturgut versus menschliches Leid?.

Die lange Resolution wendet sich nicht nur gegen die Zerstörung von Kulturgütern, sondern auch gegen Raubgrabungen und den illegalen Antikenhandel. Sie ist ein wichtiges Signal, dass die Weltgemeinschaft dem Schutz von Kulturgütern heute mehr Bedeutung zumisst als früher.

Im Herbst letzten Jahres wurde erstmals ein Dschihadist “nur” wegen Kulturgutzerstörungen in Mali vom Internationalen Strafgerichtshof zu neun Jahren Haft verurteilt (PDF des ICC):

Found guilty, sentenced to 9 years. On 27 September 2016, Trial Chamber VIII found Mr Al Mahdi guilty, as a co-perpetrator, of the war crime of intentionally directing attacks against historic monuments and buildings dedicated to religion, including nine mausoleums and one mosque in Timbuktu, Mali, in June and July 2012.

Es ist aus meiner Sicht richtig, dass das Urteil seine Taten als Kriegsverbrechen gewertet hat. Gelänge es einem religiösen Fanatiker, aus Hass gegen das Christentum eine der bekanntesten Mariendarstellungen Deutschlands zu zerstören, könnte er wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) nur zu maximal drei Jahren Haft verurteilt werden. Ob das dem symbolischen Gehalt eines solchen Anschlags angemessen wäre? Zum Vergleich: in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung ist eine Verurteilung zu bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich.

“Aufgrund des Verdachts auf Verstoß gegen das neue Kulturgüterschutzgesetz kontrollierte das Bayerische Landeskriminalamt am Samstag, 4.3.2017 eine Münzmesse in München. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ am Sonntag Haftbefehl gegen einen Händler, bei dem mutmaßliches Raubgrabungsgut sichergestellt wurde”, meldete Archaeologik.3 Auch das ist eine gute Nachricht in Sachen Kulturgutschutz.

Das russische Propagandavideo vom 2. März 2017 vermittelt einen Eindruck von der Lage in Palmyra nach der Wiedereroberung

  1. Laufende Berichterstattung durch Rainer Schreg in seinem Blog Archaeologik. []
  2. Siehe etwa Deutsche Welle; Telerama.fr; Archivalia. []
  3. Siehe auch: http://schmalenstroer.net/blog/2017/03/bayrische-polizei-geht-gegen-antikenhaendler-vor/. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. März 2017). UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution. Kulturgut. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qnj7


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