In Arsprototo 2021/2, dem Magazin der Kulturstiftung der Länder (PDF, Website), präsentiert Johannes Fellmann eine “Kulturgeschichte aristokratischen Sammelns im Odenwald”. Schon 2019 wurde verkündet: “Bereits 2005 erwarb das Land Hessen einen Großteil der Sammlungen des Schlosses aus dem Eigentum der Familie der Grafen von Erbach. Etwa 300 Objekte, darunter die Ahnengalerie und die Ausstattung der Hubertuskapelle, blieben damals in Familieneigentum und wurden nun ebenfalls veräußert”.
Fellmann geht allgemein auf das Problem adeligen Kunstbesitzes ein, das mich selbst ja auch mehrfach beschäftigt hat. Mit Graf Franz von Erbach habe ich mich in meinem Beitrag über aristokratisches Sammeln im 19. Jahrhundert, ausgehend von den Sigmaringer Sammlungen, befasst:
https://archivalia.hypotheses.org/97818
Fellmann zitiert mich mehrfach:
Doch was sind beliebige „Ansammlungen“, was landesgeschichtlich wertvolles Kulturgut? „Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adligem Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren ‚Sitz im adligen Leben‘ in den Blick nimmt, somit aus“, beklagte der Historiker Klaus Graf bereits 2005 anlässlich der Ausstellung zu aristokratischen Sammlungen „Schatzhäuser Deutschlands“ im Münchner Haus der Kunst. Graf attackierte dabei auch den „Pretiosen-Fetischismus“ von Museen, der sich nur an „‚Spitzenwerken‘ und Erstklassigem orientiert“.
Graf plädiert dafür, die Geschichte des adligen Sammelns einzubetten in die Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur, also auch die Zusammenhänge mit bürgerlichen Sammlungen zu untersuchen. Jagdtrophäen seien beispielsweise mit in die wissenschaftliche Betrachtung zu nehmen, und der Historiker macht auf die Ausdifferenzierung innerhalb des Adels aufmerksam. Ahnengalerien hält Graf als Teil der ursprünglichen Ausstattung der Schlösser auch aus Denkmalschutzgründen für bewahrenswert. Die Wissenschaft schließlich solle sich weit mehr als bisher in die Diskussion um das aristokratische Kulturerbe einmischen, konstatierte Graf angesichts des wiederholten Ausverkaufs des Hochadels.
Fellmann bezieht sich auf meinen Text in der Kunstchronik 2005: https://archivalia.hypotheses.org/28594.
Über Franz von Erbach heißt es:
Franz I. setzte sich mit seinem komplexen Gestaltungswillen jedenfalls von der breiten Masse des Adels ab, wie sie sein Zeitgenosse Goethe verspottete: „Die Leute, mit denen ich umgeben war, hatten keine Ahnung von Wissenschaften; es waren deutsche Hofleute, und diese Klasse hatte damals nicht die mindeste Kultur.” Ganz im Gegenteil, Adelssammlungs-Experte Klaus Graf schätzt die Bedeutung von Franz I. hoch ein: „Er war einer der berühmtesten Antikensammler des späten 18. Jahrhunderts und gilt als Pionier der provinzialrömischen Archäologie.“ Dass Franz I. kein, wie noch bis Anfang 2000 teilweise angenommen, laienhafter Antikenschwärmer war, belegte mittlerweile auch ein Forschungsprojekt. Dabei konnte man u. a. auf das mehr als 2.000 Seiten umfassende, vielbändige Katalogwerk zurückgreifen, das Franz I. selbst zu sämtlichen Artefakten seiner Sammlung anfertigte.
Dieser Katalog wurde 2019 ebenfalls für das Land Hessen erworben.
Von User:Erbacher CC BY-SA 2.5, Link
Der Beitrag erschien zugleich in Archivalia.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Dezember 2021). Erbachs Erbe. Kulturgut. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qnje