Archiv des Autors: Klaus Graf

Über Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Jahresrückblick 2023

In Archivalia erschienen 2023 in der Kategorie 70 Beiträge. Auf einige möchte ich hier aufmerksam machen. Nicht ganz unwichtig war das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege, dem sich mindestens 12 Artikel widmeten. Ich nenne nur einen: “Putin lässt 25 der 196 Architekturdenkmäler von Odessa zerstören”.

Die beste Nachricht des Jahres kam aus Dresden. Nach langer Zitterpartie (wir berichteten über die Pläne des Verkaufs an einen Händler im Mai 2022) wurde im Dezember bekannt gegeben, dass das Land Sachsen die historische Klosterbibliothek und Urkunden des Klosterarchivs der Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal erworben hat.

Marienthaler Psalter

Mehr Raum beanspruchten die Kulturgutverluste. Hier frevelte vor allem der Adel.

Ich erinnerte mich an die schändliche Zerstreuung der Fürstenbergischen Bücherschätze in Donaueschingen ab 1994, als ich im Sommer 2023 melden musste: Kostbarkeiten der Fürstenbergischen Schlossbibliothek Weitra werden verscherbelt.

“Wie die Familie von Bismarck das Erbe des Reichskanzlers verscherbelt”, enthüllte der SPIEGEL.

Die Zerstreuung der ehemals reichen Sammlungen des in Sachsen-Altenburg gelegenen Schlosses Poschwitz und des Kulturguts der Fürsten Reuß schreitet fort, meldete mir im Juni ein Hinweisgeber.

Erbprinz Ernst August von Hannover kündigte eine Dauerleihgabe. “Nach 44 Jahren muss die Universität Göttingen die älteste private Sammlung römischer Skulpturen zurückgeben. Die Sammlung Wallmoden war 1979 als Leihe des Hauses Hannover an die Uni gekommen”.

Positiv immerhin: Das Haus Hohenzollern zog seine Forderungen im Eigentumsstreit zurück.

Thema historische Gymnasialbibliotheken: Selbsternannter “Experte” von der ULB Münster will 4000 Bände aus der historischen Herforder Gymnasialbibliothek wegwerfen.

Zu historischen Kulturgutverlusten erschien eine Rezension über Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit. Hinzuweisen ist auch auf einen Podcast zum Abzug der Düsseldorfer Kunstgalerie am Anfang des 19. Jahrhunderts.

Kulturgut muss frei sein. Die Proteste gegen die Regelung der Nutzungsgebühren für die Wiedergabe von Kulturgut in Iatlien reißen nicht ab.

Zuletzt: Die Stadt Zürich darf die Inschriften “Zum Mohrenkopf” und “Zum Mohrentanz” an zwei historischen Gebäuden nicht abdecken, entschied ein Gericht.

Anhang: Bemerkenswerte Beiträge in Archivalia 2003-2023

In der Kategorie Kulturgut von Archivalia, das 2023 20 wurde, erschienen bis jetzt nicht weniger als 2622 Beiträge. Eine kleine Auswahl aller über 50.000 Archivalia-Beiträge stellte “Eine Zeitreise mit bemerkenswerten Archivalia-Beiträgen seit 2003” vor. Das Thema Kulturgut betreffen:

(14.5.2005) Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut

(28.8.2005) Historisches Wirtschaftsarchiv wird zerstückelt
Versteigerung der Gartenbibliothek des Welfenschlosses Herrenhausen in Hannover.

(13.10,2006) Martin Germann: Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind
Anlass war der Karlsruher Kulturgüterstreit, über den es in Archivalia sehr viele Beiträge gab.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(5.11.2006) Gesamtübersicht: Karlsruher Kulturgut-Debakel
Vorläufige Übersicht, auch danach erschienen noch zahlreiche weitere Beiträge.

(12.12.2006) Wem gehören die badischen Kroninsignien?
Stellungnahme zum Karlsruher Kulturgüterstreit.

(6.2.2007) Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel 2006
Gedruckt in der “Kunstchronik”.

(20.2.2007) 83 Tonnen Bücher als Müll
Ungekürzte Fassung meines FAZ-Artikels über den Eichstätter Buchvernichtungsskandal.

(22.2.2007) Bücher weggeben statt wegwerfen
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(23.2.2007) Bernd-Christoph Kämper: Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt
Über den Eichstätter Buchvernichtungsskandal.

(11.3.2008) Zusammenschau: Die Causa Wolfegger Hausbuch
Kulturgut-Skandal.

(2.4.2008) Christoph Graf Waldburg über das Hausbuch
Interview anlässlich des Verkaufs des Wolfegger Hausbuchs.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(6.11.2008) Zu den Eigentumsansprüchen an der Düsseldorfer Gemäldegalerie
Mit umfangreicher Ergänzung 2022.

(8.12.2011) Adventskalender 2011: Türchen VIII – Der Unheilsspiegel
Zum Karlsruher Kulturgüterstreit.

(3.11.2012) FeliNo: “Historiker: Stadt verscherbelt Kulturgut”
Zur Causa Stralsund (Verkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv) erscheinen in Archivalia etwa 250 Beiträge.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(6.11.2012) Übersicht zur Causa Stralsund – Fakten und Bewertungen

(20.11.2012) Causa Stralsund: Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek Stralsund am 30. Oktober für 44.000 Euro bei Reiss verauktioniert

(15.5.2013) Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände
Zugleich in LIBREAS.

(15.9.2016) Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein
Wegen eines Handschriftenfotos (und einem Foto aus einer Inkunabel in einem anderen Beitrag) verklagte mich erfolgreich der Fotograf des Auktionshauses.

(4.3.2019) Zu den Handschriften der Hofbibliothek Sigmaringen. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert
Umfangreicher Forschungsbeitrag (115 Anmerkungen).

(11.5.2019) Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken
Forschungsbeitrag zu Kulturgutverlusten.

(3.12.2021) Census der noch in den Schulen befindlichen historischen Gymnasial- oder Schulbibliotheken Deutschlands.
Forschungsbeitrag.

(9.5.2022) “Eine Katastrophe für das kulturelle Erbe”: Zisterzienserinnenabtei Marienthal (Oberlausitz) verscherbelt den berühmten Marienthaler Psalter und weitere Handschriften an Jörn Günther
Mit 20 Folgebeiträgen.

2024 sind es 30 Jahre, dass die Inkunabelsammlung der Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen versteigert wurde. Seither beobachte und dokumentiere ich Kulturgutverluste.

Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal will ihre wertvollsten Handschriften verscherbeln

“Eine Katastrophe für das kulturelle Erbe”: Zisterzienserinnenabtei Marienthal (Oberlausitz) verscherbelt den berühmten Marienthaler Psalter und weitere Handschriften an Jörn Günther, meldete Archivalia am Montag. Nachgetragen wird in diesem Beitrag die laufende Berichterstattung zu diesem großen Kulturgut-Skandal (bisher täglich).

Rückblick 2021

Aus Archivalia entnehmen wir:

Zum Thema Kulturgut wurden 2021 in Archivalia gut 130 Beiträge geschrieben.

Kulturgutverluste I: Klosterbibliotheken

Das Berichtsjahr 2021 begann mit einem Paukenschlag:

Kulturgutfrevel: Der Franziskanerorden hat die rund 150.000 Bände umfassende Fuldaer Klosterbibliothek an ein Antiquariat verscherbelt

Der Beitrag steht mit 2545 Aufrufen auf Platz 5 der Top-10-Archivalia-Statistik für 2021.

Weitere Meldungen zur Causa Franziskanerbibliothek auf dem Frauenberg in Fulda:

Fuldaer Verscherbelung: Franziskaner lügen dreist

Franziskaner-Bibliothek: bookfarm stoppt Verkauf der Altbestände – Zusammenarbeit mit Arbeitskreis in Fulda

Frühneuzeitliche Fuldaer Franziskanerbücher werden weiter verscherbelt – Arbeitsgruppe betreibt Rosinenpickerei, da der Antiquar zu gierig ist

Bei einem Besuch in Fulda wollte ich (unangemeldet) mit dem zuständigen Stadtarchivar sprechen. Er war aber nicht im Dienst.

Die Reihe der Horrormeldungen in Sachen Franziskanerbibliotheken setzte sich im Herbst fort:

Reiss verscherbelt Inkunabeln des Franziskanerklosters Engelberg

Und weitere alte Bücher aus Franziskanerbibliotheken, darunter auch ein alter Druck aus der Fuldaer Bibliothek:

Alte Drucke aus dem Franziskanerkloster Dettelbach werden bei Kiefer verscherbelt

Es ist ein Skandal, dass die zuständigen Stellen diese jedem Kulturgutschutz ins Gesicht schlagenden Verkäufe wertvoller Buchensembles nicht verhindert haben!

Was wird aus der Klosterbibliothek der Karmeliten von Reisach? Fragte ich im Dezember. Eine Antwort der Bayerischen Staatsbibliothek steht noch aus.

Kulturgutverluste II: Schlossausstattungen

Durch Versteigerungen zerstückelt wurde Inventar der Schlösser Poschwitz (Thüringen) und Rimburg bei Aachen.

Die Wittelsbacher ließen Ahnenbilder aus dem westungarischen Schloss Nádasdy versteigern.

Ein Nachtrag: 2005 wurde die Ausstattung des Schlosses Bertoldsheim verscherbelt.

Auf die Notwendigkeit des Erhalts von historischen Schlossausstattungen machte ein Beitrag im Magazin der Kulturstiftung der Länder aufmerksam: Erbachs Erbe. “Weg mit den Erbstücken”, ist ein Abschnitt in einer virtuellen Ausstellung über Herrenhäuser überschrieben.

In einem Sammelband zur Hohenzollern-Debatte (siehe unten) kritisierte Hans Ottomeyer, ehemals Generaldirektor des Deutschen Historischen Museums, die großen Schlossauktionen (Regensburg, Baden-Baden, Marienburg). So sehr ich seinem Fazit “Die großen historischen Zusammenhänge wurden jedoch für immer zerrissen und gewachsene Ensembles unwiederbringlich aufgehoben” (S. 344) zustimmen kann, so ärgerlich ist das einseitige Zuschieben des Schwarzen Peters an die Landesregierungen – als wäre es nicht primär die Schuld der ehemals regierenden Häuser gewesen, dass ihre Sammlungen als Ganzheiten zerstört wurden!

Zum Thema Adelsbibliotheken musste ich im November melden: Freiherren von Neveu zu Durbach verscherbeln die Adelsbibliothek des letzten Fürstbischofs von Basel.

Museumsverkäufe

Der schändliche Verkauf der Zinnfigurensammlung des Schwäbisch Gmünder Museums ist immer noch nicht abgeschlossen, lernten wir im April 2021. In der Corona-Krise verkaufen Museen in den USA wertvolle Stücke. Ich bin strikt dagegen.

Flutschäden

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat auch in einer einer Reihe von Gedächtnisinstitutionen große Schäden angerichtet (Beitragsübersicht).

Daueraufreger: die Hohenzollern-Debatte

Gut 20 Beiträge galten den Kulturgut-Ansprüchen der Hohenzollern und ihrem Verhältnis zum Nationalsozialismus. Im Juni eröffnete das Hohenzollern-Klage-Wiki.

Ein Bacharacher Gerbhaus

Über das Versagen des Denkmalschutzes schrieb Frank Jermann (IRHB).

Castra Bonnensia

Unter diesem Stichwort informierte Wolfgang H. Deuling über die Hintergründe der letztlich erfolgreichen Bewerbung Bonns um den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes – als Teil des Niedergermanischen Limes.

Historische Gymnasialbibliotheken

Eine Reihe von Beiträgen widmete ich 2021 diesem wichtigen Kulturgut (Übersicht).

Erfreuliches: Klosterarchiv Isny für die Stadt erworben

Unter anderem auch mein Engagement hat zum Ankauf des Klosterarchivs Isny durch die Stadt Isny geführt.

Gerettet werden konnte auch die einzigartige Honresfield-Libary in England.


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Erbachs Erbe

In Arsprototo 2021/2, dem Magazin der Kulturstiftung der Länder (PDF, Website), präsentiert Johannes Fellmann eine “Kulturgeschichte aristokratischen Sammelns im Odenwald”. Schon 2019 wurde verkündet: “Bereits 2005 erwarb das Land Hessen einen Großteil der Sammlungen des Schlosses aus dem Eigentum der Familie der Grafen von Erbach. Etwa 300 Objekte, darunter die Ahnengalerie und die Ausstattung der Hubertuskapelle, blieben damals in Familieneigentum und wurden nun ebenfalls veräußert”.

Fellmann geht allgemein auf das Problem adeligen Kunstbesitzes ein, das mich selbst ja auch mehrfach beschäftigt hat. Mit Graf Franz von Erbach habe ich mich in meinem Beitrag über aristokratisches Sammeln im 19. Jahrhundert, ausgehend von den Sigmaringer Sammlungen, befasst:

https://archivalia.hypotheses.org/97818

Fellmann zitiert mich mehrfach:

Doch was sind beliebige „Ansammlungen“, was landes­geschichtlich wertvolles Kulturgut? „Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adligem Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren ‚Sitz im adligen Leben‘ in den Blick nimmt, somit aus“, beklagte der Historiker Klaus Graf bereits 2005 anlässlich der Ausstellung zu aristokratischen Sammlungen „Schatzhäuser Deutschlands“ im Münchner Haus der Kunst. Graf attackierte dabei auch den „Pretiosen-Fetischismus“ von Museen, der sich nur an „‚Spitzenwerken‘ und Erstklassigem orientiert“.

Graf plädiert dafür, die Geschichte des adligen Sammelns einzubetten in die Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur, also auch die Zusammenhänge mit bürgerlichen Sammlungen zu untersuchen. Jagdtrophäen seien beispielsweise mit in die wissenschaftliche Betrachtung zu nehmen, und der Historiker macht auf die Ausdifferenzierung innerhalb des Adels aufmerksam. Ahnengalerien hält Graf als Teil der ursprünglichen Ausstattung der Schlösser auch aus Denkmalschutzgründen für bewahrenswert. Die Wissenschaft schließlich solle sich weit mehr als bisher in die Diskussion um das aristokratische Kulturerbe einmischen, konstatierte Graf angesichts des wiederholten Ausverkaufs des Hochadels.

Fellmann bezieht sich auf meinen Text in der Kunstchronik 2005: https://archivalia.hypotheses.org/28594.

Über Franz von Erbach heißt es:

Franz I. setzte sich mit seinem komplexen Gestaltungswillen jedenfalls von der breiten Masse des Adels ab, wie sie sein Zeitgenosse Goethe verspottete: „Die Leute, mit denen ich umgeben war, hatten keine Ahnung von Wissenschaften; es waren deutsche Hofleute, und diese Klasse hatte damals nicht die mindeste Kultur.” Ganz im Gegenteil, Adelssammlungs-Experte Klaus Graf schätzt die Bedeutung von Franz I. hoch ein: „Er war einer der berühmtesten Antikensammler des späten 18. Jahrhunderts und gilt als Pionier der provinzialrömischen Archäologie.“ Dass Franz I. kein, wie noch bis Anfang 2000 teilweise angenommen, laienhafter Antikenschwärmer war, belegte mittlerweile auch ein Forschungsprojekt. Dabei konnte man u. a. auf das mehr als 2.000 Seiten umfassende, vielbändige Katalogwerk zurückgreifen, das Franz I. selbst zu sämtlichen Artefakten seiner Sammlung anfertigte.

Dieser Katalog wurde 2019 ebenfalls für das Land Hessen erworben.

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Von User:Erbacher CC BY-SA 2.5, Link

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Lizenzangaben wie vor.

Der Beitrag erschien zugleich in Archivalia.

Kulturgutfrevel: Der Franziskanerorden hat die rund 150.000 Bände umfassende Fuldaer Klosterbibliothek an ein Antiquariat verscherbelt

Hohe Wellen schlägt in Fulda der Verkauf der historischen Bibliothek des Franziskanerklosters an ein Antiquariat, den die Fuldaer Zeitung aufdeckte. Der Artikel von Hartmut Zimmermann erschien am 30. Dezember 2020 unter dem Titel: Wir hätten reden müssen … Ein Nachruf auf die fast 400 Jahre alte Bibliothek der Franziskaner vom Frauenberg (Online-Version).

“Die Geschichte einer gescheiterten Kommunikation. 1622 bis 2020: Das sind die „Lebensdaten der Franziskaner-Bibliothek auf dem Frauenberg in Fulda. Es gab auch eine „Todesanzeige“ – in Gestalt einer Pressemitteilung: „Franziskaner sichern wertvollen Buchbestand“ – so steht es über einem Text der deutschen Ordensprovinz aus dem März 2020. Und wie das so mit Todesanzeigen ist: Sie können mitunter mehr dem Verblichenen als der Wahrheit verpflichtet sein. Die Bibliothek wird zwar als „kostbares Erbe der Vergangenheit“ bezeichnet – doch gesichert wurden nur kleine Teile, der Rest wurde verkauft. Und das anscheinend auch noch zu schlechten Bedingungen. […]

Der hierzulande massiv schrumpfende und überalterte Franziskanerorden befindet sich seit Jahren in einer Phase der Neuorganisation. […]
Die Zukunft der Buchbestände war daher das Thema von Gesprächen, die der Orden daraufhin mit Dr. Alessandra Sorbello Staub, der Direktorin der Bibliothek der Theologischen Fakultät aufnahm. „Wir haben den Orden gutachterlich beraten“, bestätigt Sorbello Staub. Dabei habe man vorgeschlagen, die Franziskaner-Bibliothek als Gesamtbestand zu erhalten – möglichst am Frauenberg – und für antonius eine andere Raum-Lösung zu finden. Denn eine seit fast 400 Jahren ununterbrochen bestehende Bibliothek zu zergliedern, sei eigentlich nicht vertretbar. „Eine Bibliothek ist mehr als die Summe ihrer Bücher“, betont Sorbello Staub.

Die Franziskaner hingegen hätten sich eine Lösung gewünscht, bei der das Bistum Fulda oder die Fakultät den Buchbestand übernommen und betreut hätte, sagt Pater Cornelius Bohl. Nachdem die wertvollen Handschriften und Einblattdrucke, die am Frauenberg in einem separaten Schauraum aufbewahrt worden waren, als Leihgabe in die Obhut der Theologischen Fakultät überführt worden waren, habe man Sorbello Staub auch angeboten, dass sie alle Stücke, die für die Fakultät oder das Bistum von Wert seien, aus dem Bibliotheksbestand herausnehme. Das hat die Fakultät abgelehnt, um den Gesamtbestand nicht zu zergliedern. Zudem habe Sorbello gesagt, der fachlich-personelle Aufwand sei zu hoch.

[…] Das war im Frühjahr 2020. Sorbello Staub erfuhr davon, als Bohl ihr auf Nachfrage zum Stand der Sache die eingangs zitierte Pressemitteilung des Ordens übersandte. „Es geht um einen Bestand von rund 150.000 Büchern, unter denen auch wichtige Stücke aus den Anfangsjahren der Bibliothek sind“, beklagt Sorbello Staub. Der Verlust für die Region sei außerordentlich.

Käufer ist das Antiquariat bookfarm, das in Löbnitz, rund 30 Kilometer nördlich von Leipzig, seinen Sitz hat. Naturgemäß wäre es interessant zu wissen, zu welchen Bedingungen die Buchbestände, die im Kloster Magazinräume in drei Stockwerken füllten, veräußert wurden. Den gerüchteweise genannte Preis von 30.000 Euro bestätigen weder Sorbello Staub („Ich kenne da keine Zahlen“‘) noch Pater Cornelius („Ich kann Ihnen da jetzt keine Zahlen nennen. Es war jedenfalls ein relativ bescheidener Betrag. Der Bibliotheksverkauf hat uns sozusagen keinen Gewinn gebracht“.)

Sorbello kritisiert deutlich, dass weder das Bistum noch andere Einrichtungen wie die Landesbibliothek oder die Stadt Fulda auch nur die Chance gehabt hätten, die Bestände für die Region zu retten. Magistratssprecher Johannes Heller bestätigt, dass die Stadt nicht beteiligt worden sei. „Grundsätzlich ist es aus Sicht der Stadt sehr bedauerlich, dass es den Beteiligten nicht gelungen ist, die historische Bibliothek mit Beständen aus dem 17. bis 20. Jahrhundert in der Region Fulda zu halten“, betont er. […]

Um besonders wertvolle Stücke zu retten, machte Sorbello Staub sich mit zwei Mitarbeitern auf den Weg ins Sächsische. Bei Löbnitz stehen – mit Ausnahme eventuell bereits verkaufter Werke – die Buchbestände in einer bookfarm-Lagerhalle. Und die Bibliotheksdirektorin entdeckte viele Stücke, die ihr aus Fuldaer Sicht wichtig waren. […]

Gerne hätte die Fachfrau zumindest die insgesamt rund 1500 vor dem Jahr 1700 erschienenen Bücher für Fulda gesichert. Der dafür von bookfarm geforderte Preis: 275.000 Euro. „Der Preis liegt zwar sicherlich unter dem Marktwert dieser Werke, ist aber für uns so nicht zu finanzieren“, bilanziert Sorbello nüchtern.

Inzwischen versucht sie auf anderen Wegen, Unterstützer für den Rückkauf eines Teils der verkauften Schätze zu gewinnen. Auch Pater Cornelius Bohl hat von den Bemühungen der Diözese erfahren. Er kommentiert mit Bedauern: „Das hätte sie alles geschenkt bekommen können.“”

Zimmermann kommentierte: “Versagen auf breiter Front: Die fast 400 Jahre alte Bibliothek der Franziskaner auf dem Fuldaer Frauenberg ist vom Orden verkauft und damit als Gesamtbestand zerstört worden. Die Bemühungen um den Rückkauf ausgewählter Stücke gleichen dem Wühlen im Schutt einer Brandruine: retten, was zu retten ist. Das Schlimme ist: Dieser Verlust ist ebenso schmerzlich wie er vermeidbar gewesen wäre.”

Die Hessenschau fasst zusammen:

Nun eine Meldung aus der Rubrik “Posse”, das trifft es wohl am besten. Das Franziskanerkloster auf dem Frauenberg in Fulda ist fast 400 Jahre alt. Nun hat es seine fast ebenso alte Bibliothek quasi verscherbelt. Etwa 150.000 Bücher, teilweise mit wertvollen historischen Schriften, sollen für einen Spottpreis von rund 30.000 Euro an ein Antiquariat in Löbnitz (Sachsen) gegangen sein. Der Mieter, das Antoniusheim, braucht angeblich mehr Platz im Kloster. Nun beschuldigen sich das Kloster und die Theologische Fakultät gegenseitig, keine konkreten Angebote gemacht zu haben. Und die Stadt Fulda wurde erst gar nicht gefragt. Stadt und Bistum versuchen jetzt, die ältesten Bestände zurückzukaufen. Aber das dürfte teurer werden.

Am 5. Januar las man dann: „Armutszeugnis“, „Provinzposse“, „Trauerspiel“: lokale Politiker zum Verkauf der Franziskaner-Bibliothek.

Auch die Stadt Fulda meldete sich zu Wort: “Wie Fuldas Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld (CDU) mitteilt, hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Fulda sowie der Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek gebildet, um in Abstimmung mit dem Bistum Fulda die inzwischen in Sachsen lagernden Teile der Bestände der Klosterbibliothek zu sichten und dabei auszuloten, ob und wie zumindest die für die Kloster-, Stadt- und Regionalgeschichte relevanten Bücher angekauft und gesichert werden können. OB Wingenfeld kann sich dabei eine „konzertierte Aktion“ verschiedener regionaler Institutionen und Akteure sowie von engagierten Privatleuten vorstellen.”

Kommentar und Einordnung

Es besteht aus meiner Sicht kein Zweifel, dass es sich um ein wertvolles Kulturgut handelt, das eigentlich den Schutz des Denkmalschutzgesetzes verdient hätte. Die Zerstreuung in alle Welt vernichtet eine wertvolle Geschichtsquelle. Die Bibliothek im Kloster Frauenberg hat einen Eintrag im Fabian-Handbuch.

Dass katholische Orden auf das gewissenloseste mit ihrem bibliothekarischen Kulturgut umgehen, hat sich wiederholt gezeigt.

Die Mainpost meldete am 1. April 2020 (leider kein Aprilscherz) aus Dettelbach: “Nach langer Ungewissheit über die Bibliothek der Franziskaner in Dettelbach haben diese jetzt eine Lösung gefunden, die sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können. “Jahrelange intensive Bemühungen, die Bücher in Dettelbach als Gesamtbestand zu erhalten und diesbezügliche Gespräche mit der Diözese und anderen großen Bibliotheken führten zu keinem Ergebnis”, so das Provinzialat. Deshalb hat die Franziskanerprovinz die Bücher an eine Firma weiterverkauft, mit der sie eine Vereinbarung getroffen hat. Laut Provinzialminister Bruder Cornelius Bohl solle die Firma versuchen, die Bücher wieder in den Lesekreis einzuführen, um ihnen dort ein neues Leben ermöglichen. […] Die Franziskanerprovinz behält die sogenannten “Franciscana”, Erinnerungs- und Geschichtsstücke der Franziskaner aus der Ensemble-Bibliothek Dettelbachs, bestätigt das Provinzialat. Diese überführten sie in die Bibliothek des Franziskanerklosters St. Anna in München, die jetzt zentrale Provinzbibliothek der gesamtdeutschen Ordensprovinz ist. Außerdem solle der Bestand an frühen Drucken, überwiegend aus der Anfangszeit des Buchdrucks, und wertvollen Inkunabeln professionell gesichert werden. Hierfür laufen augenblicklich noch Verhandlungen mit einer Bibliothek, so Bohl.”

Auch hier war der Bookfarm Shop der Begünstigte. Ein 1559 in Basel gedrucktes Buch mit dem Stempel des Miltenberger Franziskanerklosters wird für gut 16.000 Euro angeboten.

Die Dominikaner sind nicht besser. Am 6. November 2017 erhielt ich folgende Zuschrift: “Zu Ihrer Information: In der kommenden Auktion 69 vom 08. – 10.11.2017 bei Zisska & Lacher in München kommen insgesamt 10 Inkunabeln (= Lot 167 – Lot 168 – Lot 169 – Lot 171 – Lot 172 – Lot 173 – Lot 174 – Lot 175) aus dem Besitz eines einzigen Einlieferers (136), alle aus dem Altbestand respektive mit Provenienz des ehemaligen Grazer Dominikanerklosters zum Aufruf. Die Inkunabeln sind von der Österreichischen Nationalbibliothek in deren INKUNABELZENSUS gelistet. Die ÖNB schreibt jeweils dazu wie folgt:

“Ende 2012 wurde das Kloster aufgelöst. Die ursprünglich für die Dominikanerbibliothek in Wien bestimmten Inkunabeln sind dabei in Verlust geraten.” Der Vermerk der ÖNB betreffend die jetzt in München zum Aufruf kommenden Inkunabeln lautet lapidar “lost 2016”.

“Verloren” ist wohl so zu interpretieren, dass die Inkunabeln, die bei dem Grazer Antiquar Wolfgang Friebes gelandet sind, der die zehn oben angeführten jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in München eingeliefert haben dürfte oder einliefern hat lassen, doch in sehr eindeutiger Art und Weise “zweckentfremdet” wurden.
Friebes weiteres Angebot an Inkunabeln und Alten Drucken der ehemaligen Grazer Dominikanerbibliothek ist auf zvab oder http://www.abebooks.de, wo viele andere der ursprünglich insgesamt 62 erfassten und auch weitere vorher nicht erfasste Inkunabeln der Grazer Dominikaner gelistet sind, für jedermann einsehbar. Herr Friebes verkauft/e auch Inkunabel-Einzelblätter aus diesem Bestand.

Mehrere Inkunabeln und Alte Drucke der Grazer Dominikaner wurden über die letzten Jahre auf Ebay von Frau Tina Kaltenböck (Trentini Antik) und Herrn Friebes (Buchkunst Graz) veräußert. Von Herrn Friebes und Frau Kaltenböck wurden über Ebay auch diverse Inkunabel-Fragmente aus diesem Bestand verkauft. So wurden etwa Mainzer Schoeffer-Drucke zerlegt und in Einzelteilen verkauft.” (Hervorhebung von mir)

Während das Bundesdenkmalamt Wien lapidar mitteilte, die von ihm behandelten Stücke seien nach einer Prüfung für die Ausführ freigegeben worden, kam vom angefragten Orden keine Reaktion. Andreas Hepperger schrieb mir damals: Die ÖNB habe “damals auch bei den Dominikanern nachgefragt, aber ohne Ergebnis. Ich hatte auch noch Kontakt mit der HMML weil ich vermute, dass auch www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=9372 zerlegt worden ist und von Trentini Antik​ auf Ebay versteigert wurde. Ich hab auch eine Liste mit den von Trentini Antik​ versteigerten Werken mit der Grazer Provenienz erstellt und dem Referat für Kulturgüter der Orden weitergeleitet.” Er hat mir freundlicherweise seine Liste zur Verfügung gestellt.

Zu erinnern ist auch an die schändliche Causa Eichstätt, bei der wertvolle Bücher aus der Zentralibliothek des Kapuzinerordens von der UB Eichstätt vernichtet und verkauft wurden. Oder an den Verkauf der Bücher aus der Zisterzienserabtei Himmerod. Oder an die Verscherbelung einer Inkunabel durch die Trierer Afrikamissionare. Oder an die Auflösung des Altbestands der Redemptoristenhochschule im Kloster Geistingen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, denn meist verkauft man diskret.

Natürlich halten sich diese feinen Herrschaften nicht an die Regeln für kirchliche Altbestands-Bibliotheken (2006), in denen es unmissverständlich heißt:

Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.

Angebot des Käufers aus dem Fuldaer Bestand (Quelle)

Verkauf des Altbestands der Bibliothek des Royal College of Physicians in London droht

“Dear ExLibrans

You might know that I’m the academic supervisor of a London Arts and Humanities Partnership-funded Collaborative Doctoral Award with the Royal College of Physicians. It began last year, and it is based both at the RCP and the IES. The topic is ‘Women’s Ownership of Medical Knowledge in Tudor and Stuart England, 1485-1714’, https://gtr.ukri.org/project/56173E46-2EB7-4A1D-855B-F5498A3620E9. With the support of the heritage supervisor at the RCP, the PhD candidate has initially consulted 4,000 items, roughly half of the total within her scope. Because women’s marks of provenance were systematically ignored during previous cataloguing drives, and are therefore uncatalogued, the PhD candidate will require access to the physical collections throughout the project.

The RCP pledged to support her project. However, it has now decided to explore the sale of its historical collection, through auction. In addition to objections that others have raised about the dissemination of English cultural heritage and the risk to the museum and archive’s accreditation by Arts Council England, a sale would impact upon the RCP’s commitment to support this taxpayer-funded research project.

An open letter of protest against the sale has been signed by nearly 500 members of the RCP, echoing concerns published in media including The Times and Apollo. If you also have concerns about the sale, please consider joining hundreds of non-members in protest at https://www.change.org/p/president-andrew-goddard-royal-college-of-physicians-stop-unethical-sale-of-rare-books-collection.

You likely have already received messages about this sale, and I apologise for adding another to your inbox—but please do share with anyone who might be interested.

With best wishes

Elizabeth

Dr Elizabeth Savage FRHistS FSA
Senior Lecturer in Book History and Communications” (EXLIBRIS-L, Hervorhebung von mir, KG)

Mehr dazu:

https://archivalia.hypotheses.org/127053
https://archivalia.hypotheses.org/126683

Zum mangelnden Schutz von historischen Buchbeständen im Vereinigten Königreich:

https://kulturgut.hypotheses.org/364 (2014)

Jahresrückblick Kulturgut 2019

2019 erschien in diesem Blog bisher nur ein Artikel, der Hinweis auf meinen Beitrag “Zu den Handschriften der Hofbibliothek Sigmaringen. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert” (Archivalia vom 4. März 2019).

Aus der Berichterstattung in der Kulturgut-Kategorie von Archivalia möchte ich einige Themen hervorheben.

Gierige Hohenzollern

An erster Stelle zu nennen ist die Debatte um die Ansprüche des Hauses Hohenzollern auf Kulturgüter in öffentlichem Besitz, in gewisser Hinsicht ein Wiedergänger des Karlsruher Kulturgüterstreits 2006-2009, bei denen es um Handschriftenverkäufe der Badischen Landesbibliothek ging. Der Entertainer Jan Böhmermann hat auf hohenzollern.lol die bislang geheimen vier Gutachten geleakt.

Die Nachfahren des Kaisers Wilhelm II. fordern Kunst- und Wertgegenstände aus Allgemeinbesitz zurück. Eine zentrale Rolle in den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Haus Hohenzollern spielt die Frage, ob Kronprinz Wilhelm dem nationalsozialistischen System “erheblichen Vorschub” leistete. Dazu wurden bisher vier Gutachten verschiedener Historiker erstellt. Die Gutachten sind bedeutsame Dokumente in den Verhandlungen der Bundesregierung mit dem Haus Hohenzollern und bisher nicht der Öffentlichkeit bekannt. Da es sich bei den Forderungen der Hohenzollern u.a. jedoch um historische Wertgegenstände handelt, die der Öffentlichkeit in verschiedenen Museen zugänglich sind und der Umgang auch eine erhebliche politische Dimension hat, sollte auch die Öffentlichkeit Einsicht in Gutachten und Stand der Verhandlung haben.

Über die juristischen Hintergründe informierte Andreas Zielcke in der SZ vom 28.10.2019: “Die Hohenzollernschätze stehen der Republik zu” (Auszüge):

Immer mehr Fürstentümer hielten zuletzt nicht nur zwei Vermögenssphären auseinander, sondern drei: das rein private Familienvermögen der Dynastie; das Sondervermögen des Monarchen, das er als Vorerbschaft oder Fideikommiss von seinem Vorgänger erbt und das wiederum auf seinen Thronfolger übergeht; schließlich das fiskalische Vermögen, das allein dem Staat zusteht.

So war es auch in Preußen. Ergiebigste Streitquelle war nicht zufällig der mittlere Posten, das gebundene Sondervermögen. Dieser hauptsächlich als Krongut oder Kronfideikommiss erfasste Besitz der Hohenzollern, der Schlösser, Ländereien, Inventar, Bibliotheken, Kunst und Sammlungen in gewaltigem Umfang enthielt, war auf Dauer für den jeweils erstgeborenen männlichen Erben zu erhalten. Im Grunde konnte es der regierende Fürst nur wie ein Treuhänder verwalten. Was besagt das für die heutigen Ansprüche der Hohenzollern?

Elementar ist der Unterschied zwischen Krongut und familiärem Privatbesitz. Mit ihrem privaten Vermögen konnten die Hohenzollern beliebig verfahren wie jede bürgerliche Familie auch. Auf die Substanz des Sondervermögens dagegen durfte selbst der souveräne König nicht zugreifen, weil es einem höheren, auch für ihn nicht verfügbaren Zweck unterlag: dem Bestand der dynastischen Herrschaft. […]

Als der Freistaat Preußen und das Haus Hohenzollern 1926 sich vertraglich darüber einigten, welche Objekte des Krongutes „beim Staat verbleiben“ und welche „beim vormals regierenden Königshaus verbleiben“, schlug man 75 Schlösser und „Nutzgrundstücke“ dem Staat zu und 39 den Hohenzollern; daneben wurden opulente Kapitalien, Inventare und Museumsschätze aufgeteilt. Allein die atemberaubende Liste der berühmten Schlossanlagen und Paläste, die als überragende Kulturschätze dem preußischen Staat „verblieben“, führt vor Augen, wie wirklichkeitsfern hier jeglicher Bezug auf Privateigentum der Familie wäre.

Doch genau diese Wirklichkeitsferne prägt den Vertrag von 1926.

Schloss Cecilienhof Panorama.jpg

Schloss Cecilienhof soll wieder Wohnsitz der Familie werden

Von Gryffindor, panorama made by DigonEigenes Werk, Gemeinfrei, Link

Nicht rechtskräftig ist ein Urteil des Landgerichts Koblenz, das als Präzedenzfall dienen könnte. Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelt “am 09. April 2020 über die Berufung, die Georg Friedrich Prinz von Preußen nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz eingelegt hatte. Der Chef des Hauses Hohenzollern fordert die Burg Rheinfels als einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurück und hatte deshalb das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt.Vor dem Landgericht Koblenz war seine Klage im Mai [2019] abgewiesen worden. Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als “gebundenes Sondervermögen” und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen” (SZ). Ein Volltext des Koblenzer Urteils ist nicht im Netz.

Verkäufe aus erhaltenswürdigen Büchersammlungen

Entgegen der verharmlosenden Stellungnahme des Direktors der Universitätsbibliothek Leipzig bleibe ich bei meiner Kritik an der Aussonderung von Buchbeständen, die auf den bedeutendsten Medizinhistoriker aller Zeiten Karl Sudhoff (1853-1938) zurückgehen.

Das Jewish Theological Seminary bot im Juni 2019 sieben Inkunabeln an, die im Interesse der Wissenschaft unbedingt in dieser öffentlichen Sammlung hätten belassen werden müssen.

Sechs gute Gründe, keine Inkunabel- und Altbestands-“Dubletten” abzugeben

Dublettenstempel auf ehemaliger Inkunabel der UB Leipzig (heute Harvard)

“Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken”, schrieb ich in Archivalia vom 11. Mai 2019. Die sechs Gründe lauten:

1. Es gibt (nicht nur bei Inkunabeln) keine Doppelstücke, sondern jedes Exemplar ist ein Individuum mit eigener Geschichte und in seinem Provenienz-Kontext, der eine Geschichtsquelle darstellt, zu erhalten.

2. Bei Inkunabelabgaben wurde nicht selten höchst Wertvolles bzw. Wertvolleres als die verbleibenden Exemplare aus der Hand gegeben.

3. Der kurzfristige finanzielle Ertrag bei Inkunabelverkäufen steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den Abgaben mit Blick auf die langfristigen Ziele der kulturgutverwahrenden Institutionen als “Archive” anrichten.

4. Inkunabel-Abgaben aus öffentlichen Institutionen, zumal wenn sie intransparent erfolgen, erschweren die Arbeit des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” (und schaden dadurch natürlich auch der Forschung).

5. Gehen Inkunabeln in Privatbesitz über, werden sie in der Regel der Forschung entzogen und das Risiko eines Verlusts ist höher.

6. Inkunabelverkäufe verstoßen des öfteren moralisch, manchmal auch juristisch, gegen den Willen der ursprünglichen Stifter.

Verluste der Ellwanger Gymnasialbibliothek in den letzten Jahren

Dieses Blog wurde bekanntlich als Folge der Causa Stralsund gegründet, bei der es um den Verkauf der historischen Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund ging. Das Netzwerktreffen der historischen Gymnasialbibliotheken in Ellwangen (ich hatte seit Jahren einen solchen Zusammenschluss angeregt) nahm ich zum Anlass, über meine eigenen Erfahrungen mit dieser Bibliothek zu berichten. Die in den letzten Jahren eingetretenen Verluste schockierten mich: Die einzige Handschrift ist weg, auch die einzige Inkunabel und handschriftliche Materialien zur Bibliotheksgeschichte. Auch ein alter Druck des 16. Jahrhunderts ist nicht mehr auffindbar. Meine Forderung “Die Causa Ellwangen ist ein starkes Argument, historische Altbestände in der Regel den Schulen wegzunehmen” führte zu Widerspruch seitens Felicitas Noeskes, der verdienten Betreiberin des einschlägigen Blogs, die die Verluste in den Archivalia-Kommentaren herunterspielte.

Rote Liste – ein Denkmalgewissen für Deutschland, aber nur für Baudenkmäler

Die unselige Gleichsetzung von Denkmälern und Baudenkmälern liegt der im Dezember 2019 vom Verband Deutscher Kunsthistoriker vorgestellten Roten Liste zugrunde.

Klosterbibliothek Marienstatt national wertvolles Kulturgut

Etwas Erfreuliches aus Rheinland Pfalz, auf das ich erst dieses Jahr aufmerksam wurde: Am 16. März 2017 wurde der historische Buchbestand der Marienstatter Klosterbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Zum Buchbestand zählen die knapp 21.500 Bände des sogenannten historischen Altbestandes, der Handschriften, Inkunabeln und Werke bis einschließlich 1900 umfasst. Leider ist eine solche Eintragung bei bedeutenden historischen Bibliotheksensembles die Ausnahme.

Adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert

Im Beitrag “Zu den Handschriften der Hofbibliothek Sigmaringen. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert” (Archivalia vom 4. März 2019) gehe ich nicht nur auf Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, sondern auch auf einige vergleichbare adelige Sammler ein: Graf Franz I. von Erbach-Erbach, Fürst Ludwig von Oettingen-Wallerstein, Joseph von Laßberg, der seine Sammlungen an Karl Egon von Fürstenberg verkaufte, Hans von Aufseß und Carl von Giech.

Im für unseres Thema so wichtigen Hypotheses-Blog “Gräflich Giech’sche Sammlungen Schloss Thurnau” hat Hans Georg Hiller von Gaertringen diesen Beitrag empfohlen und einen Auszug zu den Giech’schen Sammlungen veröffentlicht. Da die mir seit 2016 bekannte Initiative zur Erhaltung der Thurnauer Sammlungen hier noch nicht besprochen wurde, teile ich den Abschnitt auch in diesem Blog mit.

***

Schließlich noch ein kurzer Blick auf ein oberfränkisches Adelsmuseum, das erst in den letzten Jahren aus einem jahrzehntelangen Dornröschenschlaf erwacht ist: die von Graf Carl von Giech (1795-1863, GND) begründeten Sammlungen der Grafen Giech, ehemals auf Schloss Thurnau untergebracht. Die imposante Anlage beherbergte von 1857 bis 1938 die öffentlich zugänglichen Sammlungen, die aus den folgenden Abteilungen bestanden: Lapidarium, Ahnengalerie, Sammlung von Gegenständen aus dem Nachlass verschwägerter österreichischer Exulantenfamilien und der Grafen von Wolfstein, Waffensammlung, Rechtsaltertümer, Siegelsammlung, Münzsammlung, Autographensammlung, Porzellansammlung, Sammlung von archäologischen Fundstücken und Naturaliensammlung.1 Im mustergültigen Hausgesetz von 18552 wurde die Unveräußerlichkeit der Sammlungen (mit gewissen Ausnahmen) festgeschrieben.

Zwei Jahre später öffnete die Sammlungen ihre Pforten für die Öffentlichkeit. In der Neuen Münchener Zeitung gab der Archivar Georg Wolfgang Karl Lochner (1798-1882) eine recht detaillierte Beschreibung,3 wobei er auch die – im Aufsatz zur Sammlung von 2016 fehlenden – 300 Hirsch- und Rehgeweihe nicht vergisst. Er hob den Familien-Bezug der präsentierten Gegenstände hervor. 2016 wurde im Töpfermuseum Thurnau eine kulturpolitisch höchst bedeutsame Ausstellung “Aufgewacht! Die Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau” gezeigt.4 Die Erben der ausgestorbenen Grafen Giech, die Familie Hiller von Gaertringen, tut derzeit alles dafür, dass die von ihnen behüteten Sammlungen wieder in das Thurnauer Schloss zurückkehren können und auch die großartige Adelsbibliothek5 erhalten werden kann. Es gibt ein bibliophiles Begleitbuch zur Ausstellung und sogar ein Weblog bei Hypotheses. Damit ist einmal mehr das leidige Thema des Erhalts adeligen Kunstbesitzes angesprochen – eine seriöse öffentliche Debatte fehlt immer noch.6

  1. Harald Stark: Die Gräflich Giech’schen Familiensammlungen. In: Aufgewacht! Die Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau (2016), S. 65-81. []
  2. Hausgesetz im Geschlechte der Grafen und Herren von Giech nebst Motiven (1858) (HathiTrust). []
  3. Digitalisat des Sonderdrucks auf Commons. []
  4. Auf Einladung der Familie Hiller von Gaertringen konnte ich sie besuchen und einige fotografische Impressionen festhalten: Commons. []
  5. Gewürdigt von Marcus Mühlnikel: Bibliotheca Giechiana. In. Aufgewacht!, S. 135-157; Eva Pleticha: Adel und Buch (1983), S. 78; Uta von Pezold: Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert (1968), S. 183-185 (UB Heidelberg); Karl Lory: Eine deutsche Privatbibliothek. Ein Besuch der Bibliothek des Grafen Giech auf Schloß Thurnau in Oberfranken (Bayern). In Zeitschrift für Bücherfreunde NF. 4,2 (1913), S. 372-380 (Commons). Fotos aus Bibliotheksbeständen: Commons. []
  6. Vgl. Klaus Graf: Schatzhäuser des Adels in Gefahr. In: Kunstchronik 58 (2005), S. 181-184 (Artdok). []

Stralsunder Bücherschätze

[Preprint] Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Hartmut Möller (Texte), Volkmar Herre (Fotos): Stralsunder Bücherschätze. Hrsg. von der Hansestadt Stralsund. Wiesbaden: Harrassowitz, 2017. 144 S., 122 farbige Abb. ISBN 978-3-447-10834-8. 39,80 Euro.

Der großformatige Band präsentiert, jeweils auf einer Doppelseite, Abbildungen von Handschriften und Drucken aus dem Stadtarchiv Stralsund, die von Erläuterungstexten begleitet werden. Er folgt damit in der bibliophilen Aufmachung einem ebenfalls von dem Stralsunder Fotografen Volkmar Herre gestalteten und fotografierten Buch über Zimelien der Freiberger Gymnasialbibliothek (Andreas Möller-Bibliothek) [1]. Der Betreuer der Freiberger Sammlung, Volker Bannies, hatte aber ein umfangreiches Literaturverzeichnis beigegeben und bei den Beschreibungen Einzelnachweise geboten, während der Stralsunder Foliant lediglich allzu knappes Literaturverzeichnis (nur S. 143) enthält und somit auf “populär” getrimmt ist. Was nützt das in die von Experten verfassten Beschreibungen eingeflossene Spezialwissen, wenn nichts belegt und nachgewiesen wird?

Nach einer kurzen Einleitung von Burkhard Kunkel, der das Buch konzipiert hat und eigentlich als Herausgeber zu gelten hat, werden zwei Bibelhandschriften und einige Bibeldrucke, liturgische Bücher, Handschriften und Inkunabeln aus Natur- und Geisteswissenschaften sowie Handschriften- und Druckfragmente vorgestellt, insgesamt 24 Handschriften bzw. Handschriftenfragmente und 24 Inkunabeln und einzelne Frühdruckblätter. Man erfährt nicht, dass die Handschriften im Rahmen des vom Leipziger Handschriftenzentrum durchgeführten Projekts “Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Ostdeutschland” bearbeitet werden [2]. Dass die 2012 entdeckte Handschrift des Humanisten Francesco de Mello (S. 68f.), das Pariser Widmungsexemplar von 1521 (HS 767), ein geradezu sensationeller Fund war [3] und auch online auf dem Server von Manuscripta Mediaevalia einsehbar ist [4] – es bleibt dem Leser, der Leserin verborgen. Von den bislang so gut wie unbekannten Handschriftenschätzen des Stralsunder Stadtarchivs hebe ich nur noch die auf einem Pergament-Rotulus um 1482 niedergeschriebenen Stralsunder Annalen (S. 118f.) hervor. Ich kenne sonst keinen Text aus dem Bereich der Stadthistoriographie auf einem Rotulus [5].

Eher irreführend schreibt Kunkel in der Einleitung zur Fragmentesektion: “In Pommern wurde unlängst die in den 1920er Jahren entstandene Fragmentensammlung des Kolberger Lehrers Otto Dibbelt bekannt” (S. 121). Korrekt wäre: Aus dem Nachlass des Kolberger Biologen und Lehrers Otto Dibbelt (1881-1956) im Deutschen Meeresmuseum Stralsund wurde eine von ihm ab etwa 1927 zusammengetragene Fragmentensammlung – überwiegend Inkunabelbätter, aber auch Handschriften – durch den Archivar Herbert Ewe ins Stadtarchiv Stralsund geholt, wo sie als HS 1004 (und offenbar auch HS 2005, vgl. S. 134) aufgestellt ist. Dies entnimmt man einem Aufsatz Kunkels aus dem Jahr 2016 (im Literaturverzeichnis ungenau und fehlerhaft zitiert) [6].

Über die Stralsunder Gymnasialbibliothek äußerte sich der schwedische Postkommissar Daniel Jochim Vatky 1696 rühmend: “eine schöne Bibliotheca, worinne ausbündige rare Bücher / so wohl sumptibus publicis, und aus rühmlicher liberalität Geehrter Persohnen von HHrn. Scholarchis angeschaffet / als auch zum Andencken derer / die sie dahin geschickt gezeiget werden” (zitiert S. 10). Sie bildet den Kern der heutigen Bibliothek des Stralsunder Stadtarchivs. Über die Bibliotheksgeschichte schreibt Kunkel in seiner wenig befriedigenden, im Feuilletonstil gehaltenen Einleitung so gut wie nichts, die nötige Einbettung der Büchersammlung des bedeutenden Stralsunder Gymnasiums in die Kulturgeschichte der historischen deutschen Schulbibliotheken [7] erfolgt nicht.

Lange ruhte die Sammlung im Dornröschenschlaf, obwohl sie zu den vier wertvollsten Altbestandsbibliotheken in Mecklenburg-Pommern zählt. Doch sie wurde nicht wachgeküsst, sondern, um im Bild zu bleiben, beinahe umgebracht. Nur mit Ekel vermag ich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verantwortlichen nicht die Souveränität besitzen, zu bekennen, was geschehen ist. Der Oberbürgermeister dankt Experten, die in der “für die historischen Buchbestände der Hansestadt Stralsund wohl schwierigsten Zeit im Herbst 2012″ geholfen hätten (S. 7) – eine recht schamhafte Andeutung, und zur Scham besteht für die stolze Hansestadt, UNESCO-Welterbestätte, aller Grund. Sie hat ihr scheinbar in guten fachlichen Händen befindliches Stadtarchiv buchstäblich verschimmeln lassen. Es musste mit riesigen Kosten saniert werden; ein regulärer Benutzerbetrieb ist bis heute nicht möglich. Der Schimmelbefall war der Anlass für rechtswidrige Verkäufe aus den historischen Buchbeständen. Einer der Autoren des Bandes, Falk Eisermann, erkannte am 22. Oktober 2012 die Brisanz einer von mir im Weblog “Archivalia” mitgeteilten Pressemeldung der Stadt Stralsund, in der von der Veräußerung eines Teilbestands der ehemaligen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar die Rede war [8]. Es gelang mir in den darauffolgenden Tagen und Wochen mit der Hilfe einiger Interessierter, die Öffentlichkeit zu mobilisieren [9]. Der Entrüstungssturm – die FAZ nannte die Verkäufe am 16. November 2012 einen “Kulturfrevel” – und das eindeutige Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf, veröffentlicht am 20. November, veranlasste die Stadt Stralsund, die dem Antiquar für 95.000 Euro überlassenen 5926 Bände, soweit nicht bereits verkauft oder vernichtet, zurückzukaufen und sich um die Rekonstruktion des Bestands zu bemühen. Besonders schmerzlich sind die Verluste durch die Versteigerung früher Drucke bei dem Auktionshaus Reiss, darunter auch Bücher aus der Bibliothek des Stralsunder Poeten Zacharias Orth († 1579). Ein Kepler-Druck wurde auf der Auktion für 44.000 Euro verkauft und 2014 für eine Viertelmillion Dollar angeboten. Die Stadt konnte ihn dann aber doch in etwa zum Einkaufspreis zurückerwerben [10]. Damals fehlten der Archivbibliothek angeblich 585 der veräußerten Bücher, wobei bei dieser Zahl frühere rechtswidrige Verkäufe vor dem Sommer 2015 nicht berücksichtigt sind. Selbst aus der im Mai 2014 in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragenen Löwenschen Sammlung waren Stücke in den Handel gelangt. Das oben zitierte “Andencken” der vielen Stifter der Stralsunder Bücherschätze wurde so mit Füßen getreten.

Die Pretiosen-Parade des vorliegenden Bildbandes, die Einzelstücke und nicht die Sammlung im Blick hat, hat sich nicht weit entfernt von dem seinerzeitigen Unvermögen, “in der Gymnasialbibliothek mehr zu sehen als ein Konglomerat von alten Büchern, nämlich ein gewachsenes Ensemble mit einem intrinsischen Wert, das in genau diesem Aggregatzustand eine unwiederbringliche Quelle für die Stralsunder Regionalgeschichte ist” [11].

[1] Volker Bannies: Freiberger Bücherschätze. Stralsund 2012.
[2] Liste der Signaturen und Titel:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/?INFO_projectinfo/kleinsammlungen_ostdeutschland#|5.
[3] Reinhold Glei, Fabian Kreter: Heureka! Francisco de Mello über das Archimedische Prinzip. Hildesheim u.a. 2015, S. 9.
[4] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31277208.
[5] Vgl. die Hinweise zur Einordnung: https://archivalia.hypotheses.org/68993.
[6] Burkhard Kunkel: Vom ‘Währen der Werke’. Eine Fragmentensammlung als historische Quelle über die Wirksamkeit des Kolberger Sammlers und Gelehrten Otto Dibbelt, in: Von mittelalterlichen und neuzeitlichen Beständen in russischen Bibliotheken und Archiven. Ergebnisse der Tagungen des deutsch-russischen Arbeitskreises an der Philipps-Universität Marburg (2012) und an der Lomonossov-Universität Moskau (2013), hrsg. von Natalija Ganina u.a. (Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Sonderschriften 47; Deutsch-russische Forschungen zur Buchgeschichte 3), Erfurt 2016, S. 229-247.
[7] Vgl. das Weblog von Felicitas Noeske: https://histgymbib.hypotheses.org.
[8] https://archivalia.hypotheses.org/8424#comments.
[9] Zur “Causa Stralsund” vgl. zusammenfassend Armin Schlechter: Zum Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek, in: Bibliotheksdienst 47 (2013), S. 97-101; Philipp Maaß: Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund, in: BuB Forum Bibliothek und Information 65 (2013), S. 84-86; Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände, in: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891.
[10] https://kulturgut.hypotheses.org/334.
[11] Schlechter, S. 100.

***

Ergänzungen:

Anm. 1: Das Buch von Bannies habe ich 2012 in Archivalia besprochen:
https://archivalia.hypotheses.org/7987

Anm. 3: Auszüge
https://books.google.de/books?id=jtvcCQAAQBAJ

Anm. 9: Maaß: https://kulturgut.hypotheses.org/126
Schlechter: https://doi.org/10.1515/bd-2013-0012

Inhaltsverzeichnis via https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783447108348

Zu einem Stralsunder Fragment: https://archivalia.hypotheses.org/73629

[Zugleich erschienen in: https://archivalia.hypotheses.org/73683]

Sammlungen des Adels

Klaus Graf: Rezension von: Ulrike Sbresny: Sammlungen des Adels. Bedeutung, Kulturgüterschutz und die Entwicklung der Welfensammlung nach 1918, Bielefeld: transcript 2016
in KUNSTFORM 18 (2017), Nr. 12,
https://www.arthistoricum.net/kunstform/rezension/ausgabe/2017/12/
bzw.
sehepunkte 17 (2017), Nr. 12 [15.12.2017], URL: http://www.sehepunkte.de/2017/12/29839.html

“Die literarischen und Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse gastfreundlich berufen”. [1] Diese frühe Formulierung des Konzepts “Kulturgut” schrieb 1811 der hochadelige Sammler und spätere “Fürst Proletarier” Ludwig von Oettingen-Wallerstein (1791-1870) nieder. Er folgte Ideen der Französischen Revolution, die Kunst nicht mehr als Privileg der feudalen Oberschicht sah, sondern zum Eigentum des Volkes erklärte.

Weit weniger generös mutet der Umgang der in das Frühmittelalter zurückreichenden Dynastie der Welfen mit ihren ererbten Kulturgütern in den letzten Jahrzehnten an. Angesichts der großen Auktion im Welfen-Schloss Marienburg im Oktober 2005 sprachen Kritiker von einem “Ausverkauf des kulturellen Erbes” und einem “Verkauf der Geschichte Niedersachsens” (21). Dieses für mich skandalöse “Entsammeln” wählt Ulrike Sbresny, inzwischen Leiterin des Schlossmuseums Braunschweig, als Einstieg für ihre Dissertation (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig), die mit ihrem Focus auf dem Erhalt des kulturellen Erbes des Adels nach 1918 Neuland betritt. Sie verbindet kunstgeschichtliche Ansätze mit Fragestellungen aus der Sammlungs- und Museumsgeschichte, aber auch mit der geschichtswissenschaftlichen Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert und dem juristischen Kulturgüterdiskurs.

Nach dem kurzen Blick auf die Versteigerung von 2005 folgt eine umfangreiche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, also des Kulturgut- und Denkmalschutzes (27-190). Kapitel 3 ist überschrieben mit “Die Bedeutung der Dinge – Sammlungen und Gründe des Sammelns. Vom kulturellen Erbe zu Bedeutungsebenen der Objekte in Adelsbesitz” (191-434). Beginnend mit dem Verlust des Königreichs Hannover 1866 stellt das vierte Kapitel chronologisch das Sammeln und Entsammeln der Welfen bis zur unmittelbaren Gegenwart dar (435-658). Exemplarisch werden “Objektbiografien” geboten von fünf Gegenständen, die sich zeitweilig im Welfenbesitz befanden bzw. in einem Fall noch befinden. Im Schlusskapitel werden kulturpolitische Vorschläge für Erhaltungsmöglichkeiten aristokratischer Sammlungen gemacht (659-690).

Meine Lektüre der Arbeit glich rauer See. Nach einem ersten positiven Hoch, das die materialreiche Recherche anerkennt, folgte ein langes Wellental der Verärgerung über unkritische Übernahme adeliger Rechtfertigungsstrategien, worauf es angesichts der abschließenden Anregungen wieder wohlwollend in die Höhe ging. Da ich mich selbst seit 1994, als die Inkunabeln der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in alle Welt zerstreut wurden, intensiv mit dem Thema befasse, muss ich versuchen, dem doppelten Charakter einer “Erstlingsarbeit” gerecht zu werden: als Dissertation und als erste monografische Aufarbeitung adeliger Kulturgutpflege und von im Bereich dieser Sammlungen eingetretenen Kulturgutverluste am Beispiel der Welfen-Sammlungen. Sbresny hat mit ihrer voluminösen Studie unbestreitbar Pionierarbeit geleistet, auch wenn ich überzeugt bin, dass sie viele wichtige Arbeiten und Aspekte nicht oder kaum berücksichtigt hat.

Zunächst zur Quellengrundlage. Breit wurden normative gedruckte oder im Internet zugängliche Quellen zum Denkmal- und Kulturgüterrecht herangezogen, wobei beim Denkmalrecht Niedersachsen im Vordergrund stand. Einschlägige Rechtsprechung wurde zum Nachteil der Arbeit so gut wie nicht berücksichtigt. Die zentrale Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum “Silberzimmer” der Welfen wird nur ganz kurz (588f.) aus zweiter Hand [2] referiert, obwohl die Auseinandersetzung mit diesem Prozess über drei Instanzen einiges Licht auf die Einstellung des klagenden Eigentümers zu seinem Kulturgut hätte werfen können, das er abschätzig als “ein historisch interessantes Kuriosum von vier wackeren Handwerksmeistern” darstellen ließ. (Zu den juristischen Gesichtspunkten sei noch angemerkt, dass die Autorin die beiden faktisch getrennten Rechtsgebiete des Denkmalschutz- und Kulturgüterrechts zu Unrecht zusammenwirft und den normativen Diskurs zu wenig kritisch hinterfragt.)

Während es zur welfischen Sammlungsgeschichte durchaus etliche Sekundärliteratur gibt, stützt sich die Autorin hinsichtlich der diversen Verkäufe in der Gegenwart vor allem auf die Meldungen der Tagespresse. Zu nennen ist aber auch der wichtige Ausstellungsbegleitband “Welfenschätze” (Braunschweig 2007), der ein durchaus kritisches Bild von den Veräußerungen zeichnet. [3] An ungedruckten Quellen stehen an erster Stelle private “Unterlagen aus dem Nachlass Victoria Luises Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg” (705-707), die sich ebenso wie die Notizen der Autorin über sieben Interviews mit Beteiligten und Kritikern der Auktion von 2005 wissenschaftlicher Nachprüfbarkeit entziehen. Ein Unding: Das Familienarchiv des Hauses Hannover im niedersächsischen Hauptstaatsarchiv ist nach wie vor nur mit Genehmigung des Chefs des Hauses zugänglich. Diese werde “selten gewährt”, bemerkt die Autorin, die auf die Auswertung dieser Bestände unverständlicherweise verzichtet hat (436 Anm. 3). Außer einigen wenigen Inventaren zum Schloss Braunschweig im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel (“NStA WF” – ein Abkürzungsverzeichnis fehlt), hat die Autorin die staatliche Überlieferung ebenso ausgeblendet wie Museumsregistraturen und anderes Archivgut. Dabei wäre es außerordentlich wichtig gewesen zu ermitteln, wie sich die niedersächsische Landesregierung intern zu den dubiosen Kulturgutverkäufen der Welfen nach 1945 verhielt. Entscheidende Fragen müssen so offen bleiben.

Über die vormoderne Erinnerungskultur weiß die Autorin, die in der Adelsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zu Hause ist, zu wenig. Man erfährt nichts über die sogenannten “Hauskleinodien”, die den ältesten Kern aristokratischer Sammlungen ausmachten. [4] Sbresny geht der rechtshistorischen Literatur zu den Hausfideikommissen auf den Leim, die sich auf den Güterbesitz konzentrierte und grundlegend verkannte, welche entscheidende Rolle dieses Rechtsinstitut (bis 1918, teilweise bis heute!) für den Zusammenhalt von adeligen Sammlungen spielte. Aus der neueren Literatur zu frühneuzeitlichen Kunst- und Wunderkammern hätte man unschwer erhellende Belege zusammentragen können. Zu den Porträtsammlungen des Adels [5] fehlt ein Hinweis auf die in der Renaissance aufkommenden Ahnengalerien. Nicht rezipiert wurde der Aufsatz von Gerrit Walther über die Rolle der Antikensammlungen für den Adel. [6]

Stattdessen befremdet die beflissene Rezeption allgemeiner museums- und sammlungstheoretischer Literatur inklusive ethnologischer Lesefrüchte, wo man sich konkrete historische Beispiele gewünscht hätte. Dass die Autorin ständig auf den Sammlungskontext (Ding-Ding-Beziehungen) und die bislang zu wenig ausgeleuchtete Rolle der Objekte für die Adeligen und die höfische Gesellschaft (Mensch-Ding-Bindungen) abhebt, ist zu loben, auch wenn mir persönlich die Terminologie manchmal etwas aufgesetzt und hölzern erscheint. Zu kurz kommt das, was man analog zur Begrifflichkeit des Buchs Sammlung-Sammlung-Beziehungen nennen könnte, also die Einbindung der aristokratischen in die allgemeine Erinnerungskultur und die Bezüge zum “bürgerlichen” bzw. patrizischen Sammeln. Sehr gelungen erscheinen die erwähnten Objektbiografien. So wird zum “Mantuanischen Onyxgefäß” (heute im Herzog-Anton-Ulrich-Museum in Braunschweig) zutreffend auf die Zerstörungsrisiken aufmerksam gemacht, denen dieses antike Kunstwerk wiederholt ausgesetzt war. “Darüber hinaus hat das Gefäß zahlreiche menschliche Biografien zum Teil nachhaltig verändert, indem es zu Erbstreitigkeiten führte, Begehrlichkeiten weckte, den Status des Besitzers erhöhte, wissenschaftliches Interesse anregte und möglicherweise im Zweiten Weltkrieg dazu beitrug, weitere Sammlungsbereiche und sogar Menschenleben vor der Zerstörung durch feindlichen Beschuss zu retten” (617).

Leider nur am Rande kommen die von mir wiederholt [7] thematisierten Adelsbibliotheken vor (u.a. 271, 274, 346f., 560f.), obwohl diese integraler Bestandteil aristokratischer Sammlungen waren. So wurde 1970/71 die Königliche Ernst-August-Fideikommissbibliothek mit über 80.000 Bänden in alle Welt zerstreut, offenbar mit Billigung des Landes Niedersachsen (531).

In der sogenannten Domänenfrage und hinsichtlich der Auseinandersetzung mit den ehemals regierenden Häusern in der Weimarer Republik ist die Autorin nicht sattelfest, da sie die maßgeblichen allgemeinen Arbeiten ignoriert. Zur Debatte um die sogenannte “Fürstenenteignung” (gescheiterter Volksentscheid 1926) hätte sie sich beispielsweise in der Wikipedia gut orientieren können. [8] Winfried Kleins Studie zur Domänenfrage [9] wird ebenso vermisst wie das fundamentale Gutachten zum “Karlsruher Kulturgüterstreit”. [10] Stattdessen findet man eine parteiische Äußerung aus Adelskreisen (von Cajetan von Aretin 2008) zitiert (473). In dem badischen Gutachten hätte die Autorin eine schlüssige Beweisführung gefunden, dass Säkularisationsgut den Staaten und nicht den Herrscherhäusern gehörte, auch wenn die heutigen Eigentümer das verständlicherweise anders sehen. In für mich unangenehmer Weise schlägt sich Sbresny auf die Seite der Welfen, wenn sie den ehrenwerten Versuch des Hildesheimer Oberbürgermeisters 1980, die Versteigerung (und Zerschlagung) des in der Säkularisation enteigneten Hildesheimer Silberservices zu verhindern, mit dem Hinweis auf die offenkundig von ihr abgelehnte “verbreitete[] Meinung, Adelshäuser seien zu Unrecht Eigentümer von Sammlungsbeständen”, abtut (540).

Ob die mutmaßliche Kumpanei der niedersächsischen Ministerialbürokratie mit dem Welfenhaus einmal aufgedeckt werden kann? Die Autorin setzt die unbekannten Umstände der mehr als zweifelhaften Veräußerungen nach 1945 jeweils so an, dass diese legal erscheinen. Geradezu lächerlich wirkt der Hinweis bei dem geheimnisumwitterten Verkauf des Evangeliars Heinrich des Löwen auf die Strafbarkeit einer ungenehmigten Ausfuhr (553). Die ständige Weißwäscherei und das große Verständnis für die “Entsammlungsaktionen” des Adelshauses diskreditiert die Studie. Man kann die Dynamik adeligen Sammelns als Beschreibung durchaus akzeptieren, ohne daraus den Schluss zu ziehen, Museumsverkäufe müssten enttabuisiert werden, wie das die Autorin auch mit Blick auf die öffentlichen Sammlungen tut (432).

Zugleich weiß die Autorin aber auch um den Quellenwert der Adelssammlungen und bedauert die Verluste. “Sammlungen wie historische Schloßinventare sind beziehungsreiche Gesamtheiten, in denen sich die einzelnen Gegenstände in vielfältiger Weise aufeinander und auf die Geschichte der Familie, die sie zusammengetragen hat, beziehen. Wird eine solche Sammlung in einer Auktion aufgeteilt, so wird eine einzigartige Geschichtsquelle unwiderruflich zerstört”, schrieb ich 1999 [11] (zustimmend zitiert 580, ebenso 677). Sbresny macht am Ende vernünftige Vorschläge, wie man einen besseren Schutz bewerkstelligen könnte. Wichtig ist der Aufruf zum Dialog mit dem (historischen) Adel (678). Ein Vorkaufsrecht nach englischem Vorbild könnte hilfreich sein, desgleichen eine Orientierung am dortigen National Trust und an der Historic Houses Association. Ohne privates Engagement (689f.) wird es nicht gehen. Allerdings orientieren sich leider Stiftungen weniger an schützenswerten Ensembles als vielmehr an exzellenten Einzelstücken.

Da die Autorin zu wenig vergleichend gearbeitet hat, steht die Chronique scandaleuse, stehen die unerfreulichen Kulturgutverkäufe der Welfen, denen man solche des Hauses Baden und des Hauses Wettin an die Seite stellen könnte, stellvertretend für den Umgang des historischen Adels im 20. Jahrhundert mit seinen Kunstschätzen. Dass es auch anders geht, bewiesen Angehörige der Familie Hiller von Gaertringen, die 2016 einen programmatischen Sammelband “Aufgewacht!” herausgegeben haben, begleitet von einer kleinen Ausstellung im Töpfermuseum Thurnau, zu den in ihrem Eigentum befindlichen Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau. Diese hatten schon 1857 ein öffentlich zugängliches Familienmuseum in ihrem Schloss eröffnet. Es bleibt zu hoffen, dass das erfreuliche Engagement der Eigentümerfamilie für ihr kostbares Erbe die erwünschte Resonanz findet und auch die wertvolle Adelsbibliothek gerettet werden kann.

Licht und Schatten der Arbeit ist wohl deutlich geworden. Trotz aller Vorbehalte sehe ich sie als wertvollen Beitrag zu einem zu wenig beachteten Thema und wünsche ihr eine möglichst breite Rezeption und Diskussion. Dass eine Arbeit dieses Umfangs kein Register enthält, ist eine Zumutung. Negativ zu vermerken ist auch die Feingliederung von “Quellen und Literatur”, wo man beispielsweise recht lang suchen muss, bis man die Seite 386 zitierte Arbeit von Günther 1928 auf Seite 702 entdeckt.

Anmerkungen:

[1] Organisationsplan für die Fürstlichen Sammlungen Oettingen-Wallerstein, zitiert nach Georg Grupp, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Nördlingen 6 (1917), 73f., online: commons.wikimedia.org/w/index.php.

[2] Anette Hipp: Schutz von Kulturgütern in Deutschland, Berlin / New York 2000, 76. Wortlaut der Entscheidung online: www.jurion.de/urteile/bverwg/1993-05-27/7-c-33_92/.

[3] Meine polemische Stellungnahme (eine von etlichen zu den Welfen-Verkäufen): Graf Douglas als Roßtäuscher, in: Archivalia vom 2. Juli 2007, online: archivalia.hypotheses.org/27462.

[4] Klaus Graf: Fürstliche Erinnerungskultur. Eine Skizze zum neuen Modell des Gedenkens in Deutschland im 15. und 16. Jahrhundert, in: Les princes et l’histoire du XIVe au XVIIIe siècle, Bonn 1998, 1-11, hier 5, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/523/.

[5] Vgl. jetzt Franz Reitinger: Die Metastasier. Geschmackseliten im 18. Jahrhundert, Salzburg 2016.

[6] Adel und Antike. Zur politischen Bedeutung gelehrter Kultur für die Führungselite der Frühen Neuzeit, in: Historische Zeitschrift 266 (1998), 359-385.

[7] Vgl. nur Klaus Graf: Oberschwäbische Adelsbibliotheken, in: Adel im Wandel 2 (2006), 751-762, online (ungekürzte Autorenfassung): hdl.handle.net/10760/7542.

[8] Seite “Fürstenenteignung”, in: Wikipedia. Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. September 2017, 10:47 UTC, online: de.wikipedia.org/w/index.php (von der Wikipedia-Community als “exzellenter Artikel” ausgezeichnet).

[9] Winfried Klein: Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts, Berlin 2007; meine Besprechung in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), 606-608 ist auch online verfügbar: archivalia.hypotheses.org/26311.

[10] Adolf Laufs u.a.: Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz, Stuttgart 2008.

[11] Vom Winde verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg) und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52 (1999), 521-525, hier 522, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/368/; vgl. auch Klaus Graf: Schatzhäuser des Adels in Gefahr, in: Kunstchronik 58 (2005), 181-184, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/370.

UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution

Immer wieder verstören Meldungen über die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgütern in Syrien und im Irak.1 Das wunderbare Ensemble von Palmyra fiel zweimal in die Hände des “Islamischen Staats”, der dort schwere Verwüstungen anrichtete.

Immerhin sind zwei aktuelle positive Entwicklungen hervorzuheben. In Paris hat eine Geberkonferenz etwa 70 Millionen Euro für einen Aliph genannten Rettungsfonds für den für Schutz bedrohter Kulturstätten bewilligt.2 Und am 24. März 2017 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347 zum Kulturgutschutz verabschiedet (Text). Aus der UNESCO-Meldung:

Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats verabschiedet. Sie ist die erste Sicherheitsratsresolution, die sich ausschließlich auf den Schutz des kulturellen Erbes bezieht.

„Die gezielte Zerstörung des kulturellen Erbes ist ein Kriegsverbrechen. Sie ist eine Kriegsstrategie, um Gesellschaften langfristig auseinanderzureißen“, sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova. „Die Verteidigung des Kulturerbes ist eine Voraussetzung für Sicherheit und den Schutz von Menschenleben. Waffen sind nicht genug, um gewalttätigem Extremismus entgegenzutreten. Wir brauchen dazu auch Bildung, Prävention und die Weitergabe des kulturellen Erbes. Das ist die Botschaft dieser historischen Resolution.“

Die Resolution betont die negativen Auswirkungen gegen Kulturgüter gerichteter Aktionen:

Emphasizing that the unlawful destruction of cultural heritage, and the looting
and smuggling of cultural property in the event of armed conflicts, notably by
terrorist groups, and the attempt to deny historical roots and cultural diversity in this
context can fuel and exacerbate conflict and hamper post-conflict national
reconciliation, thereby undermining the security, stability, governance, social,
economic and cultural development of affected States

Erinnert sei an den Beitrag in diesem Blog: Kulturgut versus menschliches Leid?.

Die lange Resolution wendet sich nicht nur gegen die Zerstörung von Kulturgütern, sondern auch gegen Raubgrabungen und den illegalen Antikenhandel. Sie ist ein wichtiges Signal, dass die Weltgemeinschaft dem Schutz von Kulturgütern heute mehr Bedeutung zumisst als früher.

Im Herbst letzten Jahres wurde erstmals ein Dschihadist “nur” wegen Kulturgutzerstörungen in Mali vom Internationalen Strafgerichtshof zu neun Jahren Haft verurteilt (PDF des ICC):

Found guilty, sentenced to 9 years. On 27 September 2016, Trial Chamber VIII found Mr Al Mahdi guilty, as a co-perpetrator, of the war crime of intentionally directing attacks against historic monuments and buildings dedicated to religion, including nine mausoleums and one mosque in Timbuktu, Mali, in June and July 2012.

Es ist aus meiner Sicht richtig, dass das Urteil seine Taten als Kriegsverbrechen gewertet hat. Gelänge es einem religiösen Fanatiker, aus Hass gegen das Christentum eine der bekanntesten Mariendarstellungen Deutschlands zu zerstören, könnte er wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) nur zu maximal drei Jahren Haft verurteilt werden. Ob das dem symbolischen Gehalt eines solchen Anschlags angemessen wäre? Zum Vergleich: in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung ist eine Verurteilung zu bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich.

“Aufgrund des Verdachts auf Verstoß gegen das neue Kulturgüterschutzgesetz kontrollierte das Bayerische Landeskriminalamt am Samstag, 4.3.2017 eine Münzmesse in München. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ am Sonntag Haftbefehl gegen einen Händler, bei dem mutmaßliches Raubgrabungsgut sichergestellt wurde”, meldete Archaeologik.3 Auch das ist eine gute Nachricht in Sachen Kulturgutschutz.

Das russische Propagandavideo vom 2. März 2017 vermittelt einen Eindruck von der Lage in Palmyra nach der Wiedereroberung

  1. Laufende Berichterstattung durch Rainer Schreg in seinem Blog Archaeologik. []
  2. Siehe etwa Deutsche Welle; Telerama.fr; Archivalia. []
  3. Siehe auch: http://schmalenstroer.net/blog/2017/03/bayrische-polizei-geht-gegen-antikenhaendler-vor/. []

Jahresrückblick Kulturgut 2016

Außer dem Jahresrückblick 2015 erschien in diesem Blog 2016 nur ein weiterer Artikel: Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte (19. Februar 2016). Der folgende Rückblick speist sich aus den Meldungen bei Archivalia.

Unersetzliche Handschrift aus der Schlossbibliothek Anholt verscherbelt

Ende 2016 feierte der WDR in einer unkritischen Home-Story “Adelsdynastien in NRW – Die Fürsten zu Salm-Salm” die Schlossherren in Anholt als Kunst-Mäzene (Seite zum Film). Unberücksichtigt blieb, dass aus der – keinem Denkmal- oder fideikommissrechtlichen Schutz unterliegenden – Schlossbibliothek eine für die Germanistik und die Landesgeschichte außerordentlich wichtige illuminierte Handschrift mit mittelniederdeutschen Chroniken dem berüchtigten Antiquar Jörn Günther, verantwortlich für die Zersplitterung vieler Sammlungen, verkauft wurde (siehe Archivalia vom 18. Oktober 2016). Für den Germanisten Volker Honemann ist sie “Kulturgut von nationaler Bedeutung”, das unbedingt im Lande gehalten werden sollte. Die windelweiche Stellungnahme der Universitäts- und Landesbibliothek Münster vom 2. November 2016 auf meine Anfrage lässt erkennen, dass die Eigentümerfamilie offenkundig das Land überging, als es die Handschrift dem Antiquar verkaufte. Ob ein Verkauf “hätte verhindert werden können, ist zweifelhaft, da die Bibliothek (leider) nicht unter dem Kulturgutschutz steht”, heißt es in der Antwort. Die Bibliothek schweigt sich aus, ob eine Unterschutzstellung oder ein Ankauf der Handschrift geplant ist.

Einmal mehr ist zu betonen, dass traditionsreiche Adelsbibliotheken wie die in Anholt als Ensembles unersetzliche Geschichtsquellen sind, die gegen Zersplitterung zu schützen sind. Es ist ein Unding, dass eine einzigartige mittelniederdeutsche Handschrift aus einer wissenschaftlich zugänglichen Sammlung in Privatbesitz wechselt, ohne dass dem Land Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben wurde, das Stück zu erwerben (oder vielleicht auch nur zu digitalisieren).

Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ist am 6. August 2016 in Kraft getreten

Die umstrittene Neuregelung trat am 6. August 2016 in Kraft (Gesetzestext; Hinweise zur amtlichen Begründung in Archivalia). Die von unbegründeter Panikmache geprägte Diskussion hat viele Privatsammler verunsichert, doch ist es nicht in großem Umfang zum Abzug von Museumsleihgaben gekommen. Unzufrieden mit dem Gesetz sind Archäologen: “Der Mainzer Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe hält das novellierte Kulturgutschutzgesetz für verheerend. Dadurch werde dem Handel mit Antiken aus Raubgrabungen Vorschub geleistet” (Zitatnachweis). Im Blog Archaeologik heißt es: “Die schon im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bemängelte Fristenlösung öffnet die Tür zur effektiven Antikenwäsche, stärkt den Handel und verspricht den Raubgräbern auch künftig gute Absatzchancen”. Rainer Schreg stellt in diesem Blog sehr sorgfältig Meldungen zu den Kulturgutzerstörungen im Nahen Osten zusammen.

NRW: Land kaufte einen großen Teil der Portigon-Kunstsammlung, WDR verscherbelt seine Schätze

“Nordrhein-Westfalen kauft den wertvollsten Teil der Kunstsammlung der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) für knapp 30 Millionen Euro an. Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen unterzeichneten die Landesregierung und die WestLB-Nachfolgerin Portigon AG am Montag einen Kaufvertrag, wie Kulturministerin Christina Kampmann (SPD) mitteilte. Damit wird ein Verlust der Werke von mittelalterlichen Altartafeln bis zu zeitgenössischer Kunst für das Land abgewendet. Der von Portigon ursprünglich geplante freie Verkauf der Kunst des landeseigenen Unternehmens hatte bundesweit einen Proteststurm ausgelöst. […] Insgesamt seien knapp 300 von rund 380 Kunstwerken mit Hilfe eines Darlehens der landeseigenen NRW.Bank angekauft worden, sagte Kampmann. Die Kunst wird in eine Landesstiftung überführt, die die Werke den Museen in NRW zur Verfügung stellen soll” (FAZ).

Die mit Gebührenmitteln aufgebaute Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks wurde – ungeachtet aller Proteste – bei Sotheby’s in London mit mäßigem Ertrag versteigert (Ankündigung). “Unter ethischen Aspekten, sollte an so etwas noch Interesse bestehen in der Institution, ist die Zerschlagung dieses Zeitzeugnisses unserer jüngsten Vergangenheit nicht zu legitimieren”, wetterte Rose-Maria Gropp in der FAZ (Zitatnachweis). Die Werke waren “seit den fünfziger Jahren gesammelt worden unter dem Vorzeichen, im Nachkriegsdeutschland die zuvor verfemte Kunst zu rehabilitieren, ihr Raum zu geben in einem Funkhaus, an einem öffentlichen Ort”. Selbstverständlich ist der Kunstbesitz öffentlich-rechtlicher Sender “öffentliches” Kulturgut, das ebenso wenig verkauft werden sollte wie Museumsstücke.

Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt

So die Meldung in Archivalia vom 7. Februar 2016 zu dem Schweinfurter Skandal. “Otto G. Schäfer, Sohn des Sammlers Otto Schäfer (1912–2000), hatte via Hamburg ein größeres Konvolut an wertvollen Büchern aus dem 15. und 16. Jahrhundert aus dem Bestand des Museums Otto Schäfer an einen in der Schweiz ansässigen Händler verkauft. Experten kritisierten vor allem, dass darunter knapp 70 Inkunabeln waren, also Drucke, die in den ersten 50 Jahren nach der Gutenberg-Bibel von 1454 entstanden. Diese Bücher gelten als Kernstück der Sammlung”, fasste die Mainpost zusammen. Am 29. Februar 2016 konnte ich das Gutachten Volker Honemanns mitteilen, der sich ebenso wie GW-Chef Falk Eisermann für die Unterschutzstellung des Bestands aussprach. Das kümmerte das Land Bayern nicht, das in keinem einzigen Fall dem Votum dieser Experten folgte. Dass die Badische Landesbibliothek aus dem Konvolut das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck erwerben konnte, ist ein schwacher Trost.

Wenn Antiquare ihr Handwerk nicht mehr beherrschen

Am 12. Januar 2016 spießte ich in Archivalia einen New Yorker Katalog mit alten Büchern auf, der einen lateinischen Besitzeintrag grotesk falsch liest und noch nicht einmal das bekannte Exlibris des Georg Kloss erkannte. Oft sind solche Einträge in Katalogen die einzigen Quellen für Provenienzforscher.

Zugleich wurde mir so die Verscherbelung von Inkunabeln und weiterer Werke des St. Charles Borromeo Seminary in Wynnewood, Pennsylvania bekannt, die 2014 versteigert wurden. Angekündigt ist die Versteigerung von Altbestand der irischen Jesuiten. Und natürlich tauchen im Handel immer wieder Stücke aus zerstückelten Bibliotheken auf. So wurde eine der fünf zwischen der Katalogisierung durch Ilona Hubay (der Katalog erschien 1968) und der Übernahme durch die UB Eichstätt 2003 „abhandengekommenen“ Inkunabeln des Kapuzinerklosters Eichstätt 2016 in den USA angeboten. Einer dieser Bände war bereits 2013 nach Eichstätt zurückgekehrt – in eine Bibliothek, die für einen der schlimmsten deutschen Kulturgutskandale der letzten Jahrzehnte verantwortlich ist: die Vernichtung unzähliger Bücher aus Kapuzinerbibliotheken. Den Quellenwert dieser Sammlungen hat vor kurzem ein Artikel im neuen Online-Journal MiRKO unterstrichen.

Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte

Historiker untersuchen gern Adelsbibliotheken, wenn diese in historischen Katalogen dokumentiert sind. Man kann die Listen bequem auswerten und aus ihnen Rückschlüsse auf das geistige Profil der Besitzer ziehen. Wesentlich mühsamer ist es, sich mit erhaltenen Beständen zu befassen. Besitzeinträge und andere provenienzgeschichtlichen Eigenheiten müssen gesichtet werden, mit durchaus ungewissem Erfolg. Befinden sich die Adelsbibliotheken noch in Privatbesitz, ist oft der Zugang schwierig oder unmöglich. Der Wuppertaler Germanist und Gründungsrektor Rainer Gruenter (1918-1993) hat das einzige nennenswerte Forschungsprojekt in diesem Bereich betrieben, aber nach seinem Tod wurden die Studien in Adelsbibliotheken von seinem Schülerkreis nicht fortgeführt.1 Von herausragenden Forschungs- oder Erschließungsleistungen mit Blick auf Adelsbibliotheken liest man eher selten, während ab und an zu beklagen ist, dass wertvolle historische Ensembles versteigert oder im Einzelverkauf in alle Welt zerstreut werden. Der Ausverkauf der Hofbibliothek Donaueschingen, der mit der Versteigerungen der Inkunabeln 1994 begann und mit der Druckschriftensammlung 1999 fortgesetzt wurde, ist nur das krasseste Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. 1995 schrieb ich einen Artikel: Vernichtung unersetzlicher Quellen. Der Schutz historischer Buchbestände in Privatbesitz muß dringend verbessert werden. In: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes 42 (1995), H. 2, S. 44-48 (Volltext, gekürzt auch in der Frankfurter Rundschau Nr. 127 vom 2.6.1995). Er ist im Kern nach wie vor aktuell.

2002/03 erwähnte ich am Ende einer Rezension der Monographie von Christian Hoffmann über den Osnabrücker Stiftsadel, dass die Adelsbibliothek der von Bar seit 1956 auf 50 Jahre befristet als Depositum in der Stadtbibliothek Osnabrück liegt und bezog mich auf einen Zeitungsartikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung aus dem Jahr 2000. “Alte Bücher hinter Gittern”, porträtierte Stefan Lüddemann am 27. Juli 2000 den Bestand (nach wie vor online). Er folgte dem Bibliotheksdirektor Dr. Dirk Bergmann in ein abgelegenes Kellermagazin.

Meist sind es Forscher, die einen der 5000 Bände einsehen wollen. Den bekommen sie dann in den Lesesaal gebracht. Einfach nur schmökern darf hier niemand. “Für meine Forschungen zum Westfälischen Frieden habe ich die Bibliothek eingesehen”, berichtet Prof. Wulf Eckart Voß. Der Osnabrücker Professor für Rechtsgeschichte ist einer der wenigen, der sich in dem Bestand zurechtfindet. “Die Sammlung gibt den Überblick über das Bildungsprogramm einer gut bestückten Adelsbibliothek”, schwärmt Voß. Die Bibliothek gehört der Familie von Bar, die ihren Sitz bei Kalkriese hat. 1956 überliess die Familie ihre Bibliothek der Stadt zur Nutzung – auf eine Frist von 50 Jahren. Bald muss beraten werden, wie es mit der Bibliothek weitergeht.

“Der Bestand ergänzt die Bibliothek Ius Commune hervorragend”, sagt Prof. Voß. Immerhin finden sich 1500 juristische Titel in der Bibliothek. Damit nicht genug. “Die Bibliothek ist sehr bildungsbetont”, sagt Voß weiter. Auf den Regalen stehen vielbändige Klassikerausgaben von Machiavelli bis Shakespeare oder Wieland. Hinzu kommen die Texte von Rousseau und weiteren französischen Autoren – natürlich in der Originalsprache. Die von Bars sammelten ihre Bücher seit dem 16. Jahrhundert. Für das 18. Jahrhundert steht das Französische als große Bildungssprache. Neben philosophischen Werken sind es vor allem die Enzyklopädien, die hier “Bände sprechen”. […]

Der Bestand versammelt europäische Tradition, zeigt einen weiten Horizont des Wissens. Und der steckt voller Überraschungen. Als Prof. Voß die großen Schliessen einer prachtvollen Bibelausgabe öffnet und den Folianten aufschlägt, findet er handgeschriebene Seiten einer Familienchronik aus dem 18. Jahrhundert. “Hier haben die von Bars und die von Scheles Heiraten und andere Ereignisse festgehalten”, freut sich Voß über seinen unverhofften Fund im Kellerraum. Auch Dr. Bergmann beugt sich über die eng beschriebenen Blätter. Gemeinsam folgen sie den Eintragungen, die bis in das 19. Jahrhundert reichen.
“Eine solche Bibliothek ist auch Verpflichtung”, sagt Prof. Voß. Viele Bücher müssten restauriert werden, zudem fehle ein Katalogbuch. Bislang gibt es nur Karteikarten, die in den allgemeinen Bestandskatalog eingegliedert sind. Für Forscher ist das nur eine begrenzte Hilfe. Voß und Bergmann sind sich auch einig, daß der Bestand einen schöneren Ort verdient hätte – etwa in der Universitätsbibliothek. Doch das ist Zukunftsmusik.

Befindet sich die Bibliothek immer noch im Besitz der Stadtbibliothek Osnabrück, wie etwa die Literaturdatenbank Niedersachsen angibt? Bei einem Telefonat am 16. Februar 2016 gab die Bibliotheksleiterin Martina Dannert freimütig Auskunft. Nein, man sei 2010 an den Eigentümer Hasso von Bar in Bramsche herangetreten, da man die Räumlichkeiten gebraucht habe. Der habe für die zurückgenommenen Bücher einen schönen und für die Erhaltung des Bestands besser geeigneten Raum hergerichtet und auch die weitere Zugänglichkeit für wissenschaftliche Zwecke zugesichert.

Und irgendwelche Unterlagen, insbesondere einen Katalog gebe es bei der Stadtbibliothek auch nicht mehr. Dabei hatte der Eintrag (als Sammlung Baraue) im Handbuch der historischen Buchbestände (Stand: Oktober 1997) angegeben: “Beide Sonderkataloge der Bibliothek Barenaue in Zettelform nach PI. Die unter 2.9 genannten ca. 150 Titel sind bisher nur in Form von mschr. Standortlisten katalogisiert worden. Z. Z. wird der Alphabetische Zettelkatalog durch einen EDV-Katalog ersetzt. Die Bestände sind teilweise im Niedersächsischen Zentralkatalog, nicht aber in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) nachgewiesen”.

Man wird verstehen, wenn ich dieses Ergebnis ärgerlich finde. Die Stadtbibliothek Osnabrück, die sonst anscheinend über keine Altbestände verfügt,2 war offensichtlich überfordert und konnte mit dem ihr anvertrauten Pfund wissenschaftlich nicht wuchern. Dem Eigentümer ist kein Vorwurf zu machen, im Gegenteil. Aber werden seine Erben genauso denken?3 Es ist eine Schande, dass sich in Niedersachsen keine Altbestandsbibliothek gefunden hat, um die offenkundig wichtige Sammlung (laut Fabian-Handbuch 3259 Titel) aufzunehmen. Adelsbibliotheken müssen erforscht und dokumentiert werden, als Altlast im Keller sind sie tot. Und irgendwann erwachen sie dann aus ihrem Dornröschenschlaf in einem Auktionshaus …

Neu barenaue 04a.jpg
Schloss Neu Barenaue in Bramsche. Foto: Sail overEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20013572

  1. Siehe die Hinweise in meiner Mauerer-Rezension 2004. Zum Quellenwert von Adelsbibliotheken: Hans-Werner Langbrandtner / Monika Gussone : Bibliotheken und Musikalien als Spiegel adliger Bildung. Auf Spurensuche in rheinischen Adelsbibliotheken und -archiven, in: zeitenblicke 9, Nr. 1 vom 10.06.2010 oder meine “Oberschwäbischen Adelsbibliotheken” von 2006 (unzensierte Fassung). []
  2. Nur Stadtbibliotheken mit großen Altbeständen erfasste ich in: http://archivalia.hypotheses.org/10778. []
  3. Eigenartigerweise gibt es in Bramsche eine 2004 gegründete private Stiftung derer von Bar, deren Zweck die “Förderung der Pflege und Erhaltung historischer Bibliotheken in Privateigentum und historischer Baudenkmäler in Privateigentum, jeweils räumlich begrenzt auf das Gebiet der Stadt Osnabrück und des Landkreises Osnabrück” ist (FreiwilligenServer). []

Jahresrückblick Kulturgut 2015

Im Jahr 2015 wurden in diesem Weblog nur drei Beiträge publiziert:

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt (7. Januar 2015)

Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014 (12. Januar 2015)

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle? (20. Februar 2015)

Häufiger wurden Meldungen auf unserer Facebook-Seite Rettet die Stralsunder Archivbibliothek verbreitet und noch häufiger in Archivalia (mit Kategorie Kulturgut), das im Dezember 2015 in das Blogportal Hypotheses umgezogen ist. Ich versuche die wichtigsten Themen aus den gut 120 Blogeinträgen in Archivalia 2015 zusammenzustellen.

Immer wieder wurde 2015 über den von Monika Grüttgers vorgelegten Plan zum Kulturgutschutzgesetz diskutiert. Die Debatte lässt sich gut mit der Überschrift Kunst der Panikmache zusammenfassen. Kunsthandel und kulturelle Institutionen wetterten gegen die zaghafte und im veröffentlichten Entwurf dann wieder entschärfte Verschärfung der Vorschriften. Viele Wortmeldungen in den Feuilletons sammelte der Perlentaucher. Im Focus stand die moderne Kunst, aber zur Diskussion passte gut die Meldung: Kostbarer Goldpokal von Fürsten zu Wied ins Ausland gebracht.

Ausführlich recherchierte und berichtete ich zum Thema Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte die mittelalterliche Handschrift und die meisten Inkunabeln erwerben. Mein Resümee: “Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt
großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen
Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!” Erst Anfang 2017 werden die beiden Artikel im “Bibliotheksdienst” 2015/1, der unsägliche von Hans-Joachim Cristea (“Sturm im Wasserglas”) und der etwas sachlichere von Armin Schlechter, kostenfrei zugänglich sein.

Schlechter schreibt:

Die geplante Versteigerung der Handschrift und der alten Drucke durch das
Kloster Himmerod ist ein unerfreulicher Vorgang gewesen, weil aufgrund dieser
Vorgehensweise die Gefahr bestand, dass historisches, mit dem Land Rheinland-
Pfalz eng verbundenes Kulturgut in alle Winde zerstreut worden wäre. Tritt eine
solche Situation ein, und sie wird sich mit großer Sicherheit trotz aller Bemühungen
der öffentlichen Hand und von einzelnen Personen wie Klaus Graf leider mit
einiger Sicherheit wiederholen, muss sofort adäquat und professionell reagiert
werden. Mit Blogs und anderen publizistischen Aktivitäten lässt sich zwar eine
Öffentlichkeit herstellen, aber die für eine Bewahrung nun einmal nötigen Mittel
müssen aus anderen Quellen kommen und werden nicht durch wohlfeile Empörung
generiert. Wie dieses Beispiel gezeigt hat, kann eine solche Internet-Kampagne
der Sache nützen, aber eben auch schaden – in offensichtlicher Unkenntnis
der Gegebenheiten des Stiftungs- und Auktionswesens. Die an sich berechtigte
Forderung, Sachverhalte, an denen die öffentliche Hand Anteil hat, offenzulegen,
stößt dann an ihre Grenzen, wenn Informationen im Vorfeld einer Auktion
gerade das Gegenteil des Anzustrebenden erreichen können.

Da auch Herr Schlechter nicht über eine Glaskugel zur Ermittlung kontrafaktischer Abläufe verfügt, halte ich die implizite Forderung, auf die sorgsame Mühewaltung der Behörden zu vertrauen, für absurd. Schlechters Ausführungen widerlegen sich selbst, denn ohne den von mir ausgelösten öffentlichen Druck hätte womöglich nicht einmal die Handschrift für das Land Rheinland-Pfalz gesichert werden können. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass sich das Landesbibliothekszentrum auch im Bereich der Inkunabeln so engagiert hätte. Dass man eine regionalgeschichtlich relevante Inkunabel aus der alten Himmeroder Klosterbibliothek mit handschriftlichem Text (Nr. 669 – Ergebnis 5000 Euro) nicht erwerben konnte, zeigt doch, dass die treu sorgende Behörde offenkundig fehlerhaft agiert hat.

Deprimierend waren die Neuigkeiten aus dem Nahen Osten (vor allem zu Kulturgutzerstörungen von IS/DAESH in Syrien und im Irak), wobei vielfach das preisgekrönte Blog Archaeologik von Rainer Schreg (zugleich Archivalia-Autor) substantielle Informationen bot.

Die TUI machte mich selbst auf ihren skandalösen Verkauf einer wertvollen Münzsammlung aufmerksam. Die Beschädigung des deutschen Kulturguts durch das verfehlte Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) habe ich Ende November kurz aufs Korn genommen. In Sachen Büdinger Archivgut des Hauses Ysenburg war ebenfalls nichts Erfreuliches zu vermelden. Es ist ein Skandal, wie das zuständige Ministerium das Recht der Forschung auf Zugang auch zu den Rentkammerarchiven ignoriert.

Über den US-Handschriftenforscher Scott Gwara, der zugleich mit Handschriften und Fragmenten handelt, schrieb ich: Scott Gwara verscherbelt Büdinger Fragment. Auch 2015 wurden in Großbritannien und in den USA erhaltenswerte Sammlungen durch Verkäufe beschädigt oder zerstört: die Valmadonna Judaica-Sammlung, Inkunabeln des Jewish Theological Seminary, Bücher der “Royal Institution” (UK), die Ausstattung von Carbisdale Castle (Schottland).

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle?

Florian Sepp hat im Weblog Geschichte Bayerns eine gründliche Dokumentation vorgelegt: ”Die Tegernseer Schlossbibliothek und ihr Ende” – zur Zerstreuung und Verscherbelung der vor allem im 19. Jahrhundert zusammengetragenen Bibliothek der Herzöge in Bayern, einer Wittelsbacher Nebenlinie, in dem in ihrem Eigentum stehenden Schloss Tegernsee (dem früheren Kloster). Der Beitrag ist ausgezeichnet belegt, wobei neben Online-Quellen vor allem Auskünfte des Kirchenhistorikers Dr. Roland Götz von Bedeutung waren.

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