Archiv des Autors: Klaus Graf

Über Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014

In Archivalia habe ich 2014 über 130 Beiträge in der Kategorie Kulturgut veröffentlicht. Die Schwerpunkte möchte ich auch hier vorstellen.

Zersplitterung historischer Sammlungen

Unfassbar war für mich, dass das Regierungspräsidium Stuttgart der unter Fideikommissschutz stehenden Hofbibliothek Sigmaringen erlaubte, 17 Inkunabeln und andere wertvolle Bücher bei Sotheby’s versteigern zu lassen. Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) über meinen Protest berichtet. Weiterlesen

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt

Im Portal Kulturgutschutz Deutschland ist seit November 2014 ein merkwürdiger Eintrag “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” einsehbar, der die vorläufige Eintragung eines Konvoluts von 194 Einheiten in das Hamburger Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts betrifft: “Handschriften und Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts mit z.T. kolorierten Holzschnitten und Kupferstichen illustriert, verschiedentlich reich in Holz oder Leder gebunden; Drucker u.a. Gutenberg aus Mainz, Sorg aus Augsburg, Reger aus Ulm, Grüninger aus Straßburg, Lotter aus Wittenberg und Feyerabend aus Frankfurt”. Bis auf eine kurze Notiz in Archivalia blieb dieser durchaus brisante Verwaltungsvorgang in der Öffentlichkeit unbemerkt. Die detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen sei in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen. Der zuständige Sachbearbeiter Thomas Schmekel im Staatsarchiv Hamburg hat mir noch im November bestätigt, dass die Liste öffentlich sei und mit einer Publikation wohl im Hamburger Transparenzportal zu rechnen. Diese Veröffentlichung ist aber nie erfolgt, und nun war zu erfahren, dass die Bände nach Bayern transportiert wurden und München daher zuständig sei.

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Offener Brief an den Archivgesetz-Sachverständigen Prof. Dr. Eric Steinhauer

Lieber Herr Steinhauer, der Landtag hat die Chance verschenkt, bei der Anhörung zur Evaluierung des NRW-Archivgesetzes am 28. August 2014http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/800/E16-829.jsp

Stimmen aus dem Umfeld der gegen den Verkauf von Archivgut gerichteten Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw (derzeit 1771 Unterstützer)

oder auch nur Vertreter der mitbetroffenen Universitätsarchive als Sachverständige einzuladen. Der Sprecher unserer Arbeitsgemeinschaft der NRW-Universitätsarchive, Herr Freitäger, hat bei seiner Unterschrift unter die Petition zu Protokoll gegeben, dass seine Eingabe an das federführende Ministerium noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt wurde.

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Nachruf auf die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano

Wie gewonnen, so zerronnen. Vorgestern konnte ich feststellen, dass die in Privatbesitz befindliche zweite handschriftliche Überlieferung des Registrum coquine (um 1430?) des Johannes Bockenheim (Hofkoch von Papst Martin V.) einem in der Zwischenkriegszeit verkauften verschollenen Sammelband aus der Bibliothek des Salzburger Benediktinerklosters St. Peter entstammte. Als Aufbewahrungsort der 12 Blätter wurde von Robert Maier die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano angegeben, der sich dabei auf die im März 2013 eingesehene Website (Version von 2011 im Internet Archive) der Bibliothek stützte. Zuvor hatte der Textzeuge sich in der Sammlung Segal in London befunden. Bruno Laurioux hat das Werk nach dieser Handschrift 1988 ediert.

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Wigan Public Library: Altbestand 2012 verscherbelt

Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im “Archivium Lithuanicum 15, 2013” (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt.  Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie “Les Enluminures” (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.

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585 Bücher der Stralsunder Archivbibliothek fehlen – der Kepler-Band wird jetzt in New York für eine Viertelmillion Dollar angeboten

Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.

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Kulturgut versus menschliches Leid?

In seinem absolut empfehlenswerten Wissenschaftsblog Archaeologik geht Rainer Schreg immer wieder auf bedrohtes Kulturgut ein. Ein aktueller Schwerpunkt ist der syrische Bürgerkrieg, der auch immense Kulturgutverluste brachte. Der jüngste Beitrag zitiert einen Kommentar in der WELT: “Es fällt schwer, bei all dem menschlichen Leid an Kulturgüter zu denken. Doch viele Experten sind davon überzeugt, dass deren Erhalt beinahe so wichtig ist wie die Rettung von Menschenleben. Das kulturelle Erbe sei untrennbar mit den Menschen verbunden, heißt es bei der Unesco. “Wenn Kulturgut in einem vom Krieg betroffenen Land Schaden nimmt, kann das bedeutende Auswirkungen auf das kollektive Gedächtnis der gesamten Bevölkerung haben”, sagt auch Museumsratspräsident Hans-Martin Hinz. Der Erhalt des Erbes sei ein entscheidender Faktor, um den kulturellen Wohlstand eines Landes zu schützen, seine Offenheit gegenüber der Welt zu wahren und um den Tourismus zu fördern. “Und der ist unerlässlich für den potenziellen Wiederaufbau.””

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Auf den Spuren eines Frevlers

Lisa Fagin Davis, eine junge Handschriftenexpertin, berichtet in ihrem lesenswerten Weblog über eine (virtuelle) Reise zu wenig bekannten Sammlungen abendländischer mittelalterlicher Handschriften in den USA. Sie schreibt so anschaulich, dass man leicht vergisst, dass ihr “Trip” gar nicht real ist. Der Bestand an mittelalterlichen Handschriften in den USA wird sehr stark geprägt von Einzelblättern, die durch das Zerlegen ganzer Handschriften erzeugt wurden. Eine aus meiner Sicht abscheuliche Praxis, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Zusammenstellung einschlägiger Links habe ich in Archivalia im Dezember 2012 mitgeteilt. Dieses Schlachten von Kulturgütern ist keineswegs Vergangenheit, wie beispielsweise Dietrich Hakelberg 2008 zeigen konnte: Im Antiquariatshandel wurde ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt.

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Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Jeffrey Hamburger, Kunsthistoriker in Harvard, potestiert gegen Überlegungen der bankrotten US-Stadt Detroit, die unschätzbaren Meisterwerke des Detroit Institute of Art auf den Markt zu werfen. Nach wenigen Tagen gibt es schon über 3400 Unterstützer.

Siehe auch Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/453138761/

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Der Wortlaut der Petition:

In light of the city of Detroit having declared bankruptcy on July 18, 2013, it has been announced that some of the city’s assets, including the renowned collections of the Detroit Institute of Arts, could conceivably be sold to pay off the city’s creditors. The collections, which rank among the best in North America, include significant holdings of Italian, Netherlandish, Dutch and Flemish painting. Flemish masterpieces include works by Jan van Eyck, David, van Orley, Massys, Breugel, Cuyp, Hobbema, Hals, van Dyck, Ruisdael, Rembrandt and Rubens. Among the Italian masters represented are Botticelli, Ghirlandaio, Fra Angelico, Sasetta, Bellini, Perguino, Titian, Correggio, Parmigianino, Dossi, Bronzino, Carravagio, Veronese, Reni, Batoni, and Tiepolo. The outstanding collection of Impressionist and post-Impressionist as well as earlier French painting includes works by Poussin, Claude, de la Tour, Chardin, Fragonard, Delacroix, Courbet, Cezanne, Corot, Degas, Pissaro, Monet, Renoir, Seurat, Gauguin, and Vincent van Gogh. Among the English artists in the collection are Hogarth, Hoppner, Fuseli, Raeburn, Romney, Reynolds, Gainsborough, Constable, and Millais. All this is no more than a sampling: the museum also holds outstanding collections of American, African, African-American, Asian, and Islamic art, as well over 35,000 prints, drawings and photographs. A vital cultural hub in Detroit and the mid-Western United States, the museum is an institution of international standing and importance. The sale and dispersal of its collections would be nothing short of a tragedy. I am therefore asking you to consider signing the following petition, addressed to Mr. Kevyn Duane Orr, the emergency manager of the city of Detroit:

Dear Mr. Orr,

We, the undersigned, write to express our profound dismay at the news that the city of Detroit is considering auctioning off the collections of the Detroit Institute of Arts to meet the city’s obligations as part of the current bankruptcy proceedings. The Institute of Art’s collections are not only among the finest in the United States; they rank among the greatest in the world and contribute to the city’s international reputation. To sell them, in whole or in part, would seal the city’s shame, dispose of one of the most visible manifestations of its proud history, and inflict permanent, irreparable harm on the city as a center for culture, tourism and commerce. One doesn’t help a patient, even one who’s very sick, by cutting out his or her heart. We urge you to resist the pressures being brought to bear by creditors to resort to what would be an act of draconian cultural iconoclasm without parallel in modern times.

Yours sincerely, 
Jeffrey Hamburger 
Harvard University

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Wo ist der Hevelius-Druck aus dem Besitz von Andreas Marquard?

Dr. Jürgel Hamel aus Berlin mailte mir: als alter Stralsunder hatte ich bereits damals die ganze Geschichte mit Entsetzen verfolgt. Nun muß ich feststellen, daß ich mit einem Verkauf “direkt geschädigt” wurde. Es handelt sich um den Hevelius-Band aus dem Besitz von Andreas Marquard. Ich habe eine kleine Arbeit über Marquard (fast) fertig und kann danach festellen, daß er er in der Tat auch ein kenntnisreicher Astronom und Kalenderautor war. Zudem sind seine astronomischen Beobachtungen in Stralsund dokumentiert – und das sind die frühesten in Stralsund. Leider fällt mit dem Verkauf des Hevelius-Bandes aus seinem Besitz eine wichtige Quelle für mich fort. Da Sie jedoch sicherlich über die besten und sichersten Informationen verfügen, möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Ihnen zum Verbleib des Bandes näheres bekannt ist. Hat sich vielleicht der neue Besitzer bei Ihnen gemeldet oder ist er Ihnen bekannt und es wäre möglich, ihn zu kontaktieren?

Den Hevelius-Druck hatte ich in meinem – von der Presse kaum beachteten – Beitrag über die Reiss-Auktionen vom 30. Oktober bis 2. November 2012, bei der besonders wertvolle Stücke aus der Strasunder Gymnasialbibliothek unter den Hammer kamen, erwähnt:

“Nr. 4840 (Einlieferung 177) ging für 20.000 Euro weg. Um welche kulturhistorische Kostbarkeit es sich handelte, zeigt die Beschreibung bei Reiss:

Hevelius, J. Selenographia: sive lunae descriptio. Addita est, lentes expoliendi nova ratio; ut et telescopia diversa construendi, et experiendi modus. Danzig, A. Hünefeld für den Autor, 1647. Fol. (35:24 cm). Mit gest. Titel, gest. Porträt, 111 Kupfern auf 91 Taf. (inkl. 3 gefalt. u. 1 mit bewegl. Scheibe) u. 26 Textkupfern. 13 (statt 14) Bll., 563 S. – Angebunden: Ders. Epistola de motu lunae libratorio, in certas tabulas redacto. – Epistola de utriusq(ue) luminaris defectu anni 1654. 2 Tle. Danzig, A. J. Müller für den Autor, 1654. Mit 2 gest. Titelvign., 7 (1 doppelblattgr.) Kupfertaf. u. 2 (1 blattgr.) Textkupfern. 1 Bl., 48 S.; 1 Bl., S. 49-72, 1 Doppelbl., 4 Bll. – Zwischengebunden: Ders. Dissertatio de nativa saturni facie, eiusq(ue) variis phasibus, certa periodo redeuntibus. Cui addita est, tam eclipseos solaris anni 1656 observatio, quam diametri solis apparentis accurata dimensio. Danzig, S. Reiniger für den Autor, 1656. Mit 1 gest. Titelvign. u. 4 Kupfertaf. 3 Bll., 40 S. Etwas spät. Prgt., Vorderdeckel mit goldgeprägtem umkränztem Monogramm “M(agister) A(ndreas) M(arquard)” darunter “1675”, Rückdeckel mit Monogramm “M. H. / 1701”; Rückdeckel fleckig u. restauriert, Vorsätze erneuert.
(177)

I. VD 17 39:125064G; Dt. Mus., Libri rari 135; Honeyman Coll. 1672; Roller-G. I, 53; Volkoff, Hevelius 1; zu allen Werken: Zinner, Instrumente 381 u. DSB VI, 360 ff. – Erste Ausgabe der für lange Zeit grundlegend gebliebenen Beschreibung des Mondes, die zugleich einen ausführlichen Atlas darstellt. “Eine in siebenjähriger Arbeit gewonnene, bis dahin unerreichte, mit selbstgestochenen Kupfern ausgestattete Beschreibung der Mondoberfläche, der Mondphasen und -libratrionen” (NDB IX, 60). Unter den schönen, akkurat gestochenen Kupfern neben den Mondkarten auch Darstellungen von Fernrohren sowie eines Linsenschleifapparates. Taf. 21 mit der zugehörigen beweglichen Scheibe u. dem Fadenzeiger. – Ohne den Vortitel, Drucktitel mit Bibl.- u. Ausgeschieden-Stempel sowie Bibl.-Sigle.
II. VD 17 12:644420L; Volkoff 4 & 5. – Erste Ausgabe der beiden Schriften, auch separat bzw. mit zwei weiteren Schriften (als “Epistolae IV.”) ausgegeben. “A letter in answer to J. P. Riccioli’s doubts set forth in his ‘Almagestum’ concerning Hevelius’s theory on the libration of the moon as described in the Selenographia… (The second letter) contains observation methods employed and a description of the solar eclipse of August 12 and of the lunar eclipse of August 27, 1654” (Volkoff). – Tl. 2 mit stärkerem Moderschaden an der unteren Außenecke, Papier dadurch gebräunt u. brüchig.
III. VD 17 39:125093U; Volkoff 6. – Erste Ausgabe. Enthält Hevelius Theorien zu Gestalt des Saturn, den er als Körper mit zwei Henkeln ansah, und zum Durchmesser der Sonne. – Untere Außenecken etwas gebräunt, gegen Ende mit Moderschaden. Ohne das Blatt “Ordo Figurarum”, das fast immer fehlt (vgl. VD 17) u. auch von Zinner nicht genannt wird.
Provenienz: Geschenkexemplar für den Stralsunder Theologen, Mathematiker und Astronom Andreas Marquard, mit dessen eigenhändigen Vermerk “M. Andreas Marquardi Stralsund(ensis) Pomeran(us)/ Ex donatione autoris”. Marquard ist als Autor mehrerer astronomischer Disputationen nachweisbar, die sich mit auch von Hevelius besonders behandelten Themen beschäftigen (“De stellis fixis”, 1659; “De variis lunae phasibus”, 1660; “De diametro solis”, 1662; “De cometarum sede”, 1663). Von 1668 bis 1670 unterrichtete er den Greifswalder Theologen u. Physiker Theodor Pyl in Musik, Mathematik u. Astronomie. Von Marquards Hand stammen auch einige saubere Marginalien u. Anstreichungen in der Selenographia.

Die Zuweisung zur Provenienz erfolgt nicht nur über den Stralsunder inhaltlichen Bezug und die Erwähnung des Ausgeschieden-Stempels. In Biederstedts Beschreibung der Gymnasialbibliothek wird unter den Förderern der Bibliothek “M. Archidiakonus Andreas Marquards (1670 bis 75) Witwe” ausdrücklich erwähnt!”

Zu den Rückkäufen der Stadt Stralsund ist ein Artikel der Ostsee-Zeitung einschlägig:

Inzwischen hat Stralsund über 90 Prozent der Bücher wieder. Die Käufer hätten den Rückerwerb zu dem Preis ermöglicht, den sie bezahlten. „Keiner wollte mehr haben“, lobt Kultursenator Holger Albrecht das Entgegenkommen. „Zurückgewonnen haben wir auch 18 sehr wertvolle Einzelexemplare, mit denen es uns gelingt, die Identität, den Charakter der Bibliothek zu rekonstruieren“, erklärt Kunkel. Dazu gehört „Gographia“ von Ptolemäus aus dem Jahr 1542 mit einem Marktwert von 17 000 Euro, Tendenz steigend. „Das ist schon so, als ob man Feinunzen Gold in der Hand hält.“ Dieses Buch hatte die Unibibliothek Basel ersteigert, ebenso wie den Band „Biblia Graeca“ von Zacharias Orth von 1553. Nicht minder wertvoll ist die „Biblia Tamulica“ aus dem 17. Jahrhundert – einer der ersten Drucke, die in Indien hergestellt wurden. Die Herzog- August-Bibliothek Wolfenbüttel rückte diesen Schatz nun wieder heraus. Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel. In dem Sendschreiben von Ferdinand I. an die Fürsten des Sächsischen Kreises aus dem 16. Jahrhundert geht es um die Abhaltung eines Reichstages zur Türkenfrage.

Nur bei einem Werk macht sich Kunkel keine Hoffnung, dass es jemals wieder nach Stralsund gelangt: Die gedruckte Doktorarbeit von Johannes Kepler „Cosmographia“ ging für 44 000 Euro in die USA und wird wohl unwiederbringlich verloren sein.

Die Stadt Stralsund behauptet zwar, dass sie am Rückerwerb der Bände aus dem Stadtarchiv interessiert ist, zugleich verscherbeln Hassold & Co. weiterhin Drucke mit offenkundiger Stralsunder Provenienz. Und nach meiner Schätzung wurden auf den genannten Reiss-Auktionen knapp 190 Bände aus Stralsund versteigert. Davon sind wohl nur die genannten 18 Stücke wieder in Stralsund gelandet. Halten wir also fest: Trotz des medialen Wirbels haben es die Erwerber von 90 % des Reiss-Bestands vorgezogen, ihre Bücher NICHT an Stralsund gegen Kostenersatz zurückzugeben!

Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände

Der folgende Text erschien zuerst in LIBREAS: Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891 (PDF)
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In der Stralsunder Archivsatzung aus dem Jahr 2002 heißt es: “Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.” Auch das Archivgesetz von Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Unveräußerlichkeit des öffentlichen Archivguts fest. Beide Normen haben den Hauptausschuss der Stralsunder Bürgerschaft nicht abgehalten, im Juni 2012 in nicht-öffentlicher Sitzung den um etliche regionale Titel verminderten Bestand der historischen Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund einem bayerischen Antiquar zu verkaufen. Falk Eisermann wurde auf eine entsprechende Pressemeldung zur Schließung des Stadtarchivs wegen Schimmelbefalls aufmerksam, ich hakte nach, erhielt die Bestätigung der Stadt und mobilisierte die Öffentlichkeit, nicht zuletzt in dem von mir betreuten Gemeinschaftsweblog “Archivalia”. [Fn 01] Nachdem zwei germanistische Fachgutachter, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, die im “Handbuch der historischen Buchbestände” gewürdigte Büchersammlung des traditionsreichen Stralsunder Gymnasiums als erhaltenswerte wertvolle Gesamtheit einschätzten und auch das Innenministerium (als Kommunalaufsicht) und das Kultusministerium in dem Verkauf einen Verstoß gegen die Archivsatzung und das Archivgesetz sahen, revidierte die Stadtverwaltung ihre Position und holte die Bücher, soweit diese noch bei dem Antiquar greifbar waren, zurück. Die Leiterin des Stadtarchivs – sie soll die Gymnasialbibliothek als “totes Kapital” bezeichnet haben [Fn 02] – wurde fristlos entlassen. Vor allem durch eine Auktion bei dem Königsteiner Auktionshaus Reiss wurden wertvolle frühneuzeitliche Drucke unwiederbringlich in alle Welt zerstreut, darunter auch Bücher aus der Bibliothek des Stralsunder Poeten Zacharias Orth († 1579). [Fn 03] Nicht verwertbare Bücher, die zu stark beschädigt waren, hatte der Antiquar vernichtet.

“Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel” habe ich 2007 in der “Kunstchronik” publiziert, [Fn 04] und was ich damals schrieb, ist unvermindert aktuell. Mein damaliger erster Punkt “Öffentlicher Druck ist wirkungsvoll!” wurde eindrucksvoll bestätigt. Hervorzuheben ist dabei die große Rolle der Social Media. [Fn 05] Eine Petition bei openpetition.de fand gut 3600 Unterstützer.

Man kann den Ausgang der Affäre, die viele Bibliothekare und Archivare schockiert hat, glimpflich nennen: Die Stadt Stralsund hat eingesehen, dass sie einen gravierenden Fehler begangen hat. Sie hat den Kauf rückabgewickelt und bemüht sich derzeit um die Wiederbeschaffung der bereits verkauften Titel. Doch sollte das nicht zu der Annahme verführen, mit dem Kulturgutschutz stehe es in deutschen Landen zum Besten. Nur Propheten können wissen, ob das Stralsunder Desaster als Abschreckung taugen wird oder ob angesichts klammer Stadt- oder Landeskassen vermehrt Kulturgutverkäufe zu erwarten sind. Ich möchte daher mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es keine wirksame Lobby für historische Sammlungen gibt und die rechtlichen Rahmenbedingungen völlig unzureichend sind. Seit 1994 dokumentiere ich Kulturgutverluste, die das Versagen des Kulturgut- und Denkmalschutzes belegen. [Fn 06]

Es ist ein Unding, dass es so gut wie keine gesetzliche Sicherung gegen den Ausverkauf kommunalen Kulturguts gibt. Noch am ehesten kann bei Archivgut der Veräußerung Einhalt geboten werden, schutzlos sind Sammlungen in Bibliotheken und Museen. Die früheren kommunalrechtlichen Genehmigungsvorbehalte, die die Veräußerung von Kulturgütern der staatlichen Kontrolle unterstellte, wurden weitgehend beseitigt. In § 90 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung erhielt sich eine solche Vorschrift. Absatz 3 lautet: “Die Gemeinde bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn sie über bewegliche Sachen, die einen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder künstlerischen Wert haben, verfügen oder solche Sachen wesentlich verändern will. Die Gemeinde bedarf abweichend von Satz 1 keiner Genehmigung, wenn diese Sachen an andere schleswig-holsteinische kommunale Körperschaften oder das Land Schleswig-Holstein veräußert werden.” Die wertvollen Altbestände der historischen Stadtbibliotheken oder kommunales Museumsgut dürfen ohne Weiteres in den Handel gegeben werden, da sie weder unter Denkmalschutz stehen, noch als nationales Kulturgut eingetragen sind.

2006 wurde durch das Städtische Museum Schwäbisch Gmünd der Verkauf einer als Schenkung in die Institution gelangten Zinnfigurensammlung angekündigt. Obwohl erhebliche Zweifel am Vorgehen des Museums bestanden, [Fn 07] wollte die Kommunalaufsicht das Vorgehen des Museums nicht beanstanden: “Für uns ergeben sich keine Hinweise auf eine besondere wissenschaftliche, künstlerische oder heimatgeschichtliche Bedeutung und auf eine besondere Beziehung zum Kulturbereich des Landes. Eine Eintragung in das Denkmalbuch als Kulturdenkmal kam also nicht in Frage. Nur in diesem Falle bedarf eine Entfernung von Einzelsachen aus der Sammlung einer Genehmigung. Beim ‚Code of Ethics for Museums’ des Internationalen Museumsrates (IOCM) handelt es sich um eine Selbstbindungsrichtlinie. Ein evtl. Verstoß gegen diese Empfehlungen zieht keine Konsequenzen nach sich.” [Fn 08] Aus meiner Sicht ist der Schutz beweglicher Kulturdenkmale in allen Bundesländern aufgrund viel zu hoher Hürden nur als ganz und gar inakzeptabel zu bezeichnen. Es stünde einem Kulturstaat gut an, anstelle des überflüssigen Schutzes der “kleinen Münze” im Urheberrecht endlich die kleine Münze bei beweglichen Denkmälern anzuerkennen. Während man an der untersten Grenze des Urheberrechtsschutzes (sogenannte “kleine Münze”) großzügig ist und selbst das bescheidene Wegekreuz als Kleindenkmal oder den Hufnagel im Waldboden als Zeugnis für eine einstige Römerstraße und archäologische Quelle schützt, bleiben hochrangige Bibliothek-Ensembles vom Denkmalschutz “verschont”. Der Schutz der kleinen Münze könnte bei Kulturgut beispielsweise bedeuten, dass man Eigentümern verbietet, mittelalterliche oder frühneuzeitliche illuminierte Handschriften aufzubrechen, damit die einzelnen Blätter gewinnbringend verkauft werden können.

In Nordrhein-Westfalen wären die Stralsunder Verkäufe ganz legal gewesen, da man hier bei der Novellierung des Archivgesetzes unsinnigerweise die Ausnahmeregelung für die Kommunen (und Universitäten) bei Sammlungsgut beibehalten hat. Unveräußerlich ist nur das umgewidmete amtliche Registraturgut. Sammlungen oder Nachlässe dürfen also in Nordrhein-Westfalen von den Archiven verkauft werden. [Fn 09] Auf Anfrage im Jahr 2009 wurde mir dazu mitgeteilt: “Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können.” [Fn 10]

Die Stralsunder Archivbibliothek zählt zu den vier ganz großen Altbestandsbibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch viele andere Archivbibliotheken bergen erhaltenswerte Sammlungen, die nicht selten vernachlässigt werden. Selbst wenn es im jeweiligen Archivgesetz eine Unveräußerlichkeits-Klausel für Archivgut gibt, können verkaufswillige Archivare und Archivträger zwei Ausflüchte anführen:

  1. Bibliotheksgut ist als Sammlungsgut kein “eigentliches” Archivgut und fällt daher nicht unter die gesetzliche Regelung für Archivgut.
  2. Selbstverständlich darf man “Dubletten” und für den Sammlungsauftrag des Archivs wertlose Bücher verkaufen, ohne gegen die Unveräußerlichkeit zu verstoßen.

Ich möchte die Hand nicht ins Feuer legen, dass es nicht nur vereinzelte Archivare gibt, die mit dem Argument “Sind doch nur gedruckte Bücher und keine Handschriften” Teile ihrer Dienstbibliotheken zu Antiquaren bringen und so den historischen Provenienzen in ihrer Sammlung Schaden zufügen. Schon der Vorgänger der geschassten Stralsunder Archivleiterin hatte ja mit dem Verscherbeln von Büchern begonnen. Er hat seine Nachfolgerin auch öffentlich in Schutz genommen.

Während Verkäufe im Museumsbereich in Deutschland noch weitgehend ein Tabu sind, herrscht in den USA eine Kultur der “deaccession”, die unbekümmert in den Markt gibt, was über Generationen bewahrt wurde. Kritiker meinen zwar, dass solche Bestände als Teil eines “Public Trust” zu verstehen seien, der treuhänderisch für die Öffentlichkeit erhalten werden müsse, [Fn 11] aber sie sind in der Minderheit. Es steht zu befürchten, dass eine solche Mentalität auch in Deutschland Boden gewinnen wird.

Warum sind Verkäufe von Beständen aus kulturgutverwahrenden Institutionen von Übel?

Erstens: Archive, Bibliotheken, Museen und andere Sammlungen (wie zum Beispiel die der Denkmalämter) haben eine Archivfunktion. Sie sind als Gedächtnisinstitutionen Teil des kulturellen Gedächtnisses und sollen ihre Kulturgüter dauerhaft bewahren. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber leider nur für die Archive.

Zweitens: Die Gedächtnisinstitutionen sichern Geschichtsquellen und machen sie für Wissenschaft und Öffentlichkeit nutzbar. Um einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, müssen sich verkaufswillige Institutionen an die Auktionshäuser wenden, die nicht derjenigen Institution den Zuschlag erteilen, in der das veräußerte Kulturgut am besten untergebracht ist, sondern demjenigen Bieter, der die höchste Summe zahlt. Unzählige für die Öffentlichkeit bedeutsame Kulturgüter verschwinden jährlich unzugänglich in Privatsammlungen. Wenn es bei solchen privaten Sammlungen die gleichen Möglichkeiten gäbe, die Stücke einzusehen, wie in öffentlichen Sammlungen, müsste man sich wenig Gedanken machen, aber das ist nun einmal nicht der Fall. Werden historische Sammlungen zerrissen, werden schützenswerte Geschichtsquellen zerstört, die nicht weniger Erkenntnisse über die Geschichte unserer Kultur vermitteln als archäologische Grabungen. Eine Dokumentation vor der Zerstörung, wie sie in der Boden- und Baudenkmalpflege üblich ist (mitunter auf Kosten des Bauherrn), kennt der Kulturgutschutz nicht. Man kann es Juristen überlassen zu überlegen, ob man die Pflicht des Staates, solche Geschichtsquellen für Wissenschaft und Öffentlichkeit zu bewahren, aus dem Kulturstaatsprinzip oder dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ableitet. Entscheidend ist, dass sich an der Praxis des Wegschauens, wenn hochrangige Sammlungen zerstückelt werden, etwas ändert, und dass man den Denkmalschutz bei beweglichen Kulturdenkmalen radikal ausweitet.

Drittens: Großzügige Stifter haben die Gedächtnisinstitutionen in der Regel deshalb mit Schenkungen bedacht, damit ihre Stücke dauerhaft als eine Art Denkmal der Stifter erhalten bleiben. Es verstößt eklatant gegen den Vertrauensschutz, wenn man sich nun von den einstigen Schenkungen trennt und sie zu Geld macht. Potentielle Mäzene, die mit der erwähnten Mentalität in den USA Probleme haben, werden abgeschreckt. Sammler, Familien und private Vereine sollten es sich gut überlegen, ob sie ihre Kulturgüter ohne Auflagen öffentlichen Sammlungen als Schenkung überlassen. Möglicherweise ist es sinnvoller, sie in eine Stiftung einzubringen, die sie als Dauerleihgabe an ein Archiv, eine Bibliothek oder ein Museum gibt. Voraussetzung ist freilich, dass die staatliche Stiftungsaufsicht funktioniert. Bei dem Karlsruher Kulturgüterskandal konnte davon keine Rede sein. Bürgerinnen und Bürger müssen sowohl im Stiftungsrecht als auch im Denkmal- und Kulturschutzrecht die Möglichkeit haben, alle Entscheidungen der Behörden zu kontrollieren. Derzeit ist vor allem an eine gerichtliche Kontrolle zu denken. Es muss also analog zum Naturschutzrecht die Möglichkeit einer Verbandsklage gegeben sein.

Zur bürgerschaftlichen Kontrolle gehört auch eine stärkere Verwaltungstransparenz. Die Stadt Stralsund hat entscheidende Sachverhalte der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten, insbesondere den Kaufpreis des im Sommer 2012 verkauften Buchbestandes (angeblich 95.000 Euro). Meine Versuche, dies durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit korrigieren zu lassen, wurden im Eilverfahren abgeschmettert. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald befand letztinstanzlich, dass mein Weblog “Archivalia” kein redaktionell-journalistisches Angebot sei, da eine redaktionelle Prüfung der Beiträge nicht stattfinde. Dass dabei mein Grundrecht der Pressefreiheit als Rechercheur mit Füßen getreten wird, nimmt das Gericht in Kauf. Bleibt es bei dem jetzigen hohen Ansatz des Streitwerts, haben mich die beiden Verfahren zusammen etwa 800 Euro gekostet.

Wäre es sinnvoll, eine Unveräußerlichkeitsklausel in Bibliotheksgesetze einzubauen? Oder sollte man öffentliche Sammlungen verstärkt in das Verzeichnis nationaler Kulturgüter aufnehmen? Beides kann nicht schaden, bringt aber keine entscheidenden Verbesserungen.

Sinnvoll ist nur ein gesetzlicher Schutz, der alle erhaltenswerten Sammlungstypen umfasst. Ein Bibliotheksgesetz hat keine Auswirkungen auf den Museumsbereich. Dass die Liste des national wertvollen Kulturguts im Land Mecklenburg-Vorpommern leer ist, hat man zu Recht anlässlich der Causa Stralsund angemerkt. Diese Kulturgutliste ist nach wie vor eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik, über die man sich nur wundern kann. Entscheidend ist, dass dieser Kulturgutschutz keinerlei Sammlungsschutz bewirkt. Ein Einzelverkauf der Sammlungsgegenstände im Inland könnte nicht verhindert werden.

Es spricht also alles dafür, an der Systemstelle anzusetzen, bei der es um den Erhalt von Sachen und Sachgesamtheiten geht, an deren Bewahrung aus wissenschaftlichen, heimatgeschichtlichen oder künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Also bei dem in den Denkmalgesetzen geregelten Denkmalschutz, der im Prinzip ja auch bewegliche Kulturdenkmale für die Nachwelt sichern soll. Die Entscheidung über den Ausfuhrschutz national wertvollen Kulturguts sollte der Ministerialbürokratie weggenommen und den Denkmalämtern übertragen werden. Jedes national wertvolle Kulturgut muss zugleich auf der Denkmalliste des jeweiligen Landes stehen. Der auf Archäologie und Baudenkmalpflege beschränkte Denkmalschutz muss erweitert werden, wobei eine solche Aufgabenausweitung angesichts des rauen Winds, der der Denkmalpflege zunehmend ins Gesicht weht, derzeit eine reine Illusion darstellt. Die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen kämpft 2013 mit massiven Mittelkürzungen.

Soweit Denkmalgesetze wie in Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern Archivgut aus ihrem Geltungsbereich ausnehmen, sollte das rasch geändert werden. Auch bei Archivgut muss es die Möglichkeiten der denkmalschutzrechtlichen Eingriffsverwaltung, zum Beispiel eine vorläufige Unterschutzstellung bei Gefahr im Verzug geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass private Archiveigentümer mit ihrem Archivgut Handlungsfreiheit haben, wenn es sich um Kulturgut, also kulturelles Allgemeingut handelt. Wenn sich ein westfälischer Landjunker entschließt, mit seinem Archiv ein Feuerchen auf dem Schlosshof zu machen, wird man ihn womöglich immissionsrechtlich belangen können, aber Denkmalschutz und Kulturgutschutz sind machtlos.

Es sei noch angefügt, dass die reine Existenz wertvoller Sammlungen für das öffentliche Interesse an ihrem Erhalt nicht ausreicht. Sie müssen auch gepflegt und angemessen nutzbar sein. Durch Kooperationen und Beratungsleistungen muss verhindert werden, dass wertvolle Bibliotheken – seien es öffentliche wie die Stralsunder Stadtarchivbibliothek, seien es private Adelsbibliotheken – verschimmeln und zugrunde gehen. Und die Kulturgüter müssen auch der Allgemeinheit (ebenso wie der Wissenschaft) zur Nutzung angeboten werden, wobei im digitalen Zeitalter vor allem an Digitalisierung und freie Nachnutzbarkeit als Open Data zu denken ist. “Kulturgut muss frei sein”. [Fn 12]

Als Fazit muss man leider konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz eher schlecht sind, obwohl wir dringend mehr Schutz bräuchten. Der Staat zieht sich aus der Kultur zurück, man kann auch sagen: Er spart sie kaputt. Auf die Politik ist wenig Hoffnung zu setzen, denn Banausen wie in der Stralsunder Bürgerschaft kann es auch in einer Landesregierung geben. Unvergessen ist das Diktum des baden-württembergischen Justizministers, der 2006 im Karlsruher Kulturgutstreit angesichts der unersetzlichen Handschriften der Badischen Landesbibliothek von “altem Papier, das im Keller liegt”, sprach. [Fn 13] Also Resignation? Nicht unbedingt. Wenn der Kulturgutschutz nicht ganz ausgehöhlt werden soll, ist es erforderlich, dass in diesem Bereich die Bürgergesellschaft mehr Verantwortung übernimmt. Sie muss sich weit mehr als bisher einmischen und über Stiftungsgelder oder Crowdfunding alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Den Social Media kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie können die Öffentlichkeit bei Missständen mobilisieren, zugleich aber auch für den kulturellen Wert der in den Gedächtnisinstitutionen verwahrten Zeugnisse der Geschichte und Kunst werben. Die Bürgergesellschaft muss also weit mehr als bisher aktiv in die “Überlieferungsbildung”, also die Arbeit am kulturellen Gedächtnis und die damit zusammenhängenden Bewertungsprozesse, einbezogen werden.


Fußnoten

[01] Vgl. für einen Überblick zum Sachverhalt neben den vielen Beitragen auf „Archivalia“ (auffindbar via Stichwortsuche nach “Stralsund”: http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund) die zusammenfassenden Beiträge im “Weblog Kulturgut” (http://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund) sowie explizit Graf, Klaus: Causa Stralsund, in: L.I.S.A. – Das Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, 13.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101. [zurück]

[02] Vgl. Müller-Ulrich, Burkhard; Marx, Peter: Stralsund will historischen Bibliotheksbestand zurückkaufen – 6210 Bücher waren abgegeben worden, in: Deutschlandfunk – Kultur heute, 21.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1928683/. [zurück]

[03] Vgl. Graf, Klaus: Causa Stralsund: Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek Stralsund am 30. Oktober für 44.000 Euro bei Reiss verauktioniert, in: “Archivalia”, 20.11.2012, abgerufen am 24.04.2013,http://archiv.twoday.net/stories/219022356/. [zurück]

[04] Vgl. Graf, Klaus: Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel 2006, in: “Archivalia”, 06.02.2007, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3287721/. [zurück]

[05] Siehe auch den Kommentar von: Schmalenstroer, Michael: Die Stralsunder Gymnasialbibliothek ist gerettet, in: Schmalenstroer.net, 21.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-stralsunder-gymnasialbibliothek-ist-gerettet/. [zurück]

[06] Vgl. die Links via https://docs.google.com/document/d/1j2fQxZxJir1mTytZ0EMpTFZGVW6aDbi96Db3cdC2a-U/, abgerufen am 24.04.2013. [zurück]

[07] Vgl.: Graf, Klaus: Museum Schwäbisch Gmünd verscherbelt Museumsgut, in: “Archivalia”, 09.12.2006, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3043380/. [zurück]

[08] Vgl.: Nachtrag zu: Graf, Klaus: Museum Schwäbisch Gmünd verscherbelt Museumsgut, in: “Archivalia”, 09.12.2006, abgerufen am 27.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3043380/. Nachträglich wurde mir der Bericht über die Tagung des Museumsverbands Mecklenburg-Vorpommern am 28./29.4.2013 in Wismar bekannt, auf der darauf hingewiesen wurde, “dass Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht ausreichend geschützt seien. So sei nicht geregelt, unter welchen Umständen Museen Kulturgüter überhaupt abgeben dürfen.” Besserer Schutz für Kulturgüter gefordert, in: ndr.de, 28.4.2013, abgerufen am 30.04.2013 http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/kulturgueter101.html. [zurück]

[09] Siehe zur Diskussion die einschlägigen “Archivalia”-Beiträge durch eine Stichwortsuche nach “Sammlungsgut” und “NRW” http://archiv.twoday.net/search?q=sammlungsgut+nrw. [zurück]

[10] Vgl. Graf, Klaus: Archivgesetz NRW: Stadtarchive und Uniarchive sollen Archivgut verscherbeln dürfen, in: “Archivalia”, 30.11.2009, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/6070626/. [zurück]

[11] The Art Law Blog, abgerufen am 24.04.2013, http://theartlawblog.blogspot.de/ passim. [zurück]

[12] Vgl. Graf, Klaus: Kulturgut muss frei sein!, in: “Archivalia”, 24.11.2007, abgerufen am 24.04.2013,http://archiv.twoday.net/stories/4477824/. [zurück]

[13] Vgl. Raffelt, Albert: Der “badische Kulturgüterstreit” – eine erste Zwischenbilanz. In: Sühl-Strohmenger, Wilfried [u.a.]: EUCOR-Bibliotheksinformationen – Informations des bibliothèques, 29(2007), pp. 26-29, abgerufen am 24.04.2013, http://www.ub.uni-freiburg.de/fileadmin/ub/eucor_infos/pdf/eucor-29.pdf. [zurück]


Dr. Klaus Graf ist Historiker und Archivar, als solcher unter anderem als Geschäftsführer am Hochschularchiv der RWTH Aachen sowie als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte der Universität Freiburg im Breisgau und am Lehr- und Forschungsgebiet Frühe Neuzeit der RWTH Aachen, tätig. Über die historiographische und archivalische Arbeit hinaus beschäftigt sich Klaus Graf intensiv publizistisch mit Themen wie Urheberrecht und Open Access, insbesondere in Zusammenhang mit Kulturgütern. Das von ihm maßgeblich inhaltlich geprägte Weblog Archivalia ist weit über Fachgrenzen hinaus bekannt.

Der Beitrag als PDF: http://edoc.hu-berlin.de/libreas/22/graf-klaus-4/PDF/graf.pdf . Er steht unter CC-BY.

Köln braucht nach der Katastrophe ein modernes, zukunftssicheres Stadtarchiv als Bürgerarchiv

Die Kurzsichtigkeit der Kölner Stadtpolitiker, die jetzt einen Planungsstopp für das Kölner Stadtarchiv wollen und die Integration der gemeinsamen Museumsbibliothek in Frage stellen, ist schändlich. Es geht nicht um ein Luxusarchiv, sondern darum, dass das durch die größte Archivkatastrophe in Deutschland nach 1945 gebeutelte Stadtarchiv zuverlässige bauliche Grundlagen bekommt. Unsinnig ist es, an eine Zerschlagung der gemeinsamen Museumsbibliothek zu denken, die als weiterer Nutzer des geplanten Neubaus sinnvollerweise vorgesehen wurde.

Nach fulminantem Auftakt stagniert die von Thomas Wolf initiierte Petition, die nach Erreichen von 5000 Stimmen verlängert wurde.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Wir müssen alle mehr unsere Netzwerke aktivieren!  Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie Ihre Kontakte um Zeichnung der Petition bitten. Auch wenn Sie meinen, schon genug getan zu haben.

Der Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Die Petition auf Facebook: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln?fref=ts

 

Mendham-Collection vor der Zerstückelung

Sotheby’s hat seinen Katalog für die Auktion am 5. Juni 2013 schon ins Netz gestellt, bei der 142 kostbare Stücke, darunter auch Handschriften, aus der Mendham-Collection unter den Hammer kommen werden. Nichts scheint die Law Society of England and Wales von ihrem barbarischen Vorhaben, die traditionsreiche Sammlung Joseph Mendhams (1769-1856), die sich seit 1984 als Leihgabe in der Canterbury Cathedral Library befindet, zu zerreißen, abbringen zu können. Eine Petition, die noch läuft, sammelte 4000 Unterschriften. Schon im letzten Jahr formierten sich die Proteste (siehe Otto Vervaart und Meldungen in Archivalia vom Sommer 2012: 1, 2).

Ein gerade veröffentlichter Leserbrief an die TIMES wurde auch von British-Library-CEO  Roly Keating unterzeichnet. Darin heißt es: The collection, formed by Joseph Mendham (1769-1856), a Church of England clergyman at Sutton Coldfield, comprises 12 medieval and post-medieval manuscripts and 5,000 books published between 1450 and 1850, many not held in the British Library or other national collections. It constitutes a rich and coherent resource for both Protestant and Catholic history. The collection was gifted by Sophia Mendham to the society in 1869 on the understanding that it would be kept together indefinitely, and accepted by the society on that basis. Had the society not accepted this provision, the collection would have been gifted to King’s College London. More than a century later, in recognition of the collection’s national importance, the British Library awarded a grant to catalogue it with the expectation that it would not subsequently be dispersed.

Schon ein kurzer Blick in den Sotheby’s-Katalog genügt, um zu erkennen, welche Schätze mutmaßlich in Privatschatullen verschwinden werden. Da ist etwa die Nr. 76, eine in Deventer gedruckte Inkunabel, ein Unicum aus dem Besitz des Eichstätter Kanonikers Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden. Seit 2005 weiß man, dass der Gmünder Franziskanerkonvent die Bücher Adelmanns angekauft hatte, die im frühen 19. Jahrhundert an den Frankfurter Sammler Georg Kloß gelangten, der auch als Vorbesitzer der jetzt verkauften Inkunabel erscheint. Außer den Büchern in der Bodleiana kennt Needhams IPI nur drei Stücke aus Bernhards Bibliothek.

Folgen der Causa Stralsund: Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern fordert besseren Schutz für Kulturgüter

Als Reaktion auf die Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund (siehe unsere Beiträge) hat sich der Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern für einen besseren gesetzlichen Schutz der Kulturgüter der öffentlichen Hand ausgesprochen, meldet der NDR: “Auf einer Tagung in Wismar nahm der Landesmuseumsverband den Verkauf zum Anlass, um seine 190 Mitglieder zu einem besseren Schutz ihrer Objekte aufzufordern. Der Verbandsvorsitzende Steffen Stuth wies darauf hin, dass Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht ausreichend geschützt seien. So sei nicht geregelt, unter welchen Umständen Museen Kulturgüter überhaupt abgeben dürfen.”

Der jetzt in Speyer tätige Bibliothekar Armin Schlechter, der sich dort rührig um die dortige Gymnasialbibliothek bemüht und schon 2002 Bemerkenswertes über den Ensemblewert von Büchersammlungen schrieb, hat im “Bibliotheksdienst” (2013, S. 97-101, erst in einem Jahr frei zugänglich) einen Beitrag “Zum Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek” vorgelegt. Er schreibt: “Auf der Ebene der Bestandserhaltung ist deutlich zu erkennen, dass die Bestände des Stralsunder Stadtarchivs, im konkreten Fall der Gymnasialbibliothek seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in keiner Weise adäquat aufbewahrt worden sind. Entlarvend ist auch folgender in der Beschreibung der nun verkauften Sammlung im ‚Handbuch‘ verborgener Satz aus dem Jahr 1995: ‚Eine Aufnahme in den alphabetischen Katalog der Archivbibliothek steht noch aus‘. Offensichtlich gab es nach der Übernahme der Sammlung keinerlei Initiativen, diese auch zu erschließen. Aufgrund dieses Versäumnisses ist sie zu einer nicht benutzbaren und damit toten Bibliothek herabgesunken, ein weiterer Schritt hin zu ihrem Untergang. Anstatt diese Missstände zu beheben, was natürlich erhebliche Mittel gebunden hätte, wurde das Problem im wahrsten Sinne des Wortes zu entsorgen gesucht, ein in Zeiten moderner Kommunikation allerdings reichlich naives Unterfangen. Bei diesem Schritt spielte weiter das Unvermögen eine Rolle, in der Gymnasialbibliothek mehr zu sehen als ein Konglomerat von alten Büchern, nämlich ein gewachsenes Ensemble mit einem intrinsischen Wert, das in genau diesem Aggregatzustand eine unwiederbringliche Quelle für die Stralsunder Regionalgeschichte ist, wie dies ansatzweise schon 1995 im ‚Handbuch der Historischen Buchbestände in Deutschland‘ niedergelegt worden war. Der Stadt Stralsund muss zugestanden werden, dass sie auf die eindeutigen Äußerungen der Fachwelt reagiert, unabhängige Gutachter eingeschaltet und den Verkauf rückabgewickelt hat, so dass ‚nur‘ eine Verlustquote von 10 % zu beklagen ist. Schlagartig bekannt wurden durch diese Angelegenheit die unhaltbaren Aufbewahrungsbedingungen im Stadtarchiv Stralsund und die bereits eingetretenen massiven Schäden an den Beständen, was zu ganz erheblichen Folgekosten führen wird. An der Stadt Stralsund bleibt allerdings der Vorwurf hängen, dass mit der Gymnasialbibliothek nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch durch die Entscheidung vom Juni 2012, die eine Kumulation auch älterer Versäumnisse darstellt, völlig unprofessionell umgegangen worden ist. Auch wurde nicht versucht, vor einem Verkauf Kontakt zu einschlägigen, mit Altbeständen befassten bibliothekarischen Gremien aufzunehmen. Aus bibliothekarischer Sicht muss immer wieder die Forderung nach der Erhaltung aller Buchensembles, die in dieser Form einen spezifischen Quellenwert haben, erhoben werden”. Dem kann man nur zustimmen.

Nur die Antiquare haben anscheinend nichts aus dem Schlamassel gelernt. Die Erwiderung von Christian Hesse, Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare e.V., auf einen FAZ-Artikel von Regina Mönch, nimmt den Antiquar Peter Hassold, der die Stralsunder Bücher angekauft hatte, in Schutz: “Die in unserem Verband organisierten Antiquare, allesamt renommierte Fachleute, zu denen auch Peter Hassold und die von Frau Mönch ungenannt desavouierten Auktionatoren zählen, handeln nach den weitreichenden Regeln des »Code of Ethics« der ILAB (International League of Antiquarian Booksellers).” Offenkundig sind diese Regeln alles andere als weitreichend, sondern völlig unzulänglich, da sie es ermöglichen, eine herausragende Geschichtsquelle zu zerstören.

Was hatte Frau Mönch in ihrem leider nicht online verfügbaren Artikel (FAZ vom 03.04.2013, S. N5) geschrieben? Es wird deutlich, wie sehr “dieser leichtfertige Kulturfrevel” die FAZ-Redakteurin abgestoßen hat (zu einem früheren Artikel von Frau Mönch siehe Archivalia). Zutreffend ist ihre Kritik am ehemaligen Archivleiter: “Der Vorgänger jener handelsfreudigen Archivchefin in Stralsund – beide begannen ihre Archivkarriere als Leiter der Abteilung Sozialismus – verteidigte den Verkauf in Interviews noch lange, er sei für die Stadt wirklich kein „kultureller Verlust“, auch habe sich ja niemand dafür interessiert. Er faselte etwas von „Dubletten“, für Fachleute eine Lüge oder Ausdruck eklatanter Unwissenheit.”

Über das dubiose Vorgehen des Antiquars liest man bei Mönch: ” Inzwischen haben auch einige Stralsunder Bürger Bücher zurück ersteigert und der Historischen Bibliothek übergeben – ein mäzenatischer Brauch, der das Wachsen der Sammlungen über Jahrhunderte möglich machte und fast der vollständigen Vergessenheit anheimgefallen war. Leider hatte der seltsame Antiquar, der diesen Schatz zu Dumpingpreisen erwarb, die kostbarsten Bücher längst weiterverkauft, an große Auktionshäuser, die sie ohne eindeutige Angaben zur zweifelhaften Provenienz gewinnbringend versteigerten. Einige Käufer bestanden auf einer Rücknahme, als sie die Herkunft erkannten, bei anderen, vor allem Auktionshäusern, obsiegte der Geschäftssinn und eine laxe Moral über eigentlich klare Spielregeln. Einige Bücher, wie viele und welche, ist immer noch unklar, hatte der Antiquar jedoch „aufgrund des sehr schlechten Zustandes“ selbst vernichtet. War die Fachwelt an sich schon geschockt, machte diese Mitteilung nur noch sprachlos.” Was ist daran falsch? 95.000 Euro für einen hochwertigen Buchbestand scheint mir sehr wohl ein Dumpingpreis zu sein, wenn man bedenkt, was ich zu den Ergebnissen der Reiss-Auktion in Archivalia vom 20. November 2012 schrieb.  Die Presse hat von meinen Ergebnissen keine Notiz genommen, da etwa gleichzeitig die Stadt Stralsund öffentlich den Rückwärtsgang einlegte. Allein der Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek erbrachte 44.000 Euro.  Eine sehr rohe Schätzung ergab als hypothetischen Erlös bei der Reiss-Auktion gut 140.000 Euro.  Und es ist eine Tatsache, dass die Auktionshäuser Reiss sowie Zisska und Schauer, die skrupellos kostbare Drucke aus dem Stadtarchiv Stralsund in alle Welt verstreuten, die Provenienz Stadtarchiv Stralsund fast immer verschwiegen haben. Ein ehrenwertes Gewerbe?

 

Online-Petition: Für die Aufhebung des Planungsstopps für den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln

Der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 war die größte Katastrophe des deutschen Archivwesens nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine große Welle der Hilfsbereitschaft bewies die Solidarität mit diesem einzigartigen Kulturgut, und auch die Stadt Köln schien zunächst die Lehren aus dem kaum fassbaren Ereignis gezogen zu haben.  Nun aber sieht es so aus, dass der Kölner Stadtrat vergessen hat, was nach dem Einsturz Konsens war: Dass Köln rasch ein Stadtarchiv auf dem neuesten Stand braucht, das nicht nur den vielfältigen Anforderungen eines normalen Großstadtarchivs genügt, sondern auch den besonderen Bedingungen nach dem Unglück Rechnung trägt.

Wir bitten Sie daher, unbedingt die folgende Petition, die von dem Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf initiiert wurde, der die oben verlinkte erste Meldung des Einsturzes in Archivalia verfasste, zu unterzeichnen!

Zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

“Wir appellieren nun an die Mitglieder des Stadtrates, die Bedeutung der Wiederherstellung des Stadtarchivs als Bürgerarchiv dauerhaft anzuerkennen und den verhängten Planungsstopp zurückzunehmen.
Das viel beschworene Kölner „Stadtgedächtnis“, ein europaweit bedeutendes Kulturgut, wird noch lange unter dem Einsturz zu leiden haben; die Restaurierung der Objekte wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Noch ist ungesichert, wie diese Arbeiten finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Rückzug des Stadtrates verheerend.
Den Neubau des Stadtarchivs – einschließlich der städtischen Kunst- und Museumsbibliothek und des Rheinischen Bildarchivs – zügig fertig zustellen ist das absolute Minimum.”

Offener Brief des Fachbeirats an den Oberbürgermeister: http://archiv.twoday.net/stories/342799312/

Presseerklärung der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.: http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/aktuell/archiv-neubau-einsparung-nur-am-standort-eifelwall-und-ohne-zeitverzoegerung-moeglich/001235/

Stellungnahme der Kölner historischen Vereine und Gesellschaften: http://archiv.twoday.net/stories/342799608/