Archiv der Kategorie: Aktuelles

Jahresrückblick 2023

In Archivalia erschienen 2023 in der Kategorie 70 Beiträge. Auf einige möchte ich hier aufmerksam machen. Nicht ganz unwichtig war das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege, dem sich mindestens 12 Artikel widmeten. Ich nenne nur einen: “Putin lässt 25 der 196 Architekturdenkmäler von Odessa zerstören”.

Die beste Nachricht des Jahres kam aus Dresden. Nach langer Zitterpartie (wir berichteten über die Pläne des Verkaufs an einen Händler im Mai 2022) wurde im Dezember bekannt gegeben, dass das Land Sachsen die historische Klosterbibliothek und Urkunden des Klosterarchivs der Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal erworben hat.

Marienthaler Psalter

Mehr Raum beanspruchten die Kulturgutverluste. Hier frevelte vor allem der Adel.

Ich erinnerte mich an die schändliche Zerstreuung der Fürstenbergischen Bücherschätze in Donaueschingen ab 1994, als ich im Sommer 2023 melden musste: Kostbarkeiten der Fürstenbergischen Schlossbibliothek Weitra werden verscherbelt.

“Wie die Familie von Bismarck das Erbe des Reichskanzlers verscherbelt”, enthüllte der SPIEGEL.

Die Zerstreuung der ehemals reichen Sammlungen des in Sachsen-Altenburg gelegenen Schlosses Poschwitz und des Kulturguts der Fürsten Reuß schreitet fort, meldete mir im Juni ein Hinweisgeber.

Erbprinz Ernst August von Hannover kündigte eine Dauerleihgabe. “Nach 44 Jahren muss die Universität Göttingen die älteste private Sammlung römischer Skulpturen zurückgeben. Die Sammlung Wallmoden war 1979 als Leihe des Hauses Hannover an die Uni gekommen”.

Positiv immerhin: Das Haus Hohenzollern zog seine Forderungen im Eigentumsstreit zurück.

Thema historische Gymnasialbibliotheken: Selbsternannter “Experte” von der ULB Münster will 4000 Bände aus der historischen Herforder Gymnasialbibliothek wegwerfen.

Zu historischen Kulturgutverlusten erschien eine Rezension über Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit. Hinzuweisen ist auch auf einen Podcast zum Abzug der Düsseldorfer Kunstgalerie am Anfang des 19. Jahrhunderts.

Kulturgut muss frei sein. Die Proteste gegen die Regelung der Nutzungsgebühren für die Wiedergabe von Kulturgut in Iatlien reißen nicht ab.

Zuletzt: Die Stadt Zürich darf die Inschriften “Zum Mohrenkopf” und “Zum Mohrentanz” an zwei historischen Gebäuden nicht abdecken, entschied ein Gericht.

Anhang: Bemerkenswerte Beiträge in Archivalia 2003-2023

In der Kategorie Kulturgut von Archivalia, das 2023 20 wurde, erschienen bis jetzt nicht weniger als 2622 Beiträge. Eine kleine Auswahl aller über 50.000 Archivalia-Beiträge stellte “Eine Zeitreise mit bemerkenswerten Archivalia-Beiträgen seit 2003” vor. Das Thema Kulturgut betreffen:

(14.5.2005) Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut

(28.8.2005) Historisches Wirtschaftsarchiv wird zerstückelt
Versteigerung der Gartenbibliothek des Welfenschlosses Herrenhausen in Hannover.

(13.10,2006) Martin Germann: Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind
Anlass war der Karlsruher Kulturgüterstreit, über den es in Archivalia sehr viele Beiträge gab.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(5.11.2006) Gesamtübersicht: Karlsruher Kulturgut-Debakel
Vorläufige Übersicht, auch danach erschienen noch zahlreiche weitere Beiträge.

(12.12.2006) Wem gehören die badischen Kroninsignien?
Stellungnahme zum Karlsruher Kulturgüterstreit.

(6.2.2007) Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel 2006
Gedruckt in der “Kunstchronik”.

(20.2.2007) 83 Tonnen Bücher als Müll
Ungekürzte Fassung meines FAZ-Artikels über den Eichstätter Buchvernichtungsskandal.

(22.2.2007) Bücher weggeben statt wegwerfen
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(23.2.2007) Bernd-Christoph Kämper: Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt
Über den Eichstätter Buchvernichtungsskandal.

(11.3.2008) Zusammenschau: Die Causa Wolfegger Hausbuch
Kulturgut-Skandal.

(2.4.2008) Christoph Graf Waldburg über das Hausbuch
Interview anlässlich des Verkaufs des Wolfegger Hausbuchs.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(6.11.2008) Zu den Eigentumsansprüchen an der Düsseldorfer Gemäldegalerie
Mit umfangreicher Ergänzung 2022.

(8.12.2011) Adventskalender 2011: Türchen VIII – Der Unheilsspiegel
Zum Karlsruher Kulturgüterstreit.

(3.11.2012) FeliNo: “Historiker: Stadt verscherbelt Kulturgut”
Zur Causa Stralsund (Verkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv) erscheinen in Archivalia etwa 250 Beiträge.
Siehe auch Best of Archivalia 2013.

(6.11.2012) Übersicht zur Causa Stralsund – Fakten und Bewertungen

(20.11.2012) Causa Stralsund: Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek Stralsund am 30. Oktober für 44.000 Euro bei Reiss verauktioniert

(15.5.2013) Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände
Zugleich in LIBREAS.

(15.9.2016) Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein
Wegen eines Handschriftenfotos (und einem Foto aus einer Inkunabel in einem anderen Beitrag) verklagte mich erfolgreich der Fotograf des Auktionshauses.

(4.3.2019) Zu den Handschriften der Hofbibliothek Sigmaringen. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert
Umfangreicher Forschungsbeitrag (115 Anmerkungen).

(11.5.2019) Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken
Forschungsbeitrag zu Kulturgutverlusten.

(3.12.2021) Census der noch in den Schulen befindlichen historischen Gymnasial- oder Schulbibliotheken Deutschlands.
Forschungsbeitrag.

(9.5.2022) “Eine Katastrophe für das kulturelle Erbe”: Zisterzienserinnenabtei Marienthal (Oberlausitz) verscherbelt den berühmten Marienthaler Psalter und weitere Handschriften an Jörn Günther
Mit 20 Folgebeiträgen.

2024 sind es 30 Jahre, dass die Inkunabelsammlung der Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen versteigert wurde. Seither beobachte und dokumentiere ich Kulturgutverluste.

Rückblick 2021

Aus Archivalia entnehmen wir:

Zum Thema Kulturgut wurden 2021 in Archivalia gut 130 Beiträge geschrieben.

Kulturgutverluste I: Klosterbibliotheken

Das Berichtsjahr 2021 begann mit einem Paukenschlag:

Kulturgutfrevel: Der Franziskanerorden hat die rund 150.000 Bände umfassende Fuldaer Klosterbibliothek an ein Antiquariat verscherbelt

Der Beitrag steht mit 2545 Aufrufen auf Platz 5 der Top-10-Archivalia-Statistik für 2021.

Weitere Meldungen zur Causa Franziskanerbibliothek auf dem Frauenberg in Fulda:

Fuldaer Verscherbelung: Franziskaner lügen dreist

Franziskaner-Bibliothek: bookfarm stoppt Verkauf der Altbestände – Zusammenarbeit mit Arbeitskreis in Fulda

Frühneuzeitliche Fuldaer Franziskanerbücher werden weiter verscherbelt – Arbeitsgruppe betreibt Rosinenpickerei, da der Antiquar zu gierig ist

Bei einem Besuch in Fulda wollte ich (unangemeldet) mit dem zuständigen Stadtarchivar sprechen. Er war aber nicht im Dienst.

Die Reihe der Horrormeldungen in Sachen Franziskanerbibliotheken setzte sich im Herbst fort:

Reiss verscherbelt Inkunabeln des Franziskanerklosters Engelberg

Und weitere alte Bücher aus Franziskanerbibliotheken, darunter auch ein alter Druck aus der Fuldaer Bibliothek:

Alte Drucke aus dem Franziskanerkloster Dettelbach werden bei Kiefer verscherbelt

Es ist ein Skandal, dass die zuständigen Stellen diese jedem Kulturgutschutz ins Gesicht schlagenden Verkäufe wertvoller Buchensembles nicht verhindert haben!

Was wird aus der Klosterbibliothek der Karmeliten von Reisach? Fragte ich im Dezember. Eine Antwort der Bayerischen Staatsbibliothek steht noch aus.

Kulturgutverluste II: Schlossausstattungen

Durch Versteigerungen zerstückelt wurde Inventar der Schlösser Poschwitz (Thüringen) und Rimburg bei Aachen.

Die Wittelsbacher ließen Ahnenbilder aus dem westungarischen Schloss Nádasdy versteigern.

Ein Nachtrag: 2005 wurde die Ausstattung des Schlosses Bertoldsheim verscherbelt.

Auf die Notwendigkeit des Erhalts von historischen Schlossausstattungen machte ein Beitrag im Magazin der Kulturstiftung der Länder aufmerksam: Erbachs Erbe. “Weg mit den Erbstücken”, ist ein Abschnitt in einer virtuellen Ausstellung über Herrenhäuser überschrieben.

In einem Sammelband zur Hohenzollern-Debatte (siehe unten) kritisierte Hans Ottomeyer, ehemals Generaldirektor des Deutschen Historischen Museums, die großen Schlossauktionen (Regensburg, Baden-Baden, Marienburg). So sehr ich seinem Fazit “Die großen historischen Zusammenhänge wurden jedoch für immer zerrissen und gewachsene Ensembles unwiederbringlich aufgehoben” (S. 344) zustimmen kann, so ärgerlich ist das einseitige Zuschieben des Schwarzen Peters an die Landesregierungen – als wäre es nicht primär die Schuld der ehemals regierenden Häuser gewesen, dass ihre Sammlungen als Ganzheiten zerstört wurden!

Zum Thema Adelsbibliotheken musste ich im November melden: Freiherren von Neveu zu Durbach verscherbeln die Adelsbibliothek des letzten Fürstbischofs von Basel.

Museumsverkäufe

Der schändliche Verkauf der Zinnfigurensammlung des Schwäbisch Gmünder Museums ist immer noch nicht abgeschlossen, lernten wir im April 2021. In der Corona-Krise verkaufen Museen in den USA wertvolle Stücke. Ich bin strikt dagegen.

Flutschäden

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat auch in einer einer Reihe von Gedächtnisinstitutionen große Schäden angerichtet (Beitragsübersicht).

Daueraufreger: die Hohenzollern-Debatte

Gut 20 Beiträge galten den Kulturgut-Ansprüchen der Hohenzollern und ihrem Verhältnis zum Nationalsozialismus. Im Juni eröffnete das Hohenzollern-Klage-Wiki.

Ein Bacharacher Gerbhaus

Über das Versagen des Denkmalschutzes schrieb Frank Jermann (IRHB).

Castra Bonnensia

Unter diesem Stichwort informierte Wolfgang H. Deuling über die Hintergründe der letztlich erfolgreichen Bewerbung Bonns um den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes – als Teil des Niedergermanischen Limes.

Historische Gymnasialbibliotheken

Eine Reihe von Beiträgen widmete ich 2021 diesem wichtigen Kulturgut (Übersicht).

Erfreuliches: Klosterarchiv Isny für die Stadt erworben

Unter anderem auch mein Engagement hat zum Ankauf des Klosterarchivs Isny durch die Stadt Isny geführt.

Gerettet werden konnte auch die einzigartige Honresfield-Libary in England.


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Jahresrückblick Kulturgut 2019

2019 erschien in diesem Blog bisher nur ein Artikel, der Hinweis auf meinen Beitrag “Zu den Handschriften der Hofbibliothek Sigmaringen. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert” (Archivalia vom 4. März 2019).

Aus der Berichterstattung in der Kulturgut-Kategorie von Archivalia möchte ich einige Themen hervorheben.

Gierige Hohenzollern

An erster Stelle zu nennen ist die Debatte um die Ansprüche des Hauses Hohenzollern auf Kulturgüter in öffentlichem Besitz, in gewisser Hinsicht ein Wiedergänger des Karlsruher Kulturgüterstreits 2006-2009, bei denen es um Handschriftenverkäufe der Badischen Landesbibliothek ging. Der Entertainer Jan Böhmermann hat auf hohenzollern.lol die bislang geheimen vier Gutachten geleakt.

Die Nachfahren des Kaisers Wilhelm II. fordern Kunst- und Wertgegenstände aus Allgemeinbesitz zurück. Eine zentrale Rolle in den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Haus Hohenzollern spielt die Frage, ob Kronprinz Wilhelm dem nationalsozialistischen System “erheblichen Vorschub” leistete. Dazu wurden bisher vier Gutachten verschiedener Historiker erstellt. Die Gutachten sind bedeutsame Dokumente in den Verhandlungen der Bundesregierung mit dem Haus Hohenzollern und bisher nicht der Öffentlichkeit bekannt. Da es sich bei den Forderungen der Hohenzollern u.a. jedoch um historische Wertgegenstände handelt, die der Öffentlichkeit in verschiedenen Museen zugänglich sind und der Umgang auch eine erhebliche politische Dimension hat, sollte auch die Öffentlichkeit Einsicht in Gutachten und Stand der Verhandlung haben.

Über die juristischen Hintergründe informierte Andreas Zielcke in der SZ vom 28.10.2019: “Die Hohenzollernschätze stehen der Republik zu” (Auszüge):

Immer mehr Fürstentümer hielten zuletzt nicht nur zwei Vermögenssphären auseinander, sondern drei: das rein private Familienvermögen der Dynastie; das Sondervermögen des Monarchen, das er als Vorerbschaft oder Fideikommiss von seinem Vorgänger erbt und das wiederum auf seinen Thronfolger übergeht; schließlich das fiskalische Vermögen, das allein dem Staat zusteht.

So war es auch in Preußen. Ergiebigste Streitquelle war nicht zufällig der mittlere Posten, das gebundene Sondervermögen. Dieser hauptsächlich als Krongut oder Kronfideikommiss erfasste Besitz der Hohenzollern, der Schlösser, Ländereien, Inventar, Bibliotheken, Kunst und Sammlungen in gewaltigem Umfang enthielt, war auf Dauer für den jeweils erstgeborenen männlichen Erben zu erhalten. Im Grunde konnte es der regierende Fürst nur wie ein Treuhänder verwalten. Was besagt das für die heutigen Ansprüche der Hohenzollern?

Elementar ist der Unterschied zwischen Krongut und familiärem Privatbesitz. Mit ihrem privaten Vermögen konnten die Hohenzollern beliebig verfahren wie jede bürgerliche Familie auch. Auf die Substanz des Sondervermögens dagegen durfte selbst der souveräne König nicht zugreifen, weil es einem höheren, auch für ihn nicht verfügbaren Zweck unterlag: dem Bestand der dynastischen Herrschaft. […]

Als der Freistaat Preußen und das Haus Hohenzollern 1926 sich vertraglich darüber einigten, welche Objekte des Krongutes „beim Staat verbleiben“ und welche „beim vormals regierenden Königshaus verbleiben“, schlug man 75 Schlösser und „Nutzgrundstücke“ dem Staat zu und 39 den Hohenzollern; daneben wurden opulente Kapitalien, Inventare und Museumsschätze aufgeteilt. Allein die atemberaubende Liste der berühmten Schlossanlagen und Paläste, die als überragende Kulturschätze dem preußischen Staat „verblieben“, führt vor Augen, wie wirklichkeitsfern hier jeglicher Bezug auf Privateigentum der Familie wäre.

Doch genau diese Wirklichkeitsferne prägt den Vertrag von 1926.

Schloss Cecilienhof Panorama.jpg

Schloss Cecilienhof soll wieder Wohnsitz der Familie werden

Von Gryffindor, panorama made by DigonEigenes Werk, Gemeinfrei, Link

Nicht rechtskräftig ist ein Urteil des Landgerichts Koblenz, das als Präzedenzfall dienen könnte. Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelt “am 09. April 2020 über die Berufung, die Georg Friedrich Prinz von Preußen nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz eingelegt hatte. Der Chef des Hauses Hohenzollern fordert die Burg Rheinfels als einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurück und hatte deshalb das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt.Vor dem Landgericht Koblenz war seine Klage im Mai [2019] abgewiesen worden. Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als “gebundenes Sondervermögen” und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen” (SZ). Ein Volltext des Koblenzer Urteils ist nicht im Netz.

Verkäufe aus erhaltenswürdigen Büchersammlungen

Entgegen der verharmlosenden Stellungnahme des Direktors der Universitätsbibliothek Leipzig bleibe ich bei meiner Kritik an der Aussonderung von Buchbeständen, die auf den bedeutendsten Medizinhistoriker aller Zeiten Karl Sudhoff (1853-1938) zurückgehen.

Das Jewish Theological Seminary bot im Juni 2019 sieben Inkunabeln an, die im Interesse der Wissenschaft unbedingt in dieser öffentlichen Sammlung hätten belassen werden müssen.

Sechs gute Gründe, keine Inkunabel- und Altbestands-“Dubletten” abzugeben

Dublettenstempel auf ehemaliger Inkunabel der UB Leipzig (heute Harvard)

“Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken”, schrieb ich in Archivalia vom 11. Mai 2019. Die sechs Gründe lauten:

1. Es gibt (nicht nur bei Inkunabeln) keine Doppelstücke, sondern jedes Exemplar ist ein Individuum mit eigener Geschichte und in seinem Provenienz-Kontext, der eine Geschichtsquelle darstellt, zu erhalten.

2. Bei Inkunabelabgaben wurde nicht selten höchst Wertvolles bzw. Wertvolleres als die verbleibenden Exemplare aus der Hand gegeben.

3. Der kurzfristige finanzielle Ertrag bei Inkunabelverkäufen steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den Abgaben mit Blick auf die langfristigen Ziele der kulturgutverwahrenden Institutionen als “Archive” anrichten.

4. Inkunabel-Abgaben aus öffentlichen Institutionen, zumal wenn sie intransparent erfolgen, erschweren die Arbeit des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” (und schaden dadurch natürlich auch der Forschung).

5. Gehen Inkunabeln in Privatbesitz über, werden sie in der Regel der Forschung entzogen und das Risiko eines Verlusts ist höher.

6. Inkunabelverkäufe verstoßen des öfteren moralisch, manchmal auch juristisch, gegen den Willen der ursprünglichen Stifter.

Verluste der Ellwanger Gymnasialbibliothek in den letzten Jahren

Dieses Blog wurde bekanntlich als Folge der Causa Stralsund gegründet, bei der es um den Verkauf der historischen Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund ging. Das Netzwerktreffen der historischen Gymnasialbibliotheken in Ellwangen (ich hatte seit Jahren einen solchen Zusammenschluss angeregt) nahm ich zum Anlass, über meine eigenen Erfahrungen mit dieser Bibliothek zu berichten. Die in den letzten Jahren eingetretenen Verluste schockierten mich: Die einzige Handschrift ist weg, auch die einzige Inkunabel und handschriftliche Materialien zur Bibliotheksgeschichte. Auch ein alter Druck des 16. Jahrhunderts ist nicht mehr auffindbar. Meine Forderung “Die Causa Ellwangen ist ein starkes Argument, historische Altbestände in der Regel den Schulen wegzunehmen” führte zu Widerspruch seitens Felicitas Noeskes, der verdienten Betreiberin des einschlägigen Blogs, die die Verluste in den Archivalia-Kommentaren herunterspielte.

Rote Liste – ein Denkmalgewissen für Deutschland, aber nur für Baudenkmäler

Die unselige Gleichsetzung von Denkmälern und Baudenkmälern liegt der im Dezember 2019 vom Verband Deutscher Kunsthistoriker vorgestellten Roten Liste zugrunde.

Klosterbibliothek Marienstatt national wertvolles Kulturgut

Etwas Erfreuliches aus Rheinland Pfalz, auf das ich erst dieses Jahr aufmerksam wurde: Am 16. März 2017 wurde der historische Buchbestand der Marienstatter Klosterbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Zum Buchbestand zählen die knapp 21.500 Bände des sogenannten historischen Altbestandes, der Handschriften, Inkunabeln und Werke bis einschließlich 1900 umfasst. Leider ist eine solche Eintragung bei bedeutenden historischen Bibliotheksensembles die Ausnahme.

UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution

Immer wieder verstören Meldungen über die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgütern in Syrien und im Irak.1 Das wunderbare Ensemble von Palmyra fiel zweimal in die Hände des “Islamischen Staats”, der dort schwere Verwüstungen anrichtete.

Immerhin sind zwei aktuelle positive Entwicklungen hervorzuheben. In Paris hat eine Geberkonferenz etwa 70 Millionen Euro für einen Aliph genannten Rettungsfonds für den für Schutz bedrohter Kulturstätten bewilligt.2 Und am 24. März 2017 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347 zum Kulturgutschutz verabschiedet (Text). Aus der UNESCO-Meldung:

Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats verabschiedet. Sie ist die erste Sicherheitsratsresolution, die sich ausschließlich auf den Schutz des kulturellen Erbes bezieht.

„Die gezielte Zerstörung des kulturellen Erbes ist ein Kriegsverbrechen. Sie ist eine Kriegsstrategie, um Gesellschaften langfristig auseinanderzureißen“, sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova. „Die Verteidigung des Kulturerbes ist eine Voraussetzung für Sicherheit und den Schutz von Menschenleben. Waffen sind nicht genug, um gewalttätigem Extremismus entgegenzutreten. Wir brauchen dazu auch Bildung, Prävention und die Weitergabe des kulturellen Erbes. Das ist die Botschaft dieser historischen Resolution.“

Die Resolution betont die negativen Auswirkungen gegen Kulturgüter gerichteter Aktionen:

Emphasizing that the unlawful destruction of cultural heritage, and the looting
and smuggling of cultural property in the event of armed conflicts, notably by
terrorist groups, and the attempt to deny historical roots and cultural diversity in this
context can fuel and exacerbate conflict and hamper post-conflict national
reconciliation, thereby undermining the security, stability, governance, social,
economic and cultural development of affected States

Erinnert sei an den Beitrag in diesem Blog: Kulturgut versus menschliches Leid?.

Die lange Resolution wendet sich nicht nur gegen die Zerstörung von Kulturgütern, sondern auch gegen Raubgrabungen und den illegalen Antikenhandel. Sie ist ein wichtiges Signal, dass die Weltgemeinschaft dem Schutz von Kulturgütern heute mehr Bedeutung zumisst als früher.

Im Herbst letzten Jahres wurde erstmals ein Dschihadist “nur” wegen Kulturgutzerstörungen in Mali vom Internationalen Strafgerichtshof zu neun Jahren Haft verurteilt (PDF des ICC):

Found guilty, sentenced to 9 years. On 27 September 2016, Trial Chamber VIII found Mr Al Mahdi guilty, as a co-perpetrator, of the war crime of intentionally directing attacks against historic monuments and buildings dedicated to religion, including nine mausoleums and one mosque in Timbuktu, Mali, in June and July 2012.

Es ist aus meiner Sicht richtig, dass das Urteil seine Taten als Kriegsverbrechen gewertet hat. Gelänge es einem religiösen Fanatiker, aus Hass gegen das Christentum eine der bekanntesten Mariendarstellungen Deutschlands zu zerstören, könnte er wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) nur zu maximal drei Jahren Haft verurteilt werden. Ob das dem symbolischen Gehalt eines solchen Anschlags angemessen wäre? Zum Vergleich: in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung ist eine Verurteilung zu bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich.

“Aufgrund des Verdachts auf Verstoß gegen das neue Kulturgüterschutzgesetz kontrollierte das Bayerische Landeskriminalamt am Samstag, 4.3.2017 eine Münzmesse in München. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ am Sonntag Haftbefehl gegen einen Händler, bei dem mutmaßliches Raubgrabungsgut sichergestellt wurde”, meldete Archaeologik.3 Auch das ist eine gute Nachricht in Sachen Kulturgutschutz.

Das russische Propagandavideo vom 2. März 2017 vermittelt einen Eindruck von der Lage in Palmyra nach der Wiedereroberung

  1. Laufende Berichterstattung durch Rainer Schreg in seinem Blog Archaeologik. []
  2. Siehe etwa Deutsche Welle; Telerama.fr; Archivalia. []
  3. Siehe auch: http://schmalenstroer.net/blog/2017/03/bayrische-polizei-geht-gegen-antikenhaendler-vor/. []

Soziale Netzwerke: Faszinierendes Potential für die Rettung von Kulturgut | #KulturEr

Ein Beitrag zur Blogparade “Mein faszinierendes Kulturerlebnis

In den vergangenen Tagen war ich immer mal wieder auf Archivalia – nicht nur wegen der aktuellen Beiträge dort, sondern vor allem, um mir Beiträge, die jetzt gerade ein Jahr alt werden, durchzulesen.

Weiterlesen

Über 170 Jahre alte Festschrift kehrt zurück ins Stralsunder Stadtarchiv

Einmal in die USA und zurück – nach Stralsund
Über 170 Jahre alte Festschrift kehrt zurück ins Stralsunder Stadtarchiv

(Presemitteilung der Hansestadt Stralsund)

Holger Roggelin bei der Übergabe des Stralsunder Konvoluts an Dr. Burkhard Kunkel (rechts)

Holger Roggelin bei der Übergabe des Stralsunder Konvoluts an Dr. Burkhard Kunkel (rechts)

„Das ist mein Beitrag zur Erhaltung des Stralsunder Archiv-Bestandes der Gymnasialbibliothek!“ Mit diesen Worten übergibt der eigens aus dem US-amerikanischen Baltimore angereiste Pastor und Historiker, Dr. Holger Roggelin, den Sonderdruck mit handschriftlichen Vermerken von 1839 an den Beauftragten für Archiv, Historische Handschriftensammlungen und Bibliotheken der Hansestadt Stralsund, Dr. Burkhard Kunkel.

Das Buch ist weit gereist. Aus dem Stralsunder Stadtarchiv in die USA und jetzt an seinen ursprünglichen Standort zurück, hat es mehr als 13.000 km zurückgelegt. Nun befindet es sich wieder im Stralsunder Stadtarchiv, „wo es auch hingehört“, wie Kunsthistoriker und Restaurator Burkhard Kunkel betont.

Über das Internet hatte Holger Roggelin, der sich besonders für die Hanse- und Schulgeschichte Vorpommerns interessiert, vergangenes Jahr von der Veräußerung von Teilen des Bestands des Stadtarchivs erfahren.
Daraufhin begann der ehemalige Lübecker systematisch nach Büchern aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek im Netz zu suchen. Bei seinen Recherchen stieß er auf die „Festgabe“, die anlässlich des 50-jährigen Dienstjubiläums des damaligen Schulrats des Stralsunder Gymnasiums, Dr. Friedrich Koch, gedruckt worden ist. Diese enthält neben den Festschriften von Lehrerkollegen und der in Greifswald ausgestellten Ehrendoktorurkunde außerdem historische Grundrisse des Putbuser Pädagogiums und des Stralsunder Gymnasiums.

Der seit 2000 in den USA lebende Pastor hofft, durch sein gemeinnütziges Engagement für den Erhalt der Stralsunder Gymnasialbibliothek noch mehr Menschen zu ebensolchen Taten anzuregen. Er meint, dass Bücher, die aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs verkauft worden sind, wieder an ihren eigentlichen Bestimmungsort zurückgegeben werden sollten. Denn, da sind sich beide Wissenschaftler einig, der historische Wert der Gymnasialbibliothek liegt in der Vollständigkeit des Bestandes.
Autorin: Katja Schirrow

Foto: Hansestadt Stralsund l Pressestelle – Bildtext: Zwar hatte Dr. Holger Roggelin (l.) die Festgabe käuflich erworben, übergab sie dem Stadtarchiv aber unentgeltlich. Rechts im Bild Dr. Burkhard Kunkel.

INFOBOX:
Wie geht es weiter mit der Gymnasialbibliothek?
Die Vorbereitungen einer Ausschreibung zur Reinigung der Stralsunder Gymnasialbibliothek sind abgeschlossen. Die Bestände stehen zum Transport in das Restaurierungsunternehmen bereit, das den entsprechenden Auftrag dazu erhalten wird.Nach ihrer Rückkehr werden die Bücher katalogisiert. Das Katalogisierungsprojekt wird in Zusammenarbeit mit dem Land und der Universitätsbibliothek Greifswald realisiert. In diesen Katalog – im Sinne einer genauen Inventur – werden die zurückgekehrten Exemplare (bisher sieben wertvolle und zum Teil einzigartige Exemplare) eingearbeitet. Seit Dezember des vergangenen Jahres werden bis heute Bücher der Stralsunder Gymnasialbibliothek durch Privatpersonen, Bibliotheken und Sammlungen zur Verfügung gestellt, die diese zuvor auf dem antiquarischen Buchmarkt erworben hatten. Zeitgleich laufen in Kooperation mit der Universität Marburg, dem Christianeum Hamburg sowie der Universitätsbibliothek Rostock Planungen zu einem wissenschaftlichen Erschließungsprojekt, in dessen Ergebnis erstmals eine umfassende Darstellung dieses bedeutenden Schatzes auch in Buchform erscheinen soll.

Bisher zurückgegeben wurden:

  • Maximus von Tyrus, Sermones sive disputationes, 1557, Sign. B 53
  • Ernst Zober, Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums 1860, Sign. H8° 20d 
  • Diogenes, De Vita et moribus… 1566, Sign. B 62
  • Apollinarius, Versibus heroicis graec. Et. Lat., 1596, Sign. A 30
  • Franz Schlosser (Drucker), Türkenkriege, Vnsers aller gnedigsten Herren Ferdinandi Römischen Königs etc. Mandat an die Fürsten zu Stettin Pommeren etc.1531, Sign. B8° 1327
  • Konvolut von 12 Titeln aus der Gymnasialbibliothek, o. Sign.
  • Biblia Damulica, Trankebar 1739, Sign. L 24, (Rückgabe zugesagt)

PS: Siehe auch die aktualisierte Chronologie der Stadt: http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument