Archiv der Kategorie: Über Bibliotheken

Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal will ihre wertvollsten Handschriften verscherbeln

“Eine Katastrophe für das kulturelle Erbe”: Zisterzienserinnenabtei Marienthal (Oberlausitz) verscherbelt den berühmten Marienthaler Psalter und weitere Handschriften an Jörn Günther, meldete Archivalia am Montag. Nachgetragen wird in diesem Beitrag die laufende Berichterstattung zu diesem großen Kulturgut-Skandal (bisher täglich).

Kulturgutfrevel: Der Franziskanerorden hat die rund 150.000 Bände umfassende Fuldaer Klosterbibliothek an ein Antiquariat verscherbelt

Hohe Wellen schlägt in Fulda der Verkauf der historischen Bibliothek des Franziskanerklosters an ein Antiquariat, den die Fuldaer Zeitung aufdeckte. Der Artikel von Hartmut Zimmermann erschien am 30. Dezember 2020 unter dem Titel: Wir hätten reden müssen … Ein Nachruf auf die fast 400 Jahre alte Bibliothek der Franziskaner vom Frauenberg (Online-Version).

“Die Geschichte einer gescheiterten Kommunikation. 1622 bis 2020: Das sind die „Lebensdaten der Franziskaner-Bibliothek auf dem Frauenberg in Fulda. Es gab auch eine „Todesanzeige“ – in Gestalt einer Pressemitteilung: „Franziskaner sichern wertvollen Buchbestand“ – so steht es über einem Text der deutschen Ordensprovinz aus dem März 2020. Und wie das so mit Todesanzeigen ist: Sie können mitunter mehr dem Verblichenen als der Wahrheit verpflichtet sein. Die Bibliothek wird zwar als „kostbares Erbe der Vergangenheit“ bezeichnet – doch gesichert wurden nur kleine Teile, der Rest wurde verkauft. Und das anscheinend auch noch zu schlechten Bedingungen. […]

Der hierzulande massiv schrumpfende und überalterte Franziskanerorden befindet sich seit Jahren in einer Phase der Neuorganisation. […]
Die Zukunft der Buchbestände war daher das Thema von Gesprächen, die der Orden daraufhin mit Dr. Alessandra Sorbello Staub, der Direktorin der Bibliothek der Theologischen Fakultät aufnahm. „Wir haben den Orden gutachterlich beraten“, bestätigt Sorbello Staub. Dabei habe man vorgeschlagen, die Franziskaner-Bibliothek als Gesamtbestand zu erhalten – möglichst am Frauenberg – und für antonius eine andere Raum-Lösung zu finden. Denn eine seit fast 400 Jahren ununterbrochen bestehende Bibliothek zu zergliedern, sei eigentlich nicht vertretbar. „Eine Bibliothek ist mehr als die Summe ihrer Bücher“, betont Sorbello Staub.

Die Franziskaner hingegen hätten sich eine Lösung gewünscht, bei der das Bistum Fulda oder die Fakultät den Buchbestand übernommen und betreut hätte, sagt Pater Cornelius Bohl. Nachdem die wertvollen Handschriften und Einblattdrucke, die am Frauenberg in einem separaten Schauraum aufbewahrt worden waren, als Leihgabe in die Obhut der Theologischen Fakultät überführt worden waren, habe man Sorbello Staub auch angeboten, dass sie alle Stücke, die für die Fakultät oder das Bistum von Wert seien, aus dem Bibliotheksbestand herausnehme. Das hat die Fakultät abgelehnt, um den Gesamtbestand nicht zu zergliedern. Zudem habe Sorbello gesagt, der fachlich-personelle Aufwand sei zu hoch.

[…] Das war im Frühjahr 2020. Sorbello Staub erfuhr davon, als Bohl ihr auf Nachfrage zum Stand der Sache die eingangs zitierte Pressemitteilung des Ordens übersandte. „Es geht um einen Bestand von rund 150.000 Büchern, unter denen auch wichtige Stücke aus den Anfangsjahren der Bibliothek sind“, beklagt Sorbello Staub. Der Verlust für die Region sei außerordentlich.

Käufer ist das Antiquariat bookfarm, das in Löbnitz, rund 30 Kilometer nördlich von Leipzig, seinen Sitz hat. Naturgemäß wäre es interessant zu wissen, zu welchen Bedingungen die Buchbestände, die im Kloster Magazinräume in drei Stockwerken füllten, veräußert wurden. Den gerüchteweise genannte Preis von 30.000 Euro bestätigen weder Sorbello Staub („Ich kenne da keine Zahlen“‘) noch Pater Cornelius („Ich kann Ihnen da jetzt keine Zahlen nennen. Es war jedenfalls ein relativ bescheidener Betrag. Der Bibliotheksverkauf hat uns sozusagen keinen Gewinn gebracht“.)

Sorbello kritisiert deutlich, dass weder das Bistum noch andere Einrichtungen wie die Landesbibliothek oder die Stadt Fulda auch nur die Chance gehabt hätten, die Bestände für die Region zu retten. Magistratssprecher Johannes Heller bestätigt, dass die Stadt nicht beteiligt worden sei. „Grundsätzlich ist es aus Sicht der Stadt sehr bedauerlich, dass es den Beteiligten nicht gelungen ist, die historische Bibliothek mit Beständen aus dem 17. bis 20. Jahrhundert in der Region Fulda zu halten“, betont er. […]

Um besonders wertvolle Stücke zu retten, machte Sorbello Staub sich mit zwei Mitarbeitern auf den Weg ins Sächsische. Bei Löbnitz stehen – mit Ausnahme eventuell bereits verkaufter Werke – die Buchbestände in einer bookfarm-Lagerhalle. Und die Bibliotheksdirektorin entdeckte viele Stücke, die ihr aus Fuldaer Sicht wichtig waren. […]

Gerne hätte die Fachfrau zumindest die insgesamt rund 1500 vor dem Jahr 1700 erschienenen Bücher für Fulda gesichert. Der dafür von bookfarm geforderte Preis: 275.000 Euro. „Der Preis liegt zwar sicherlich unter dem Marktwert dieser Werke, ist aber für uns so nicht zu finanzieren“, bilanziert Sorbello nüchtern.

Inzwischen versucht sie auf anderen Wegen, Unterstützer für den Rückkauf eines Teils der verkauften Schätze zu gewinnen. Auch Pater Cornelius Bohl hat von den Bemühungen der Diözese erfahren. Er kommentiert mit Bedauern: „Das hätte sie alles geschenkt bekommen können.“”

Zimmermann kommentierte: “Versagen auf breiter Front: Die fast 400 Jahre alte Bibliothek der Franziskaner auf dem Fuldaer Frauenberg ist vom Orden verkauft und damit als Gesamtbestand zerstört worden. Die Bemühungen um den Rückkauf ausgewählter Stücke gleichen dem Wühlen im Schutt einer Brandruine: retten, was zu retten ist. Das Schlimme ist: Dieser Verlust ist ebenso schmerzlich wie er vermeidbar gewesen wäre.”

Die Hessenschau fasst zusammen:

Nun eine Meldung aus der Rubrik “Posse”, das trifft es wohl am besten. Das Franziskanerkloster auf dem Frauenberg in Fulda ist fast 400 Jahre alt. Nun hat es seine fast ebenso alte Bibliothek quasi verscherbelt. Etwa 150.000 Bücher, teilweise mit wertvollen historischen Schriften, sollen für einen Spottpreis von rund 30.000 Euro an ein Antiquariat in Löbnitz (Sachsen) gegangen sein. Der Mieter, das Antoniusheim, braucht angeblich mehr Platz im Kloster. Nun beschuldigen sich das Kloster und die Theologische Fakultät gegenseitig, keine konkreten Angebote gemacht zu haben. Und die Stadt Fulda wurde erst gar nicht gefragt. Stadt und Bistum versuchen jetzt, die ältesten Bestände zurückzukaufen. Aber das dürfte teurer werden.

Am 5. Januar las man dann: „Armutszeugnis“, „Provinzposse“, „Trauerspiel“: lokale Politiker zum Verkauf der Franziskaner-Bibliothek.

Auch die Stadt Fulda meldete sich zu Wort: “Wie Fuldas Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld (CDU) mitteilt, hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Fulda sowie der Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek gebildet, um in Abstimmung mit dem Bistum Fulda die inzwischen in Sachsen lagernden Teile der Bestände der Klosterbibliothek zu sichten und dabei auszuloten, ob und wie zumindest die für die Kloster-, Stadt- und Regionalgeschichte relevanten Bücher angekauft und gesichert werden können. OB Wingenfeld kann sich dabei eine „konzertierte Aktion“ verschiedener regionaler Institutionen und Akteure sowie von engagierten Privatleuten vorstellen.”

Kommentar und Einordnung

Es besteht aus meiner Sicht kein Zweifel, dass es sich um ein wertvolles Kulturgut handelt, das eigentlich den Schutz des Denkmalschutzgesetzes verdient hätte. Die Zerstreuung in alle Welt vernichtet eine wertvolle Geschichtsquelle. Die Bibliothek im Kloster Frauenberg hat einen Eintrag im Fabian-Handbuch.

Dass katholische Orden auf das gewissenloseste mit ihrem bibliothekarischen Kulturgut umgehen, hat sich wiederholt gezeigt.

Die Mainpost meldete am 1. April 2020 (leider kein Aprilscherz) aus Dettelbach: “Nach langer Ungewissheit über die Bibliothek der Franziskaner in Dettelbach haben diese jetzt eine Lösung gefunden, die sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können. “Jahrelange intensive Bemühungen, die Bücher in Dettelbach als Gesamtbestand zu erhalten und diesbezügliche Gespräche mit der Diözese und anderen großen Bibliotheken führten zu keinem Ergebnis”, so das Provinzialat. Deshalb hat die Franziskanerprovinz die Bücher an eine Firma weiterverkauft, mit der sie eine Vereinbarung getroffen hat. Laut Provinzialminister Bruder Cornelius Bohl solle die Firma versuchen, die Bücher wieder in den Lesekreis einzuführen, um ihnen dort ein neues Leben ermöglichen. […] Die Franziskanerprovinz behält die sogenannten “Franciscana”, Erinnerungs- und Geschichtsstücke der Franziskaner aus der Ensemble-Bibliothek Dettelbachs, bestätigt das Provinzialat. Diese überführten sie in die Bibliothek des Franziskanerklosters St. Anna in München, die jetzt zentrale Provinzbibliothek der gesamtdeutschen Ordensprovinz ist. Außerdem solle der Bestand an frühen Drucken, überwiegend aus der Anfangszeit des Buchdrucks, und wertvollen Inkunabeln professionell gesichert werden. Hierfür laufen augenblicklich noch Verhandlungen mit einer Bibliothek, so Bohl.”

Auch hier war der Bookfarm Shop der Begünstigte. Ein 1559 in Basel gedrucktes Buch mit dem Stempel des Miltenberger Franziskanerklosters wird für gut 16.000 Euro angeboten.

Die Dominikaner sind nicht besser. Am 6. November 2017 erhielt ich folgende Zuschrift: “Zu Ihrer Information: In der kommenden Auktion 69 vom 08. – 10.11.2017 bei Zisska & Lacher in München kommen insgesamt 10 Inkunabeln (= Lot 167 – Lot 168 – Lot 169 – Lot 171 – Lot 172 – Lot 173 – Lot 174 – Lot 175) aus dem Besitz eines einzigen Einlieferers (136), alle aus dem Altbestand respektive mit Provenienz des ehemaligen Grazer Dominikanerklosters zum Aufruf. Die Inkunabeln sind von der Österreichischen Nationalbibliothek in deren INKUNABELZENSUS gelistet. Die ÖNB schreibt jeweils dazu wie folgt:

“Ende 2012 wurde das Kloster aufgelöst. Die ursprünglich für die Dominikanerbibliothek in Wien bestimmten Inkunabeln sind dabei in Verlust geraten.” Der Vermerk der ÖNB betreffend die jetzt in München zum Aufruf kommenden Inkunabeln lautet lapidar “lost 2016”.

“Verloren” ist wohl so zu interpretieren, dass die Inkunabeln, die bei dem Grazer Antiquar Wolfgang Friebes gelandet sind, der die zehn oben angeführten jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in München eingeliefert haben dürfte oder einliefern hat lassen, doch in sehr eindeutiger Art und Weise “zweckentfremdet” wurden.
Friebes weiteres Angebot an Inkunabeln und Alten Drucken der ehemaligen Grazer Dominikanerbibliothek ist auf zvab oder http://www.abebooks.de, wo viele andere der ursprünglich insgesamt 62 erfassten und auch weitere vorher nicht erfasste Inkunabeln der Grazer Dominikaner gelistet sind, für jedermann einsehbar. Herr Friebes verkauft/e auch Inkunabel-Einzelblätter aus diesem Bestand.

Mehrere Inkunabeln und Alte Drucke der Grazer Dominikaner wurden über die letzten Jahre auf Ebay von Frau Tina Kaltenböck (Trentini Antik) und Herrn Friebes (Buchkunst Graz) veräußert. Von Herrn Friebes und Frau Kaltenböck wurden über Ebay auch diverse Inkunabel-Fragmente aus diesem Bestand verkauft. So wurden etwa Mainzer Schoeffer-Drucke zerlegt und in Einzelteilen verkauft.” (Hervorhebung von mir)

Während das Bundesdenkmalamt Wien lapidar mitteilte, die von ihm behandelten Stücke seien nach einer Prüfung für die Ausführ freigegeben worden, kam vom angefragten Orden keine Reaktion. Andreas Hepperger schrieb mir damals: Die ÖNB habe “damals auch bei den Dominikanern nachgefragt, aber ohne Ergebnis. Ich hatte auch noch Kontakt mit der HMML weil ich vermute, dass auch www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=9372 zerlegt worden ist und von Trentini Antik​ auf Ebay versteigert wurde. Ich hab auch eine Liste mit den von Trentini Antik​ versteigerten Werken mit der Grazer Provenienz erstellt und dem Referat für Kulturgüter der Orden weitergeleitet.” Er hat mir freundlicherweise seine Liste zur Verfügung gestellt.

Zu erinnern ist auch an die schändliche Causa Eichstätt, bei der wertvolle Bücher aus der Zentralibliothek des Kapuzinerordens von der UB Eichstätt vernichtet und verkauft wurden. Oder an den Verkauf der Bücher aus der Zisterzienserabtei Himmerod. Oder an die Verscherbelung einer Inkunabel durch die Trierer Afrikamissionare. Oder an die Auflösung des Altbestands der Redemptoristenhochschule im Kloster Geistingen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, denn meist verkauft man diskret.

Natürlich halten sich diese feinen Herrschaften nicht an die Regeln für kirchliche Altbestands-Bibliotheken (2006), in denen es unmissverständlich heißt:

Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.

Angebot des Käufers aus dem Fuldaer Bestand (Quelle)

Verkauf des Altbestands der Bibliothek des Royal College of Physicians in London droht

“Dear ExLibrans

You might know that I’m the academic supervisor of a London Arts and Humanities Partnership-funded Collaborative Doctoral Award with the Royal College of Physicians. It began last year, and it is based both at the RCP and the IES. The topic is ‘Women’s Ownership of Medical Knowledge in Tudor and Stuart England, 1485-1714’, https://gtr.ukri.org/project/56173E46-2EB7-4A1D-855B-F5498A3620E9. With the support of the heritage supervisor at the RCP, the PhD candidate has initially consulted 4,000 items, roughly half of the total within her scope. Because women’s marks of provenance were systematically ignored during previous cataloguing drives, and are therefore uncatalogued, the PhD candidate will require access to the physical collections throughout the project.

The RCP pledged to support her project. However, it has now decided to explore the sale of its historical collection, through auction. In addition to objections that others have raised about the dissemination of English cultural heritage and the risk to the museum and archive’s accreditation by Arts Council England, a sale would impact upon the RCP’s commitment to support this taxpayer-funded research project.

An open letter of protest against the sale has been signed by nearly 500 members of the RCP, echoing concerns published in media including The Times and Apollo. If you also have concerns about the sale, please consider joining hundreds of non-members in protest at https://www.change.org/p/president-andrew-goddard-royal-college-of-physicians-stop-unethical-sale-of-rare-books-collection.

You likely have already received messages about this sale, and I apologise for adding another to your inbox—but please do share with anyone who might be interested.

With best wishes

Elizabeth

Dr Elizabeth Savage FRHistS FSA
Senior Lecturer in Book History and Communications” (EXLIBRIS-L, Hervorhebung von mir, KG)

Mehr dazu:

https://archivalia.hypotheses.org/127053
https://archivalia.hypotheses.org/126683

Zum mangelnden Schutz von historischen Buchbeständen im Vereinigten Königreich:

https://kulturgut.hypotheses.org/364 (2014)

Stralsunder Bücherschätze

[Preprint] Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Hartmut Möller (Texte), Volkmar Herre (Fotos): Stralsunder Bücherschätze. Hrsg. von der Hansestadt Stralsund. Wiesbaden: Harrassowitz, 2017. 144 S., 122 farbige Abb. ISBN 978-3-447-10834-8. 39,80 Euro.

Der großformatige Band präsentiert, jeweils auf einer Doppelseite, Abbildungen von Handschriften und Drucken aus dem Stadtarchiv Stralsund, die von Erläuterungstexten begleitet werden. Er folgt damit in der bibliophilen Aufmachung einem ebenfalls von dem Stralsunder Fotografen Volkmar Herre gestalteten und fotografierten Buch über Zimelien der Freiberger Gymnasialbibliothek (Andreas Möller-Bibliothek) [1]. Der Betreuer der Freiberger Sammlung, Volker Bannies, hatte aber ein umfangreiches Literaturverzeichnis beigegeben und bei den Beschreibungen Einzelnachweise geboten, während der Stralsunder Foliant lediglich allzu knappes Literaturverzeichnis (nur S. 143) enthält und somit auf “populär” getrimmt ist. Was nützt das in die von Experten verfassten Beschreibungen eingeflossene Spezialwissen, wenn nichts belegt und nachgewiesen wird?

Nach einer kurzen Einleitung von Burkhard Kunkel, der das Buch konzipiert hat und eigentlich als Herausgeber zu gelten hat, werden zwei Bibelhandschriften und einige Bibeldrucke, liturgische Bücher, Handschriften und Inkunabeln aus Natur- und Geisteswissenschaften sowie Handschriften- und Druckfragmente vorgestellt, insgesamt 24 Handschriften bzw. Handschriftenfragmente und 24 Inkunabeln und einzelne Frühdruckblätter. Man erfährt nicht, dass die Handschriften im Rahmen des vom Leipziger Handschriftenzentrum durchgeführten Projekts “Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Ostdeutschland” bearbeitet werden [2]. Dass die 2012 entdeckte Handschrift des Humanisten Francesco de Mello (S. 68f.), das Pariser Widmungsexemplar von 1521 (HS 767), ein geradezu sensationeller Fund war [3] und auch online auf dem Server von Manuscripta Mediaevalia einsehbar ist [4] – es bleibt dem Leser, der Leserin verborgen. Von den bislang so gut wie unbekannten Handschriftenschätzen des Stralsunder Stadtarchivs hebe ich nur noch die auf einem Pergament-Rotulus um 1482 niedergeschriebenen Stralsunder Annalen (S. 118f.) hervor. Ich kenne sonst keinen Text aus dem Bereich der Stadthistoriographie auf einem Rotulus [5].

Eher irreführend schreibt Kunkel in der Einleitung zur Fragmentesektion: “In Pommern wurde unlängst die in den 1920er Jahren entstandene Fragmentensammlung des Kolberger Lehrers Otto Dibbelt bekannt” (S. 121). Korrekt wäre: Aus dem Nachlass des Kolberger Biologen und Lehrers Otto Dibbelt (1881-1956) im Deutschen Meeresmuseum Stralsund wurde eine von ihm ab etwa 1927 zusammengetragene Fragmentensammlung – überwiegend Inkunabelbätter, aber auch Handschriften – durch den Archivar Herbert Ewe ins Stadtarchiv Stralsund geholt, wo sie als HS 1004 (und offenbar auch HS 2005, vgl. S. 134) aufgestellt ist. Dies entnimmt man einem Aufsatz Kunkels aus dem Jahr 2016 (im Literaturverzeichnis ungenau und fehlerhaft zitiert) [6].

Über die Stralsunder Gymnasialbibliothek äußerte sich der schwedische Postkommissar Daniel Jochim Vatky 1696 rühmend: “eine schöne Bibliotheca, worinne ausbündige rare Bücher / so wohl sumptibus publicis, und aus rühmlicher liberalität Geehrter Persohnen von HHrn. Scholarchis angeschaffet / als auch zum Andencken derer / die sie dahin geschickt gezeiget werden” (zitiert S. 10). Sie bildet den Kern der heutigen Bibliothek des Stralsunder Stadtarchivs. Über die Bibliotheksgeschichte schreibt Kunkel in seiner wenig befriedigenden, im Feuilletonstil gehaltenen Einleitung so gut wie nichts, die nötige Einbettung der Büchersammlung des bedeutenden Stralsunder Gymnasiums in die Kulturgeschichte der historischen deutschen Schulbibliotheken [7] erfolgt nicht.

Lange ruhte die Sammlung im Dornröschenschlaf, obwohl sie zu den vier wertvollsten Altbestandsbibliotheken in Mecklenburg-Pommern zählt. Doch sie wurde nicht wachgeküsst, sondern, um im Bild zu bleiben, beinahe umgebracht. Nur mit Ekel vermag ich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verantwortlichen nicht die Souveränität besitzen, zu bekennen, was geschehen ist. Der Oberbürgermeister dankt Experten, die in der “für die historischen Buchbestände der Hansestadt Stralsund wohl schwierigsten Zeit im Herbst 2012″ geholfen hätten (S. 7) – eine recht schamhafte Andeutung, und zur Scham besteht für die stolze Hansestadt, UNESCO-Welterbestätte, aller Grund. Sie hat ihr scheinbar in guten fachlichen Händen befindliches Stadtarchiv buchstäblich verschimmeln lassen. Es musste mit riesigen Kosten saniert werden; ein regulärer Benutzerbetrieb ist bis heute nicht möglich. Der Schimmelbefall war der Anlass für rechtswidrige Verkäufe aus den historischen Buchbeständen. Einer der Autoren des Bandes, Falk Eisermann, erkannte am 22. Oktober 2012 die Brisanz einer von mir im Weblog “Archivalia” mitgeteilten Pressemeldung der Stadt Stralsund, in der von der Veräußerung eines Teilbestands der ehemaligen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar die Rede war [8]. Es gelang mir in den darauffolgenden Tagen und Wochen mit der Hilfe einiger Interessierter, die Öffentlichkeit zu mobilisieren [9]. Der Entrüstungssturm – die FAZ nannte die Verkäufe am 16. November 2012 einen “Kulturfrevel” – und das eindeutige Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf, veröffentlicht am 20. November, veranlasste die Stadt Stralsund, die dem Antiquar für 95.000 Euro überlassenen 5926 Bände, soweit nicht bereits verkauft oder vernichtet, zurückzukaufen und sich um die Rekonstruktion des Bestands zu bemühen. Besonders schmerzlich sind die Verluste durch die Versteigerung früher Drucke bei dem Auktionshaus Reiss, darunter auch Bücher aus der Bibliothek des Stralsunder Poeten Zacharias Orth († 1579). Ein Kepler-Druck wurde auf der Auktion für 44.000 Euro verkauft und 2014 für eine Viertelmillion Dollar angeboten. Die Stadt konnte ihn dann aber doch in etwa zum Einkaufspreis zurückerwerben [10]. Damals fehlten der Archivbibliothek angeblich 585 der veräußerten Bücher, wobei bei dieser Zahl frühere rechtswidrige Verkäufe vor dem Sommer 2015 nicht berücksichtigt sind. Selbst aus der im Mai 2014 in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragenen Löwenschen Sammlung waren Stücke in den Handel gelangt. Das oben zitierte “Andencken” der vielen Stifter der Stralsunder Bücherschätze wurde so mit Füßen getreten.

Die Pretiosen-Parade des vorliegenden Bildbandes, die Einzelstücke und nicht die Sammlung im Blick hat, hat sich nicht weit entfernt von dem seinerzeitigen Unvermögen, “in der Gymnasialbibliothek mehr zu sehen als ein Konglomerat von alten Büchern, nämlich ein gewachsenes Ensemble mit einem intrinsischen Wert, das in genau diesem Aggregatzustand eine unwiederbringliche Quelle für die Stralsunder Regionalgeschichte ist” [11].

[1] Volker Bannies: Freiberger Bücherschätze. Stralsund 2012.
[2] Liste der Signaturen und Titel:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/?INFO_projectinfo/kleinsammlungen_ostdeutschland#|5.
[3] Reinhold Glei, Fabian Kreter: Heureka! Francisco de Mello über das Archimedische Prinzip. Hildesheim u.a. 2015, S. 9.
[4] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31277208.
[5] Vgl. die Hinweise zur Einordnung: https://archivalia.hypotheses.org/68993.
[6] Burkhard Kunkel: Vom ‘Währen der Werke’. Eine Fragmentensammlung als historische Quelle über die Wirksamkeit des Kolberger Sammlers und Gelehrten Otto Dibbelt, in: Von mittelalterlichen und neuzeitlichen Beständen in russischen Bibliotheken und Archiven. Ergebnisse der Tagungen des deutsch-russischen Arbeitskreises an der Philipps-Universität Marburg (2012) und an der Lomonossov-Universität Moskau (2013), hrsg. von Natalija Ganina u.a. (Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Sonderschriften 47; Deutsch-russische Forschungen zur Buchgeschichte 3), Erfurt 2016, S. 229-247.
[7] Vgl. das Weblog von Felicitas Noeske: https://histgymbib.hypotheses.org.
[8] https://archivalia.hypotheses.org/8424#comments.
[9] Zur “Causa Stralsund” vgl. zusammenfassend Armin Schlechter: Zum Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek, in: Bibliotheksdienst 47 (2013), S. 97-101; Philipp Maaß: Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund, in: BuB Forum Bibliothek und Information 65 (2013), S. 84-86; Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände, in: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891.
[10] https://kulturgut.hypotheses.org/334.
[11] Schlechter, S. 100.

***

Ergänzungen:

Anm. 1: Das Buch von Bannies habe ich 2012 in Archivalia besprochen:
https://archivalia.hypotheses.org/7987

Anm. 3: Auszüge
https://books.google.de/books?id=jtvcCQAAQBAJ

Anm. 9: Maaß: https://kulturgut.hypotheses.org/126
Schlechter: https://doi.org/10.1515/bd-2013-0012

Inhaltsverzeichnis via https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783447108348

Zu einem Stralsunder Fragment: https://archivalia.hypotheses.org/73629

[Zugleich erschienen in: https://archivalia.hypotheses.org/73683]

Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte

Historiker untersuchen gern Adelsbibliotheken, wenn diese in historischen Katalogen dokumentiert sind. Man kann die Listen bequem auswerten und aus ihnen Rückschlüsse auf das geistige Profil der Besitzer ziehen. Wesentlich mühsamer ist es, sich mit erhaltenen Beständen zu befassen. Besitzeinträge und andere provenienzgeschichtlichen Eigenheiten müssen gesichtet werden, mit durchaus ungewissem Erfolg. Befinden sich die Adelsbibliotheken noch in Privatbesitz, ist oft der Zugang schwierig oder unmöglich. Der Wuppertaler Germanist und Gründungsrektor Rainer Gruenter (1918-1993) hat das einzige nennenswerte Forschungsprojekt in diesem Bereich betrieben, aber nach seinem Tod wurden die Studien in Adelsbibliotheken von seinem Schülerkreis nicht fortgeführt.1 Von herausragenden Forschungs- oder Erschließungsleistungen mit Blick auf Adelsbibliotheken liest man eher selten, während ab und an zu beklagen ist, dass wertvolle historische Ensembles versteigert oder im Einzelverkauf in alle Welt zerstreut werden. Der Ausverkauf der Hofbibliothek Donaueschingen, der mit der Versteigerungen der Inkunabeln 1994 begann und mit der Druckschriftensammlung 1999 fortgesetzt wurde, ist nur das krasseste Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. 1995 schrieb ich einen Artikel: Vernichtung unersetzlicher Quellen. Der Schutz historischer Buchbestände in Privatbesitz muß dringend verbessert werden. In: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes 42 (1995), H. 2, S. 44-48 (Volltext, gekürzt auch in der Frankfurter Rundschau Nr. 127 vom 2.6.1995). Er ist im Kern nach wie vor aktuell.

2002/03 erwähnte ich am Ende einer Rezension der Monographie von Christian Hoffmann über den Osnabrücker Stiftsadel, dass die Adelsbibliothek der von Bar seit 1956 auf 50 Jahre befristet als Depositum in der Stadtbibliothek Osnabrück liegt und bezog mich auf einen Zeitungsartikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung aus dem Jahr 2000. “Alte Bücher hinter Gittern”, porträtierte Stefan Lüddemann am 27. Juli 2000 den Bestand (nach wie vor online). Er folgte dem Bibliotheksdirektor Dr. Dirk Bergmann in ein abgelegenes Kellermagazin.

Meist sind es Forscher, die einen der 5000 Bände einsehen wollen. Den bekommen sie dann in den Lesesaal gebracht. Einfach nur schmökern darf hier niemand. “Für meine Forschungen zum Westfälischen Frieden habe ich die Bibliothek eingesehen”, berichtet Prof. Wulf Eckart Voß. Der Osnabrücker Professor für Rechtsgeschichte ist einer der wenigen, der sich in dem Bestand zurechtfindet. “Die Sammlung gibt den Überblick über das Bildungsprogramm einer gut bestückten Adelsbibliothek”, schwärmt Voß. Die Bibliothek gehört der Familie von Bar, die ihren Sitz bei Kalkriese hat. 1956 überliess die Familie ihre Bibliothek der Stadt zur Nutzung – auf eine Frist von 50 Jahren. Bald muss beraten werden, wie es mit der Bibliothek weitergeht.

“Der Bestand ergänzt die Bibliothek Ius Commune hervorragend”, sagt Prof. Voß. Immerhin finden sich 1500 juristische Titel in der Bibliothek. Damit nicht genug. “Die Bibliothek ist sehr bildungsbetont”, sagt Voß weiter. Auf den Regalen stehen vielbändige Klassikerausgaben von Machiavelli bis Shakespeare oder Wieland. Hinzu kommen die Texte von Rousseau und weiteren französischen Autoren – natürlich in der Originalsprache. Die von Bars sammelten ihre Bücher seit dem 16. Jahrhundert. Für das 18. Jahrhundert steht das Französische als große Bildungssprache. Neben philosophischen Werken sind es vor allem die Enzyklopädien, die hier “Bände sprechen”. […]

Der Bestand versammelt europäische Tradition, zeigt einen weiten Horizont des Wissens. Und der steckt voller Überraschungen. Als Prof. Voß die großen Schliessen einer prachtvollen Bibelausgabe öffnet und den Folianten aufschlägt, findet er handgeschriebene Seiten einer Familienchronik aus dem 18. Jahrhundert. “Hier haben die von Bars und die von Scheles Heiraten und andere Ereignisse festgehalten”, freut sich Voß über seinen unverhofften Fund im Kellerraum. Auch Dr. Bergmann beugt sich über die eng beschriebenen Blätter. Gemeinsam folgen sie den Eintragungen, die bis in das 19. Jahrhundert reichen.
“Eine solche Bibliothek ist auch Verpflichtung”, sagt Prof. Voß. Viele Bücher müssten restauriert werden, zudem fehle ein Katalogbuch. Bislang gibt es nur Karteikarten, die in den allgemeinen Bestandskatalog eingegliedert sind. Für Forscher ist das nur eine begrenzte Hilfe. Voß und Bergmann sind sich auch einig, daß der Bestand einen schöneren Ort verdient hätte – etwa in der Universitätsbibliothek. Doch das ist Zukunftsmusik.

Befindet sich die Bibliothek immer noch im Besitz der Stadtbibliothek Osnabrück, wie etwa die Literaturdatenbank Niedersachsen angibt? Bei einem Telefonat am 16. Februar 2016 gab die Bibliotheksleiterin Martina Dannert freimütig Auskunft. Nein, man sei 2010 an den Eigentümer Hasso von Bar in Bramsche herangetreten, da man die Räumlichkeiten gebraucht habe. Der habe für die zurückgenommenen Bücher einen schönen und für die Erhaltung des Bestands besser geeigneten Raum hergerichtet und auch die weitere Zugänglichkeit für wissenschaftliche Zwecke zugesichert.

Und irgendwelche Unterlagen, insbesondere einen Katalog gebe es bei der Stadtbibliothek auch nicht mehr. Dabei hatte der Eintrag (als Sammlung Baraue) im Handbuch der historischen Buchbestände (Stand: Oktober 1997) angegeben: “Beide Sonderkataloge der Bibliothek Barenaue in Zettelform nach PI. Die unter 2.9 genannten ca. 150 Titel sind bisher nur in Form von mschr. Standortlisten katalogisiert worden. Z. Z. wird der Alphabetische Zettelkatalog durch einen EDV-Katalog ersetzt. Die Bestände sind teilweise im Niedersächsischen Zentralkatalog, nicht aber in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) nachgewiesen”.

Man wird verstehen, wenn ich dieses Ergebnis ärgerlich finde. Die Stadtbibliothek Osnabrück, die sonst anscheinend über keine Altbestände verfügt,2 war offensichtlich überfordert und konnte mit dem ihr anvertrauten Pfund wissenschaftlich nicht wuchern. Dem Eigentümer ist kein Vorwurf zu machen, im Gegenteil. Aber werden seine Erben genauso denken?3 Es ist eine Schande, dass sich in Niedersachsen keine Altbestandsbibliothek gefunden hat, um die offenkundig wichtige Sammlung (laut Fabian-Handbuch 3259 Titel) aufzunehmen. Adelsbibliotheken müssen erforscht und dokumentiert werden, als Altlast im Keller sind sie tot. Und irgendwann erwachen sie dann aus ihrem Dornröschenschlaf in einem Auktionshaus …

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Schloss Neu Barenaue in Bramsche. Foto: Sail overEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20013572

  1. Siehe die Hinweise in meiner Mauerer-Rezension 2004. Zum Quellenwert von Adelsbibliotheken: Hans-Werner Langbrandtner / Monika Gussone : Bibliotheken und Musikalien als Spiegel adliger Bildung. Auf Spurensuche in rheinischen Adelsbibliotheken und -archiven, in: zeitenblicke 9, Nr. 1 vom 10.06.2010 oder meine “Oberschwäbischen Adelsbibliotheken” von 2006 (unzensierte Fassung). []
  2. Nur Stadtbibliotheken mit großen Altbeständen erfasste ich in: http://archivalia.hypotheses.org/10778. []
  3. Eigenartigerweise gibt es in Bramsche eine 2004 gegründete private Stiftung derer von Bar, deren Zweck die “Förderung der Pflege und Erhaltung historischer Bibliotheken in Privateigentum und historischer Baudenkmäler in Privateigentum, jeweils räumlich begrenzt auf das Gebiet der Stadt Osnabrück und des Landkreises Osnabrück” ist (FreiwilligenServer). []

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle?

Florian Sepp hat im Weblog Geschichte Bayerns eine gründliche Dokumentation vorgelegt: ”Die Tegernseer Schlossbibliothek und ihr Ende” – zur Zerstreuung und Verscherbelung der vor allem im 19. Jahrhundert zusammengetragenen Bibliothek der Herzöge in Bayern, einer Wittelsbacher Nebenlinie, in dem in ihrem Eigentum stehenden Schloss Tegernsee (dem früheren Kloster). Der Beitrag ist ausgezeichnet belegt, wobei neben Online-Quellen vor allem Auskünfte des Kirchenhistorikers Dr. Roland Götz von Bedeutung waren.

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Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt

Im Portal Kulturgutschutz Deutschland ist seit November 2014 ein merkwürdiger Eintrag “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” einsehbar, der die vorläufige Eintragung eines Konvoluts von 194 Einheiten in das Hamburger Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts betrifft: “Handschriften und Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts mit z.T. kolorierten Holzschnitten und Kupferstichen illustriert, verschiedentlich reich in Holz oder Leder gebunden; Drucker u.a. Gutenberg aus Mainz, Sorg aus Augsburg, Reger aus Ulm, Grüninger aus Straßburg, Lotter aus Wittenberg und Feyerabend aus Frankfurt”. Bis auf eine kurze Notiz in Archivalia blieb dieser durchaus brisante Verwaltungsvorgang in der Öffentlichkeit unbemerkt. Die detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen sei in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen. Der zuständige Sachbearbeiter Thomas Schmekel im Staatsarchiv Hamburg hat mir noch im November bestätigt, dass die Liste öffentlich sei und mit einer Publikation wohl im Hamburger Transparenzportal zu rechnen. Diese Veröffentlichung ist aber nie erfolgt, und nun war zu erfahren, dass die Bände nach Bayern transportiert wurden und München daher zuständig sei.

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Nachruf auf die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano

Wie gewonnen, so zerronnen. Vorgestern konnte ich feststellen, dass die in Privatbesitz befindliche zweite handschriftliche Überlieferung des Registrum coquine (um 1430?) des Johannes Bockenheim (Hofkoch von Papst Martin V.) einem in der Zwischenkriegszeit verkauften verschollenen Sammelband aus der Bibliothek des Salzburger Benediktinerklosters St. Peter entstammte. Als Aufbewahrungsort der 12 Blätter wurde von Robert Maier die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano angegeben, der sich dabei auf die im März 2013 eingesehene Website (Version von 2011 im Internet Archive) der Bibliothek stützte. Zuvor hatte der Textzeuge sich in der Sammlung Segal in London befunden. Bruno Laurioux hat das Werk nach dieser Handschrift 1988 ediert.

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Stralsund Library Stamp

ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library’s charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de

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Wigan Public Library: Altbestand 2012 verscherbelt

Man darf es getrost als wissenschaftliche Sensation bezeichnen, was Stephan Kessler (Greifswald) und Stephen Mossman (Manchester) im “Archivium Lithuanicum 15, 2013” (online) vorstellen: Einen bisher von der Forschung nicht wahrgenommenen kurzen Text in einer baltischen Sprache, niedergeschrieben von einem Schreiber Petrus Wickerau 1440 und zwar auf Kreta, im damals venezianischen Chania. Wahrscheinlich, so die Autoren, handelt es sich um Altpreußisch (Erstbezeugung: Baseler Epigramm, 1369). Würde es sich um Altlitauisch handeln, so wären die vier Zeilen das älteste bekannte schriftliche Denkmal für diese Sprache überhaupt.  Die gründliche Recherche der Verfasser ergab, dass die lateinische Handschrift (Logica parva des Augustinereremiten Paulus Ventus) sich im 17. Jahrhundert in Venedig befand. 1904 wurde sie für die Wigan Public Library erworben, 2012 mit dem anderen Altbestand abgestoßen (Kessler/Mossman S. 515) und zwar auf einer Versteigerung bei Bonhams. Nun gehört sie “Les Enluminures” (Katalog mit Abbildungen), einer Firma, die neben Fogg, Günther und Tenschert zur Spitzengruppe der Handschriftenantiquariate zählt.

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“Machen Sie Ihr Archiv zu einem wirklichen ‘Bürgerarchiv’ …” | Beitrag zur #Blogparade von siwiarchiv.de

Wir sind überzeugt, dass sowohl bei dem offenkundig bestehenden Reformbedarf im Stadtarchiv [Stralsund] als auch bei der Werbung für die Erhaltung und Nutzung Ihrer einzigartigen und bedeutenden Archivbestände das Internet – und insbesondere das Web 2.0 – eine wichtige Rolle spielen kann.

– Machen Sie Ihr Archiv zu einem wirklichen „Bürgerarchiv“, das für die Bürgerinnen und Bürger da ist und sich am öffentlichen Leben intensiv beteiligt!

– Bitte nutzen Sie bei der ausstehenden Aufklärung der Verkäufe das Internet als zentrales Medium der Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungstransparenz!

– Bitte stellen Sie weitere Findmittel und vor allem den Bibliothekskatalog des Archivs frei im Internet zur Verfügung!

– Bitte beteiligen Sie sich mit Ihrem Stadtarchiv im größtmöglichen Umfang an regionalen oder überregionalen Digitalisierungsprojekten, z. B. Monasterium.net!

– Bitte verzichten Sie bei Digitalisaten auf Wasserzeichen, da diese die auch für das Web 2.0 wichtige Nachnutzbarkeit beeinträchtigen!

– Bitte nehmen Sie mit Ihrem Archiv an sozialen Netzwerken teil, auch um den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, der jetzt notwendiger als je erscheint, zu fördern!

– Bitte fassen Sie den Aufbau eines regionalen elektronischen Netzwerks der Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken, Museen usw.) ins Auge, das dem fachlichen Austausch in Fragen der Bestandserhaltung dienen und der unverantwortlichen Veräußerung oder Vernachlässigung von Kulturgütern vorbeugen soll!

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585 Bücher der Stralsunder Archivbibliothek fehlen – der Kepler-Band wird jetzt in New York für eine Viertelmillion Dollar angeboten

Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.

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Wo ist der Hevelius-Druck aus dem Besitz von Andreas Marquard?

Dr. Jürgel Hamel aus Berlin mailte mir: als alter Stralsunder hatte ich bereits damals die ganze Geschichte mit Entsetzen verfolgt. Nun muß ich feststellen, daß ich mit einem Verkauf “direkt geschädigt” wurde. Es handelt sich um den Hevelius-Band aus dem Besitz von Andreas Marquard. Ich habe eine kleine Arbeit über Marquard (fast) fertig und kann danach festellen, daß er er in der Tat auch ein kenntnisreicher Astronom und Kalenderautor war. Zudem sind seine astronomischen Beobachtungen in Stralsund dokumentiert – und das sind die frühesten in Stralsund. Leider fällt mit dem Verkauf des Hevelius-Bandes aus seinem Besitz eine wichtige Quelle für mich fort. Da Sie jedoch sicherlich über die besten und sichersten Informationen verfügen, möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Ihnen zum Verbleib des Bandes näheres bekannt ist. Hat sich vielleicht der neue Besitzer bei Ihnen gemeldet oder ist er Ihnen bekannt und es wäre möglich, ihn zu kontaktieren?

Den Hevelius-Druck hatte ich in meinem – von der Presse kaum beachteten – Beitrag über die Reiss-Auktionen vom 30. Oktober bis 2. November 2012, bei der besonders wertvolle Stücke aus der Strasunder Gymnasialbibliothek unter den Hammer kamen, erwähnt:

“Nr. 4840 (Einlieferung 177) ging für 20.000 Euro weg. Um welche kulturhistorische Kostbarkeit es sich handelte, zeigt die Beschreibung bei Reiss:

Hevelius, J. Selenographia: sive lunae descriptio. Addita est, lentes expoliendi nova ratio; ut et telescopia diversa construendi, et experiendi modus. Danzig, A. Hünefeld für den Autor, 1647. Fol. (35:24 cm). Mit gest. Titel, gest. Porträt, 111 Kupfern auf 91 Taf. (inkl. 3 gefalt. u. 1 mit bewegl. Scheibe) u. 26 Textkupfern. 13 (statt 14) Bll., 563 S. – Angebunden: Ders. Epistola de motu lunae libratorio, in certas tabulas redacto. – Epistola de utriusq(ue) luminaris defectu anni 1654. 2 Tle. Danzig, A. J. Müller für den Autor, 1654. Mit 2 gest. Titelvign., 7 (1 doppelblattgr.) Kupfertaf. u. 2 (1 blattgr.) Textkupfern. 1 Bl., 48 S.; 1 Bl., S. 49-72, 1 Doppelbl., 4 Bll. – Zwischengebunden: Ders. Dissertatio de nativa saturni facie, eiusq(ue) variis phasibus, certa periodo redeuntibus. Cui addita est, tam eclipseos solaris anni 1656 observatio, quam diametri solis apparentis accurata dimensio. Danzig, S. Reiniger für den Autor, 1656. Mit 1 gest. Titelvign. u. 4 Kupfertaf. 3 Bll., 40 S. Etwas spät. Prgt., Vorderdeckel mit goldgeprägtem umkränztem Monogramm “M(agister) A(ndreas) M(arquard)” darunter “1675”, Rückdeckel mit Monogramm “M. H. / 1701”; Rückdeckel fleckig u. restauriert, Vorsätze erneuert.
(177)

I. VD 17 39:125064G; Dt. Mus., Libri rari 135; Honeyman Coll. 1672; Roller-G. I, 53; Volkoff, Hevelius 1; zu allen Werken: Zinner, Instrumente 381 u. DSB VI, 360 ff. – Erste Ausgabe der für lange Zeit grundlegend gebliebenen Beschreibung des Mondes, die zugleich einen ausführlichen Atlas darstellt. “Eine in siebenjähriger Arbeit gewonnene, bis dahin unerreichte, mit selbstgestochenen Kupfern ausgestattete Beschreibung der Mondoberfläche, der Mondphasen und -libratrionen” (NDB IX, 60). Unter den schönen, akkurat gestochenen Kupfern neben den Mondkarten auch Darstellungen von Fernrohren sowie eines Linsenschleifapparates. Taf. 21 mit der zugehörigen beweglichen Scheibe u. dem Fadenzeiger. – Ohne den Vortitel, Drucktitel mit Bibl.- u. Ausgeschieden-Stempel sowie Bibl.-Sigle.
II. VD 17 12:644420L; Volkoff 4 & 5. – Erste Ausgabe der beiden Schriften, auch separat bzw. mit zwei weiteren Schriften (als “Epistolae IV.”) ausgegeben. “A letter in answer to J. P. Riccioli’s doubts set forth in his ‘Almagestum’ concerning Hevelius’s theory on the libration of the moon as described in the Selenographia… (The second letter) contains observation methods employed and a description of the solar eclipse of August 12 and of the lunar eclipse of August 27, 1654” (Volkoff). – Tl. 2 mit stärkerem Moderschaden an der unteren Außenecke, Papier dadurch gebräunt u. brüchig.
III. VD 17 39:125093U; Volkoff 6. – Erste Ausgabe. Enthält Hevelius Theorien zu Gestalt des Saturn, den er als Körper mit zwei Henkeln ansah, und zum Durchmesser der Sonne. – Untere Außenecken etwas gebräunt, gegen Ende mit Moderschaden. Ohne das Blatt “Ordo Figurarum”, das fast immer fehlt (vgl. VD 17) u. auch von Zinner nicht genannt wird.
Provenienz: Geschenkexemplar für den Stralsunder Theologen, Mathematiker und Astronom Andreas Marquard, mit dessen eigenhändigen Vermerk “M. Andreas Marquardi Stralsund(ensis) Pomeran(us)/ Ex donatione autoris”. Marquard ist als Autor mehrerer astronomischer Disputationen nachweisbar, die sich mit auch von Hevelius besonders behandelten Themen beschäftigen (“De stellis fixis”, 1659; “De variis lunae phasibus”, 1660; “De diametro solis”, 1662; “De cometarum sede”, 1663). Von 1668 bis 1670 unterrichtete er den Greifswalder Theologen u. Physiker Theodor Pyl in Musik, Mathematik u. Astronomie. Von Marquards Hand stammen auch einige saubere Marginalien u. Anstreichungen in der Selenographia.

Die Zuweisung zur Provenienz erfolgt nicht nur über den Stralsunder inhaltlichen Bezug und die Erwähnung des Ausgeschieden-Stempels. In Biederstedts Beschreibung der Gymnasialbibliothek wird unter den Förderern der Bibliothek “M. Archidiakonus Andreas Marquards (1670 bis 75) Witwe” ausdrücklich erwähnt!”

Zu den Rückkäufen der Stadt Stralsund ist ein Artikel der Ostsee-Zeitung einschlägig:

Inzwischen hat Stralsund über 90 Prozent der Bücher wieder. Die Käufer hätten den Rückerwerb zu dem Preis ermöglicht, den sie bezahlten. „Keiner wollte mehr haben“, lobt Kultursenator Holger Albrecht das Entgegenkommen. „Zurückgewonnen haben wir auch 18 sehr wertvolle Einzelexemplare, mit denen es uns gelingt, die Identität, den Charakter der Bibliothek zu rekonstruieren“, erklärt Kunkel. Dazu gehört „Gographia“ von Ptolemäus aus dem Jahr 1542 mit einem Marktwert von 17 000 Euro, Tendenz steigend. „Das ist schon so, als ob man Feinunzen Gold in der Hand hält.“ Dieses Buch hatte die Unibibliothek Basel ersteigert, ebenso wie den Band „Biblia Graeca“ von Zacharias Orth von 1553. Nicht minder wertvoll ist die „Biblia Tamulica“ aus dem 17. Jahrhundert – einer der ersten Drucke, die in Indien hergestellt wurden. Die Herzog- August-Bibliothek Wolfenbüttel rückte diesen Schatz nun wieder heraus. Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel. In dem Sendschreiben von Ferdinand I. an die Fürsten des Sächsischen Kreises aus dem 16. Jahrhundert geht es um die Abhaltung eines Reichstages zur Türkenfrage.

Nur bei einem Werk macht sich Kunkel keine Hoffnung, dass es jemals wieder nach Stralsund gelangt: Die gedruckte Doktorarbeit von Johannes Kepler „Cosmographia“ ging für 44 000 Euro in die USA und wird wohl unwiederbringlich verloren sein.

Die Stadt Stralsund behauptet zwar, dass sie am Rückerwerb der Bände aus dem Stadtarchiv interessiert ist, zugleich verscherbeln Hassold & Co. weiterhin Drucke mit offenkundiger Stralsunder Provenienz. Und nach meiner Schätzung wurden auf den genannten Reiss-Auktionen knapp 190 Bände aus Stralsund versteigert. Davon sind wohl nur die genannten 18 Stücke wieder in Stralsund gelandet. Halten wir also fest: Trotz des medialen Wirbels haben es die Erwerber von 90 % des Reiss-Bestands vorgezogen, ihre Bücher NICHT an Stralsund gegen Kostenersatz zurückzugeben!

Über 170 Jahre alte Festschrift kehrt zurück ins Stralsunder Stadtarchiv

Einmal in die USA und zurück – nach Stralsund
Über 170 Jahre alte Festschrift kehrt zurück ins Stralsunder Stadtarchiv

(Presemitteilung der Hansestadt Stralsund)

Holger Roggelin bei der Übergabe des Stralsunder Konvoluts an Dr. Burkhard Kunkel (rechts)

Holger Roggelin bei der Übergabe des Stralsunder Konvoluts an Dr. Burkhard Kunkel (rechts)

„Das ist mein Beitrag zur Erhaltung des Stralsunder Archiv-Bestandes der Gymnasialbibliothek!“ Mit diesen Worten übergibt der eigens aus dem US-amerikanischen Baltimore angereiste Pastor und Historiker, Dr. Holger Roggelin, den Sonderdruck mit handschriftlichen Vermerken von 1839 an den Beauftragten für Archiv, Historische Handschriftensammlungen und Bibliotheken der Hansestadt Stralsund, Dr. Burkhard Kunkel.

Das Buch ist weit gereist. Aus dem Stralsunder Stadtarchiv in die USA und jetzt an seinen ursprünglichen Standort zurück, hat es mehr als 13.000 km zurückgelegt. Nun befindet es sich wieder im Stralsunder Stadtarchiv, „wo es auch hingehört“, wie Kunsthistoriker und Restaurator Burkhard Kunkel betont.

Über das Internet hatte Holger Roggelin, der sich besonders für die Hanse- und Schulgeschichte Vorpommerns interessiert, vergangenes Jahr von der Veräußerung von Teilen des Bestands des Stadtarchivs erfahren.
Daraufhin begann der ehemalige Lübecker systematisch nach Büchern aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek im Netz zu suchen. Bei seinen Recherchen stieß er auf die „Festgabe“, die anlässlich des 50-jährigen Dienstjubiläums des damaligen Schulrats des Stralsunder Gymnasiums, Dr. Friedrich Koch, gedruckt worden ist. Diese enthält neben den Festschriften von Lehrerkollegen und der in Greifswald ausgestellten Ehrendoktorurkunde außerdem historische Grundrisse des Putbuser Pädagogiums und des Stralsunder Gymnasiums.

Der seit 2000 in den USA lebende Pastor hofft, durch sein gemeinnütziges Engagement für den Erhalt der Stralsunder Gymnasialbibliothek noch mehr Menschen zu ebensolchen Taten anzuregen. Er meint, dass Bücher, die aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs verkauft worden sind, wieder an ihren eigentlichen Bestimmungsort zurückgegeben werden sollten. Denn, da sind sich beide Wissenschaftler einig, der historische Wert der Gymnasialbibliothek liegt in der Vollständigkeit des Bestandes.
Autorin: Katja Schirrow

Foto: Hansestadt Stralsund l Pressestelle – Bildtext: Zwar hatte Dr. Holger Roggelin (l.) die Festgabe käuflich erworben, übergab sie dem Stadtarchiv aber unentgeltlich. Rechts im Bild Dr. Burkhard Kunkel.

INFOBOX:
Wie geht es weiter mit der Gymnasialbibliothek?
Die Vorbereitungen einer Ausschreibung zur Reinigung der Stralsunder Gymnasialbibliothek sind abgeschlossen. Die Bestände stehen zum Transport in das Restaurierungsunternehmen bereit, das den entsprechenden Auftrag dazu erhalten wird.Nach ihrer Rückkehr werden die Bücher katalogisiert. Das Katalogisierungsprojekt wird in Zusammenarbeit mit dem Land und der Universitätsbibliothek Greifswald realisiert. In diesen Katalog – im Sinne einer genauen Inventur – werden die zurückgekehrten Exemplare (bisher sieben wertvolle und zum Teil einzigartige Exemplare) eingearbeitet. Seit Dezember des vergangenen Jahres werden bis heute Bücher der Stralsunder Gymnasialbibliothek durch Privatpersonen, Bibliotheken und Sammlungen zur Verfügung gestellt, die diese zuvor auf dem antiquarischen Buchmarkt erworben hatten. Zeitgleich laufen in Kooperation mit der Universität Marburg, dem Christianeum Hamburg sowie der Universitätsbibliothek Rostock Planungen zu einem wissenschaftlichen Erschließungsprojekt, in dessen Ergebnis erstmals eine umfassende Darstellung dieses bedeutenden Schatzes auch in Buchform erscheinen soll.

Bisher zurückgegeben wurden:

  • Maximus von Tyrus, Sermones sive disputationes, 1557, Sign. B 53
  • Ernst Zober, Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums 1860, Sign. H8° 20d 
  • Diogenes, De Vita et moribus… 1566, Sign. B 62
  • Apollinarius, Versibus heroicis graec. Et. Lat., 1596, Sign. A 30
  • Franz Schlosser (Drucker), Türkenkriege, Vnsers aller gnedigsten Herren Ferdinandi Römischen Königs etc. Mandat an die Fürsten zu Stettin Pommeren etc.1531, Sign. B8° 1327
  • Konvolut von 12 Titeln aus der Gymnasialbibliothek, o. Sign.
  • Biblia Damulica, Trankebar 1739, Sign. L 24, (Rückgabe zugesagt)

PS: Siehe auch die aktualisierte Chronologie der Stadt: http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument

Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände

Der folgende Text erschien zuerst in LIBREAS: Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891 (PDF)
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In der Stralsunder Archivsatzung aus dem Jahr 2002 heißt es: “Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.” Auch das Archivgesetz von Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Unveräußerlichkeit des öffentlichen Archivguts fest. Beide Normen haben den Hauptausschuss der Stralsunder Bürgerschaft nicht abgehalten, im Juni 2012 in nicht-öffentlicher Sitzung den um etliche regionale Titel verminderten Bestand der historischen Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund einem bayerischen Antiquar zu verkaufen. Falk Eisermann wurde auf eine entsprechende Pressemeldung zur Schließung des Stadtarchivs wegen Schimmelbefalls aufmerksam, ich hakte nach, erhielt die Bestätigung der Stadt und mobilisierte die Öffentlichkeit, nicht zuletzt in dem von mir betreuten Gemeinschaftsweblog “Archivalia”. [Fn 01] Nachdem zwei germanistische Fachgutachter, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, die im “Handbuch der historischen Buchbestände” gewürdigte Büchersammlung des traditionsreichen Stralsunder Gymnasiums als erhaltenswerte wertvolle Gesamtheit einschätzten und auch das Innenministerium (als Kommunalaufsicht) und das Kultusministerium in dem Verkauf einen Verstoß gegen die Archivsatzung und das Archivgesetz sahen, revidierte die Stadtverwaltung ihre Position und holte die Bücher, soweit diese noch bei dem Antiquar greifbar waren, zurück. Die Leiterin des Stadtarchivs – sie soll die Gymnasialbibliothek als “totes Kapital” bezeichnet haben [Fn 02] – wurde fristlos entlassen. Vor allem durch eine Auktion bei dem Königsteiner Auktionshaus Reiss wurden wertvolle frühneuzeitliche Drucke unwiederbringlich in alle Welt zerstreut, darunter auch Bücher aus der Bibliothek des Stralsunder Poeten Zacharias Orth († 1579). [Fn 03] Nicht verwertbare Bücher, die zu stark beschädigt waren, hatte der Antiquar vernichtet.

“Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel” habe ich 2007 in der “Kunstchronik” publiziert, [Fn 04] und was ich damals schrieb, ist unvermindert aktuell. Mein damaliger erster Punkt “Öffentlicher Druck ist wirkungsvoll!” wurde eindrucksvoll bestätigt. Hervorzuheben ist dabei die große Rolle der Social Media. [Fn 05] Eine Petition bei openpetition.de fand gut 3600 Unterstützer.

Man kann den Ausgang der Affäre, die viele Bibliothekare und Archivare schockiert hat, glimpflich nennen: Die Stadt Stralsund hat eingesehen, dass sie einen gravierenden Fehler begangen hat. Sie hat den Kauf rückabgewickelt und bemüht sich derzeit um die Wiederbeschaffung der bereits verkauften Titel. Doch sollte das nicht zu der Annahme verführen, mit dem Kulturgutschutz stehe es in deutschen Landen zum Besten. Nur Propheten können wissen, ob das Stralsunder Desaster als Abschreckung taugen wird oder ob angesichts klammer Stadt- oder Landeskassen vermehrt Kulturgutverkäufe zu erwarten sind. Ich möchte daher mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es keine wirksame Lobby für historische Sammlungen gibt und die rechtlichen Rahmenbedingungen völlig unzureichend sind. Seit 1994 dokumentiere ich Kulturgutverluste, die das Versagen des Kulturgut- und Denkmalschutzes belegen. [Fn 06]

Es ist ein Unding, dass es so gut wie keine gesetzliche Sicherung gegen den Ausverkauf kommunalen Kulturguts gibt. Noch am ehesten kann bei Archivgut der Veräußerung Einhalt geboten werden, schutzlos sind Sammlungen in Bibliotheken und Museen. Die früheren kommunalrechtlichen Genehmigungsvorbehalte, die die Veräußerung von Kulturgütern der staatlichen Kontrolle unterstellte, wurden weitgehend beseitigt. In § 90 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung erhielt sich eine solche Vorschrift. Absatz 3 lautet: “Die Gemeinde bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn sie über bewegliche Sachen, die einen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder künstlerischen Wert haben, verfügen oder solche Sachen wesentlich verändern will. Die Gemeinde bedarf abweichend von Satz 1 keiner Genehmigung, wenn diese Sachen an andere schleswig-holsteinische kommunale Körperschaften oder das Land Schleswig-Holstein veräußert werden.” Die wertvollen Altbestände der historischen Stadtbibliotheken oder kommunales Museumsgut dürfen ohne Weiteres in den Handel gegeben werden, da sie weder unter Denkmalschutz stehen, noch als nationales Kulturgut eingetragen sind.

2006 wurde durch das Städtische Museum Schwäbisch Gmünd der Verkauf einer als Schenkung in die Institution gelangten Zinnfigurensammlung angekündigt. Obwohl erhebliche Zweifel am Vorgehen des Museums bestanden, [Fn 07] wollte die Kommunalaufsicht das Vorgehen des Museums nicht beanstanden: “Für uns ergeben sich keine Hinweise auf eine besondere wissenschaftliche, künstlerische oder heimatgeschichtliche Bedeutung und auf eine besondere Beziehung zum Kulturbereich des Landes. Eine Eintragung in das Denkmalbuch als Kulturdenkmal kam also nicht in Frage. Nur in diesem Falle bedarf eine Entfernung von Einzelsachen aus der Sammlung einer Genehmigung. Beim ‚Code of Ethics for Museums’ des Internationalen Museumsrates (IOCM) handelt es sich um eine Selbstbindungsrichtlinie. Ein evtl. Verstoß gegen diese Empfehlungen zieht keine Konsequenzen nach sich.” [Fn 08] Aus meiner Sicht ist der Schutz beweglicher Kulturdenkmale in allen Bundesländern aufgrund viel zu hoher Hürden nur als ganz und gar inakzeptabel zu bezeichnen. Es stünde einem Kulturstaat gut an, anstelle des überflüssigen Schutzes der “kleinen Münze” im Urheberrecht endlich die kleine Münze bei beweglichen Denkmälern anzuerkennen. Während man an der untersten Grenze des Urheberrechtsschutzes (sogenannte “kleine Münze”) großzügig ist und selbst das bescheidene Wegekreuz als Kleindenkmal oder den Hufnagel im Waldboden als Zeugnis für eine einstige Römerstraße und archäologische Quelle schützt, bleiben hochrangige Bibliothek-Ensembles vom Denkmalschutz “verschont”. Der Schutz der kleinen Münze könnte bei Kulturgut beispielsweise bedeuten, dass man Eigentümern verbietet, mittelalterliche oder frühneuzeitliche illuminierte Handschriften aufzubrechen, damit die einzelnen Blätter gewinnbringend verkauft werden können.

In Nordrhein-Westfalen wären die Stralsunder Verkäufe ganz legal gewesen, da man hier bei der Novellierung des Archivgesetzes unsinnigerweise die Ausnahmeregelung für die Kommunen (und Universitäten) bei Sammlungsgut beibehalten hat. Unveräußerlich ist nur das umgewidmete amtliche Registraturgut. Sammlungen oder Nachlässe dürfen also in Nordrhein-Westfalen von den Archiven verkauft werden. [Fn 09] Auf Anfrage im Jahr 2009 wurde mir dazu mitgeteilt: “Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können.” [Fn 10]

Die Stralsunder Archivbibliothek zählt zu den vier ganz großen Altbestandsbibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch viele andere Archivbibliotheken bergen erhaltenswerte Sammlungen, die nicht selten vernachlässigt werden. Selbst wenn es im jeweiligen Archivgesetz eine Unveräußerlichkeits-Klausel für Archivgut gibt, können verkaufswillige Archivare und Archivträger zwei Ausflüchte anführen:

  1. Bibliotheksgut ist als Sammlungsgut kein “eigentliches” Archivgut und fällt daher nicht unter die gesetzliche Regelung für Archivgut.
  2. Selbstverständlich darf man “Dubletten” und für den Sammlungsauftrag des Archivs wertlose Bücher verkaufen, ohne gegen die Unveräußerlichkeit zu verstoßen.

Ich möchte die Hand nicht ins Feuer legen, dass es nicht nur vereinzelte Archivare gibt, die mit dem Argument “Sind doch nur gedruckte Bücher und keine Handschriften” Teile ihrer Dienstbibliotheken zu Antiquaren bringen und so den historischen Provenienzen in ihrer Sammlung Schaden zufügen. Schon der Vorgänger der geschassten Stralsunder Archivleiterin hatte ja mit dem Verscherbeln von Büchern begonnen. Er hat seine Nachfolgerin auch öffentlich in Schutz genommen.

Während Verkäufe im Museumsbereich in Deutschland noch weitgehend ein Tabu sind, herrscht in den USA eine Kultur der “deaccession”, die unbekümmert in den Markt gibt, was über Generationen bewahrt wurde. Kritiker meinen zwar, dass solche Bestände als Teil eines “Public Trust” zu verstehen seien, der treuhänderisch für die Öffentlichkeit erhalten werden müsse, [Fn 11] aber sie sind in der Minderheit. Es steht zu befürchten, dass eine solche Mentalität auch in Deutschland Boden gewinnen wird.

Warum sind Verkäufe von Beständen aus kulturgutverwahrenden Institutionen von Übel?

Erstens: Archive, Bibliotheken, Museen und andere Sammlungen (wie zum Beispiel die der Denkmalämter) haben eine Archivfunktion. Sie sind als Gedächtnisinstitutionen Teil des kulturellen Gedächtnisses und sollen ihre Kulturgüter dauerhaft bewahren. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber leider nur für die Archive.

Zweitens: Die Gedächtnisinstitutionen sichern Geschichtsquellen und machen sie für Wissenschaft und Öffentlichkeit nutzbar. Um einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, müssen sich verkaufswillige Institutionen an die Auktionshäuser wenden, die nicht derjenigen Institution den Zuschlag erteilen, in der das veräußerte Kulturgut am besten untergebracht ist, sondern demjenigen Bieter, der die höchste Summe zahlt. Unzählige für die Öffentlichkeit bedeutsame Kulturgüter verschwinden jährlich unzugänglich in Privatsammlungen. Wenn es bei solchen privaten Sammlungen die gleichen Möglichkeiten gäbe, die Stücke einzusehen, wie in öffentlichen Sammlungen, müsste man sich wenig Gedanken machen, aber das ist nun einmal nicht der Fall. Werden historische Sammlungen zerrissen, werden schützenswerte Geschichtsquellen zerstört, die nicht weniger Erkenntnisse über die Geschichte unserer Kultur vermitteln als archäologische Grabungen. Eine Dokumentation vor der Zerstörung, wie sie in der Boden- und Baudenkmalpflege üblich ist (mitunter auf Kosten des Bauherrn), kennt der Kulturgutschutz nicht. Man kann es Juristen überlassen zu überlegen, ob man die Pflicht des Staates, solche Geschichtsquellen für Wissenschaft und Öffentlichkeit zu bewahren, aus dem Kulturstaatsprinzip oder dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ableitet. Entscheidend ist, dass sich an der Praxis des Wegschauens, wenn hochrangige Sammlungen zerstückelt werden, etwas ändert, und dass man den Denkmalschutz bei beweglichen Kulturdenkmalen radikal ausweitet.

Drittens: Großzügige Stifter haben die Gedächtnisinstitutionen in der Regel deshalb mit Schenkungen bedacht, damit ihre Stücke dauerhaft als eine Art Denkmal der Stifter erhalten bleiben. Es verstößt eklatant gegen den Vertrauensschutz, wenn man sich nun von den einstigen Schenkungen trennt und sie zu Geld macht. Potentielle Mäzene, die mit der erwähnten Mentalität in den USA Probleme haben, werden abgeschreckt. Sammler, Familien und private Vereine sollten es sich gut überlegen, ob sie ihre Kulturgüter ohne Auflagen öffentlichen Sammlungen als Schenkung überlassen. Möglicherweise ist es sinnvoller, sie in eine Stiftung einzubringen, die sie als Dauerleihgabe an ein Archiv, eine Bibliothek oder ein Museum gibt. Voraussetzung ist freilich, dass die staatliche Stiftungsaufsicht funktioniert. Bei dem Karlsruher Kulturgüterskandal konnte davon keine Rede sein. Bürgerinnen und Bürger müssen sowohl im Stiftungsrecht als auch im Denkmal- und Kulturschutzrecht die Möglichkeit haben, alle Entscheidungen der Behörden zu kontrollieren. Derzeit ist vor allem an eine gerichtliche Kontrolle zu denken. Es muss also analog zum Naturschutzrecht die Möglichkeit einer Verbandsklage gegeben sein.

Zur bürgerschaftlichen Kontrolle gehört auch eine stärkere Verwaltungstransparenz. Die Stadt Stralsund hat entscheidende Sachverhalte der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten, insbesondere den Kaufpreis des im Sommer 2012 verkauften Buchbestandes (angeblich 95.000 Euro). Meine Versuche, dies durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit korrigieren zu lassen, wurden im Eilverfahren abgeschmettert. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald befand letztinstanzlich, dass mein Weblog “Archivalia” kein redaktionell-journalistisches Angebot sei, da eine redaktionelle Prüfung der Beiträge nicht stattfinde. Dass dabei mein Grundrecht der Pressefreiheit als Rechercheur mit Füßen getreten wird, nimmt das Gericht in Kauf. Bleibt es bei dem jetzigen hohen Ansatz des Streitwerts, haben mich die beiden Verfahren zusammen etwa 800 Euro gekostet.

Wäre es sinnvoll, eine Unveräußerlichkeitsklausel in Bibliotheksgesetze einzubauen? Oder sollte man öffentliche Sammlungen verstärkt in das Verzeichnis nationaler Kulturgüter aufnehmen? Beides kann nicht schaden, bringt aber keine entscheidenden Verbesserungen.

Sinnvoll ist nur ein gesetzlicher Schutz, der alle erhaltenswerten Sammlungstypen umfasst. Ein Bibliotheksgesetz hat keine Auswirkungen auf den Museumsbereich. Dass die Liste des national wertvollen Kulturguts im Land Mecklenburg-Vorpommern leer ist, hat man zu Recht anlässlich der Causa Stralsund angemerkt. Diese Kulturgutliste ist nach wie vor eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik, über die man sich nur wundern kann. Entscheidend ist, dass dieser Kulturgutschutz keinerlei Sammlungsschutz bewirkt. Ein Einzelverkauf der Sammlungsgegenstände im Inland könnte nicht verhindert werden.

Es spricht also alles dafür, an der Systemstelle anzusetzen, bei der es um den Erhalt von Sachen und Sachgesamtheiten geht, an deren Bewahrung aus wissenschaftlichen, heimatgeschichtlichen oder künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Also bei dem in den Denkmalgesetzen geregelten Denkmalschutz, der im Prinzip ja auch bewegliche Kulturdenkmale für die Nachwelt sichern soll. Die Entscheidung über den Ausfuhrschutz national wertvollen Kulturguts sollte der Ministerialbürokratie weggenommen und den Denkmalämtern übertragen werden. Jedes national wertvolle Kulturgut muss zugleich auf der Denkmalliste des jeweiligen Landes stehen. Der auf Archäologie und Baudenkmalpflege beschränkte Denkmalschutz muss erweitert werden, wobei eine solche Aufgabenausweitung angesichts des rauen Winds, der der Denkmalpflege zunehmend ins Gesicht weht, derzeit eine reine Illusion darstellt. Die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen kämpft 2013 mit massiven Mittelkürzungen.

Soweit Denkmalgesetze wie in Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern Archivgut aus ihrem Geltungsbereich ausnehmen, sollte das rasch geändert werden. Auch bei Archivgut muss es die Möglichkeiten der denkmalschutzrechtlichen Eingriffsverwaltung, zum Beispiel eine vorläufige Unterschutzstellung bei Gefahr im Verzug geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass private Archiveigentümer mit ihrem Archivgut Handlungsfreiheit haben, wenn es sich um Kulturgut, also kulturelles Allgemeingut handelt. Wenn sich ein westfälischer Landjunker entschließt, mit seinem Archiv ein Feuerchen auf dem Schlosshof zu machen, wird man ihn womöglich immissionsrechtlich belangen können, aber Denkmalschutz und Kulturgutschutz sind machtlos.

Es sei noch angefügt, dass die reine Existenz wertvoller Sammlungen für das öffentliche Interesse an ihrem Erhalt nicht ausreicht. Sie müssen auch gepflegt und angemessen nutzbar sein. Durch Kooperationen und Beratungsleistungen muss verhindert werden, dass wertvolle Bibliotheken – seien es öffentliche wie die Stralsunder Stadtarchivbibliothek, seien es private Adelsbibliotheken – verschimmeln und zugrunde gehen. Und die Kulturgüter müssen auch der Allgemeinheit (ebenso wie der Wissenschaft) zur Nutzung angeboten werden, wobei im digitalen Zeitalter vor allem an Digitalisierung und freie Nachnutzbarkeit als Open Data zu denken ist. “Kulturgut muss frei sein”. [Fn 12]

Als Fazit muss man leider konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz eher schlecht sind, obwohl wir dringend mehr Schutz bräuchten. Der Staat zieht sich aus der Kultur zurück, man kann auch sagen: Er spart sie kaputt. Auf die Politik ist wenig Hoffnung zu setzen, denn Banausen wie in der Stralsunder Bürgerschaft kann es auch in einer Landesregierung geben. Unvergessen ist das Diktum des baden-württembergischen Justizministers, der 2006 im Karlsruher Kulturgutstreit angesichts der unersetzlichen Handschriften der Badischen Landesbibliothek von “altem Papier, das im Keller liegt”, sprach. [Fn 13] Also Resignation? Nicht unbedingt. Wenn der Kulturgutschutz nicht ganz ausgehöhlt werden soll, ist es erforderlich, dass in diesem Bereich die Bürgergesellschaft mehr Verantwortung übernimmt. Sie muss sich weit mehr als bisher einmischen und über Stiftungsgelder oder Crowdfunding alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Den Social Media kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie können die Öffentlichkeit bei Missständen mobilisieren, zugleich aber auch für den kulturellen Wert der in den Gedächtnisinstitutionen verwahrten Zeugnisse der Geschichte und Kunst werben. Die Bürgergesellschaft muss also weit mehr als bisher aktiv in die “Überlieferungsbildung”, also die Arbeit am kulturellen Gedächtnis und die damit zusammenhängenden Bewertungsprozesse, einbezogen werden.


Fußnoten

[01] Vgl. für einen Überblick zum Sachverhalt neben den vielen Beitragen auf „Archivalia“ (auffindbar via Stichwortsuche nach “Stralsund”: http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund) die zusammenfassenden Beiträge im “Weblog Kulturgut” (http://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund) sowie explizit Graf, Klaus: Causa Stralsund, in: L.I.S.A. – Das Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, 13.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101. [zurück]

[02] Vgl. Müller-Ulrich, Burkhard; Marx, Peter: Stralsund will historischen Bibliotheksbestand zurückkaufen – 6210 Bücher waren abgegeben worden, in: Deutschlandfunk – Kultur heute, 21.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1928683/. [zurück]

[03] Vgl. Graf, Klaus: Causa Stralsund: Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek Stralsund am 30. Oktober für 44.000 Euro bei Reiss verauktioniert, in: “Archivalia”, 20.11.2012, abgerufen am 24.04.2013,http://archiv.twoday.net/stories/219022356/. [zurück]

[04] Vgl. Graf, Klaus: Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel 2006, in: “Archivalia”, 06.02.2007, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3287721/. [zurück]

[05] Siehe auch den Kommentar von: Schmalenstroer, Michael: Die Stralsunder Gymnasialbibliothek ist gerettet, in: Schmalenstroer.net, 21.11.2012, abgerufen am 24.04.2013, http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-stralsunder-gymnasialbibliothek-ist-gerettet/. [zurück]

[06] Vgl. die Links via https://docs.google.com/document/d/1j2fQxZxJir1mTytZ0EMpTFZGVW6aDbi96Db3cdC2a-U/, abgerufen am 24.04.2013. [zurück]

[07] Vgl.: Graf, Klaus: Museum Schwäbisch Gmünd verscherbelt Museumsgut, in: “Archivalia”, 09.12.2006, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3043380/. [zurück]

[08] Vgl.: Nachtrag zu: Graf, Klaus: Museum Schwäbisch Gmünd verscherbelt Museumsgut, in: “Archivalia”, 09.12.2006, abgerufen am 27.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/3043380/. Nachträglich wurde mir der Bericht über die Tagung des Museumsverbands Mecklenburg-Vorpommern am 28./29.4.2013 in Wismar bekannt, auf der darauf hingewiesen wurde, “dass Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht ausreichend geschützt seien. So sei nicht geregelt, unter welchen Umständen Museen Kulturgüter überhaupt abgeben dürfen.” Besserer Schutz für Kulturgüter gefordert, in: ndr.de, 28.4.2013, abgerufen am 30.04.2013 http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/kulturgueter101.html. [zurück]

[09] Siehe zur Diskussion die einschlägigen “Archivalia”-Beiträge durch eine Stichwortsuche nach “Sammlungsgut” und “NRW” http://archiv.twoday.net/search?q=sammlungsgut+nrw. [zurück]

[10] Vgl. Graf, Klaus: Archivgesetz NRW: Stadtarchive und Uniarchive sollen Archivgut verscherbeln dürfen, in: “Archivalia”, 30.11.2009, abgerufen am 24.04.2013, http://archiv.twoday.net/stories/6070626/. [zurück]

[11] The Art Law Blog, abgerufen am 24.04.2013, http://theartlawblog.blogspot.de/ passim. [zurück]

[12] Vgl. Graf, Klaus: Kulturgut muss frei sein!, in: “Archivalia”, 24.11.2007, abgerufen am 24.04.2013,http://archiv.twoday.net/stories/4477824/. [zurück]

[13] Vgl. Raffelt, Albert: Der “badische Kulturgüterstreit” – eine erste Zwischenbilanz. In: Sühl-Strohmenger, Wilfried [u.a.]: EUCOR-Bibliotheksinformationen – Informations des bibliothèques, 29(2007), pp. 26-29, abgerufen am 24.04.2013, http://www.ub.uni-freiburg.de/fileadmin/ub/eucor_infos/pdf/eucor-29.pdf. [zurück]


Dr. Klaus Graf ist Historiker und Archivar, als solcher unter anderem als Geschäftsführer am Hochschularchiv der RWTH Aachen sowie als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte der Universität Freiburg im Breisgau und am Lehr- und Forschungsgebiet Frühe Neuzeit der RWTH Aachen, tätig. Über die historiographische und archivalische Arbeit hinaus beschäftigt sich Klaus Graf intensiv publizistisch mit Themen wie Urheberrecht und Open Access, insbesondere in Zusammenhang mit Kulturgütern. Das von ihm maßgeblich inhaltlich geprägte Weblog Archivalia ist weit über Fachgrenzen hinaus bekannt.

Der Beitrag als PDF: http://edoc.hu-berlin.de/libreas/22/graf-klaus-4/PDF/graf.pdf . Er steht unter CC-BY.