Archiv der Kategorie: Über Bibliotheken

Mendham-Collection vor der Zerstückelung

Sotheby’s hat seinen Katalog für die Auktion am 5. Juni 2013 schon ins Netz gestellt, bei der 142 kostbare Stücke, darunter auch Handschriften, aus der Mendham-Collection unter den Hammer kommen werden. Nichts scheint die Law Society of England and Wales von ihrem barbarischen Vorhaben, die traditionsreiche Sammlung Joseph Mendhams (1769-1856), die sich seit 1984 als Leihgabe in der Canterbury Cathedral Library befindet, zu zerreißen, abbringen zu können. Eine Petition, die noch läuft, sammelte 4000 Unterschriften. Schon im letzten Jahr formierten sich die Proteste (siehe Otto Vervaart und Meldungen in Archivalia vom Sommer 2012: 1, 2).

Ein gerade veröffentlichter Leserbrief an die TIMES wurde auch von British-Library-CEO  Roly Keating unterzeichnet. Darin heißt es: The collection, formed by Joseph Mendham (1769-1856), a Church of England clergyman at Sutton Coldfield, comprises 12 medieval and post-medieval manuscripts and 5,000 books published between 1450 and 1850, many not held in the British Library or other national collections. It constitutes a rich and coherent resource for both Protestant and Catholic history. The collection was gifted by Sophia Mendham to the society in 1869 on the understanding that it would be kept together indefinitely, and accepted by the society on that basis. Had the society not accepted this provision, the collection would have been gifted to King’s College London. More than a century later, in recognition of the collection’s national importance, the British Library awarded a grant to catalogue it with the expectation that it would not subsequently be dispersed.

Schon ein kurzer Blick in den Sotheby’s-Katalog genügt, um zu erkennen, welche Schätze mutmaßlich in Privatschatullen verschwinden werden. Da ist etwa die Nr. 76, eine in Deventer gedruckte Inkunabel, ein Unicum aus dem Besitz des Eichstätter Kanonikers Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden. Seit 2005 weiß man, dass der Gmünder Franziskanerkonvent die Bücher Adelmanns angekauft hatte, die im frühen 19. Jahrhundert an den Frankfurter Sammler Georg Kloß gelangten, der auch als Vorbesitzer der jetzt verkauften Inkunabel erscheint. Außer den Büchern in der Bodleiana kennt Needhams IPI nur drei Stücke aus Bernhards Bibliothek.

Folgen der Causa Stralsund: Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern fordert besseren Schutz für Kulturgüter

Als Reaktion auf die Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund (siehe unsere Beiträge) hat sich der Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern für einen besseren gesetzlichen Schutz der Kulturgüter der öffentlichen Hand ausgesprochen, meldet der NDR: “Auf einer Tagung in Wismar nahm der Landesmuseumsverband den Verkauf zum Anlass, um seine 190 Mitglieder zu einem besseren Schutz ihrer Objekte aufzufordern. Der Verbandsvorsitzende Steffen Stuth wies darauf hin, dass Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht ausreichend geschützt seien. So sei nicht geregelt, unter welchen Umständen Museen Kulturgüter überhaupt abgeben dürfen.”

Der jetzt in Speyer tätige Bibliothekar Armin Schlechter, der sich dort rührig um die dortige Gymnasialbibliothek bemüht und schon 2002 Bemerkenswertes über den Ensemblewert von Büchersammlungen schrieb, hat im “Bibliotheksdienst” (2013, S. 97-101, erst in einem Jahr frei zugänglich) einen Beitrag “Zum Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek” vorgelegt. Er schreibt: “Auf der Ebene der Bestandserhaltung ist deutlich zu erkennen, dass die Bestände des Stralsunder Stadtarchivs, im konkreten Fall der Gymnasialbibliothek seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in keiner Weise adäquat aufbewahrt worden sind. Entlarvend ist auch folgender in der Beschreibung der nun verkauften Sammlung im ‚Handbuch‘ verborgener Satz aus dem Jahr 1995: ‚Eine Aufnahme in den alphabetischen Katalog der Archivbibliothek steht noch aus‘. Offensichtlich gab es nach der Übernahme der Sammlung keinerlei Initiativen, diese auch zu erschließen. Aufgrund dieses Versäumnisses ist sie zu einer nicht benutzbaren und damit toten Bibliothek herabgesunken, ein weiterer Schritt hin zu ihrem Untergang. Anstatt diese Missstände zu beheben, was natürlich erhebliche Mittel gebunden hätte, wurde das Problem im wahrsten Sinne des Wortes zu entsorgen gesucht, ein in Zeiten moderner Kommunikation allerdings reichlich naives Unterfangen. Bei diesem Schritt spielte weiter das Unvermögen eine Rolle, in der Gymnasialbibliothek mehr zu sehen als ein Konglomerat von alten Büchern, nämlich ein gewachsenes Ensemble mit einem intrinsischen Wert, das in genau diesem Aggregatzustand eine unwiederbringliche Quelle für die Stralsunder Regionalgeschichte ist, wie dies ansatzweise schon 1995 im ‚Handbuch der Historischen Buchbestände in Deutschland‘ niedergelegt worden war. Der Stadt Stralsund muss zugestanden werden, dass sie auf die eindeutigen Äußerungen der Fachwelt reagiert, unabhängige Gutachter eingeschaltet und den Verkauf rückabgewickelt hat, so dass ‚nur‘ eine Verlustquote von 10 % zu beklagen ist. Schlagartig bekannt wurden durch diese Angelegenheit die unhaltbaren Aufbewahrungsbedingungen im Stadtarchiv Stralsund und die bereits eingetretenen massiven Schäden an den Beständen, was zu ganz erheblichen Folgekosten führen wird. An der Stadt Stralsund bleibt allerdings der Vorwurf hängen, dass mit der Gymnasialbibliothek nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch durch die Entscheidung vom Juni 2012, die eine Kumulation auch älterer Versäumnisse darstellt, völlig unprofessionell umgegangen worden ist. Auch wurde nicht versucht, vor einem Verkauf Kontakt zu einschlägigen, mit Altbeständen befassten bibliothekarischen Gremien aufzunehmen. Aus bibliothekarischer Sicht muss immer wieder die Forderung nach der Erhaltung aller Buchensembles, die in dieser Form einen spezifischen Quellenwert haben, erhoben werden”. Dem kann man nur zustimmen.

Nur die Antiquare haben anscheinend nichts aus dem Schlamassel gelernt. Die Erwiderung von Christian Hesse, Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare e.V., auf einen FAZ-Artikel von Regina Mönch, nimmt den Antiquar Peter Hassold, der die Stralsunder Bücher angekauft hatte, in Schutz: “Die in unserem Verband organisierten Antiquare, allesamt renommierte Fachleute, zu denen auch Peter Hassold und die von Frau Mönch ungenannt desavouierten Auktionatoren zählen, handeln nach den weitreichenden Regeln des »Code of Ethics« der ILAB (International League of Antiquarian Booksellers).” Offenkundig sind diese Regeln alles andere als weitreichend, sondern völlig unzulänglich, da sie es ermöglichen, eine herausragende Geschichtsquelle zu zerstören.

Was hatte Frau Mönch in ihrem leider nicht online verfügbaren Artikel (FAZ vom 03.04.2013, S. N5) geschrieben? Es wird deutlich, wie sehr “dieser leichtfertige Kulturfrevel” die FAZ-Redakteurin abgestoßen hat (zu einem früheren Artikel von Frau Mönch siehe Archivalia). Zutreffend ist ihre Kritik am ehemaligen Archivleiter: “Der Vorgänger jener handelsfreudigen Archivchefin in Stralsund – beide begannen ihre Archivkarriere als Leiter der Abteilung Sozialismus – verteidigte den Verkauf in Interviews noch lange, er sei für die Stadt wirklich kein „kultureller Verlust“, auch habe sich ja niemand dafür interessiert. Er faselte etwas von „Dubletten“, für Fachleute eine Lüge oder Ausdruck eklatanter Unwissenheit.”

Über das dubiose Vorgehen des Antiquars liest man bei Mönch: ” Inzwischen haben auch einige Stralsunder Bürger Bücher zurück ersteigert und der Historischen Bibliothek übergeben – ein mäzenatischer Brauch, der das Wachsen der Sammlungen über Jahrhunderte möglich machte und fast der vollständigen Vergessenheit anheimgefallen war. Leider hatte der seltsame Antiquar, der diesen Schatz zu Dumpingpreisen erwarb, die kostbarsten Bücher längst weiterverkauft, an große Auktionshäuser, die sie ohne eindeutige Angaben zur zweifelhaften Provenienz gewinnbringend versteigerten. Einige Käufer bestanden auf einer Rücknahme, als sie die Herkunft erkannten, bei anderen, vor allem Auktionshäusern, obsiegte der Geschäftssinn und eine laxe Moral über eigentlich klare Spielregeln. Einige Bücher, wie viele und welche, ist immer noch unklar, hatte der Antiquar jedoch „aufgrund des sehr schlechten Zustandes“ selbst vernichtet. War die Fachwelt an sich schon geschockt, machte diese Mitteilung nur noch sprachlos.” Was ist daran falsch? 95.000 Euro für einen hochwertigen Buchbestand scheint mir sehr wohl ein Dumpingpreis zu sein, wenn man bedenkt, was ich zu den Ergebnissen der Reiss-Auktion in Archivalia vom 20. November 2012 schrieb.  Die Presse hat von meinen Ergebnissen keine Notiz genommen, da etwa gleichzeitig die Stadt Stralsund öffentlich den Rückwärtsgang einlegte. Allein der Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek erbrachte 44.000 Euro.  Eine sehr rohe Schätzung ergab als hypothetischen Erlös bei der Reiss-Auktion gut 140.000 Euro.  Und es ist eine Tatsache, dass die Auktionshäuser Reiss sowie Zisska und Schauer, die skrupellos kostbare Drucke aus dem Stadtarchiv Stralsund in alle Welt verstreuten, die Provenienz Stadtarchiv Stralsund fast immer verschwiegen haben. Ein ehrenwertes Gewerbe?

 

Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”

Sehr geehrte Leser_Innen,

ein Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”.

Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund

Von Philipp Maaß unter Mitarbeit von Klaus Graf

Erschienen in: BuB : Forum Bibliothek und Information ; Fachzeitschrift des BIB, Berufsverband Information Bibliothek e.V Vol. 65, No. 2 (2013), p. 84-86

 

Am 5. Juni 2012 hat die Hansestadt Stralsund per Beschluss im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses 5926 Bände der historischen Bibliothek des Stadtarchivs, nämlich den Teilbestand Gymnasialbibliothek, an den Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben verkauft. Wir wollen in diesem Artikel eine kurze Chronologie der Ereignisse (Stand: 20. Dezember 2012) zeichnen und auch aufzeigen, wie derlei Kulturgutverlusten in Zukunft begegnet werden kann. Noch kann von einer umfassenden Aufklärung des Geschehens keine Rede sein. Das folgende ist also eher eine Zwischenbilanz als eine abschließende Bewertung der Affäre.

“Kulturgut ist unveräußerlich” (Satzung des Stadtarchivs Stralsund 2002)

“1984 – 2009 […] war ich hier beschäftigt und kann mit ganz großer Ruhe sagen, in dieser Zeit ist kein Buch ein einziges Mal einem Benutzer vorgelegt worden, weil kein Benutzer danach verlangt hat. Hans-Joachim Hacker” (Ehemaliger Leiter des Stadtarchivs)

Eigentlich weiß man gar nicht so genau ,wo man anfangen soll: Bei den befremdlichen Äußerungen eines langjährigen Archivchefs einer Weltkulturerbe-Stadt zur mangelnden Nachfrage nach Büchern der Gymnasialbibliothek Stralsund? Beim Oberbürgermeister der Stadt Stralsund, der sich 2004 von seinem Stadtarchivar Hacker für sein Empfangszimmer 1090 historische Bände, unter anderem eine in plattdeutsch gedruckte Bibel von 1588, als dekorativen Raumschmuck bereitstellen ließ? Oder vielleicht beim Antiquar Peter Hassold, der einerseits ständig in den Medien die Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte betont, andererseits bereit war, dem Stadtarchiv eine Honorarkraft zu finanzieren, um sich dann aus den Sammlungen bedienen zu dürfen?

Für die Fachwelt begann alles mit einem Kommentar von Falk Eisermann, Leiter des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” an der Staatsbibliothek Berlin,  in dem Blog “Archivalia” am 22. Oktober 2012. Er war in einer Pressemeldung der Stadt Stralsund auf die Erwähnung der “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” aufmerksam geworden.  Eigentlich ging es im Beitrag nur um die Schließung des Archivs wegen Schimmelbefalls. Klaus Graf, der das Blog Archivalia betreibt und sich seit vielen Jahren mit Kulturgutverlusten beschäftigt, ging daraufhin der Sache auf den Grund und hakte bei der Stadt Stralsund nach. Der Pressesprecher der Stadt bestätigte am 30. Oktober den Verkauf der gesamten Gymnasialbibliothek an “einen Antiquar”. Mehr dürfe  er nicht preisgeben, da es sich um “schutzwürdige Interessen” handele.

Mittlerweile tauchten auch in den einschlägigen Portalen (Abebooks, ZVAB, Ebay usw.) erstaunlich viele Bände mit dem Besitzstempel des Stralsunder Stadtarchivs auf. Dabei handelte es sich teilweise um Pomeranica mit keinerlei (zumindest elektronischem) Nachweis in Deutschland und sogar um Bücher aus der bedeutenden Löwen’schen Sammlung. In der bibliothekarischen Mailingliste “Inetbib” machte Graf auf die unglaublichen Vorgänge aufmerksam. Ich kontaktierte ihn daraufhin, um eine Petition zu verfassen, die den Protest bündeln sollte. Es folgten eine Reihe von Protestnoten anerkannter Wissenschaftler und Pressemitteilungen von Berufsverbänden (u.a. VdA , VDB – BIB äußerte sich leider nicht) sowie nicht zuletzt zahlreiche Unterschriften unter die Petition. In den nächsten Tagen war in  überregionalen Tageszeitungen (u.a. FAZ, Süddeutsche Zeitung: “Vergessen, Verschimmelt, Verscherbelt”) vom “Stralsunder Bücherausverkauf” zu lesen. Die Stadt versprach daraufhin Aufklärung und setzte zwei renommierte Germanisten, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, als externe Gutachterkommission ein, die zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem Buchverkauf wohl doch nicht um einen “wertlosen Bestand” (Hacker) handele. Gerade als Ensemble, als geschlossenes Ganzes sei sie von großer Bedeutung für die Stadt- und Regionalgeschichte und eine wichtige Quelle der Bildungsgeschichte.

Die Stadt legte den Rückwärtsgang ein und versprach, den Verkauf umgehend rückgängig zu machen. Hassold zeigte sich generös und gab die noch nicht verkauften 5.278 Bände an die Stadt Stralsund zurück, wo sie momentan in “Thermo-Containern” aufbewahrt werden. Einen Teil hat der Antiquar als unverkäuflich vernichtet.

Ein von uns vermitteltes Angebot der Universitätsbibliothek Greifswald, den Rückkauf treuhänderisch zu verwalten und die Bände elektronisch zu erfassen sowie eine Erstrestaurierung durchzuführen, wurde aus uns nicht bekannten Gründen von der Stadt abgelehnt.

Die Archivleiterin Frau Nehmzow, die den Verkauf fachlich verantwortet hatte, wurde  fristlos entlassen. Man erfuhr, der Verkauf von angeblichen “Dubletten” sei seit den 1990er Jahren gängige Praxis gewesen, um damit die “historischen Buchsammlungen erhalten zu können” da von der Stadt keine finanziellen Mittel zu bekommen waren. Auch Förderanträge  an das Land seien mit der Begründung, es seien keine Bestände mit landesweiter Bedeutung, abgelehnt worden.

Mittlerweile hat die Stadt Strafannzeige gegen Frau Nehmzow gestellt: Im März diesen Jahres verkaufte sie für 20.000 € rund 1000 Bücher aus dem Stadtarchiv ohne Genehmigung. Der Vize-Oberbürgermeister der Stadt, Holger Albrecht, wurde von Frau Nehmzow beschuldigt, von den Verkäufen gewusst zu haben. Er wies die Vorwurfe zurück, was von Teilen der Stralsunder Bürgerschaft bezweifelt wird. Am 13. Dezember 2012 wurde laut Ostsee-Zeitung bekannt, dass der Antiquar Hassold eine Honorarkraft im Archiv bezahlte, ohne dass die Stelle von der Stadt genehmigt worden sei. Hassold habe sich dafür im März diesen Jahres 151 Bände aus dem wertvollen Pomeranica-Bestand des Stadtarchivs aussuchen dürfen.

Die maßgebliche Initiative der “Kampagne” zum Erhalt der Gymnasialbibliothek kam von Klaus Graf. Eine sehr heterogene kleine Gruppe Interessierter fand sich zuerst in einem Mail-Verteiler  zusammen. Es entstand eine Facebookseite, die zusammen mit anderen Social Media den Druck auf die Stadt erhöhten und als Austausch- und Kommunikationsplattform diente. Die Presseartikel zur Thematik wurden von uns gesammelt, und die Angebote der Antiquare zur späteren Identifizierung der Bände systematisch abgespeichert. Zwei Wikipedianer legten Artikel in der Wikipedia an, z.B. zum Stralsunder Gymnasium. Es war eine Kulturgutschutz-Kampagne, die nicht zuletzt mit Hilfe der Social Media erfolgreich war.

Damit die so geschaffene Infrastruktur auch bei künftigen Aktionen, mit denen man im Kulturgutbereich ja rechnen muss, zur Verfügung steht, haben wir beschlossen, uns als “Arbeitsgemeinschaft Kulturgut bewahren” zu organisieren.

Auch wenn der Ausgang der “Causa Stralsund” ein deutliches Warnsignal an alle Stadtkämmerer aussendet, die mit dem Gedanken spielen, kommunale Kulturgüter zu verkaufen, bleibt noch viel zu tun.

Bei allen, auch den kleinen Altbestands-Sammlungen muss sich die Überzeugung durchsetzen, dass es vor 1850 eigentlich keine “Dubletten” gibt, weil durch individuelle Provenienzmerkmale oder Druckvarianten keine Doppelstücke vorliegen. Hier muss die Position der “Schriftliches Kulturgut erhalten” in ihrer Denkschrift von 2009 immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Wie wenig man auf die Durchsetzung buchhistorischer Binsenweisenheiten in der bibliothekarischen Praxis vertrauen darf, zeigt die Rechtfertigung der skandalösen Eichstätter Verkäufe frühneuzeitlicher Drucke aus Kapuzinerbibliotheken durch die Bayerische Staatsbibliothek in einem Untersuchungsbericht. Im November 2006 fand das Salzburger Benediktinerstift St. Peter nichts dabei, sogenannte Dubletten von Drucken seit dem 16. Jahrhundert zu versteigern.

In die Stralsunder Petition haben wir bewusst auch allgemeine Forderungen aufgenommen:

“Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).”

Die Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft haben wir so formuliert: “Was in den amtlichen Denkmal- und Kulturgutverzeichnissen steht, ist leider nur ein Teil des schützenswerten Bestandes an Geschichtsquellen und kulturellen Zeugnissen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Adelsbibliotheken wie die Donaueschinger Hofbibliothek, Kirchenbibliotheken wie die in Eichstätt zusammengetragenen Kapuzinerbibliotheken oder 2012 die im Stadtarchiv Stralsund verwahrte (und nur mit schmerzlichen Verlusten dank unseres Einsatzes zurückgeholte) Gymnasialbibliothek samt weiteren wertvollen Büchern wurden in den letzten Jahren in den Handel gegeben und zerstreut. Immer wieder werden bemerkenswerte Schlossausstattungen auf Auktionen angeboten. Solche historischen Provenienzen (Herkunftsgemeinschaften) verdienen Schutz und Respekt, haben aber bisher – anders als archäologische und Baudenkmale – keine organisierte Lobby.”

Auch künftig wollen wir uns stark auf Social Media stützen und in einem Weblog kulturgut.hypotheses.org unsere Positionen zum Kulturgutschutz vertreten.

Internetquellen:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument Chronologie der Ereignisse (Stadt Stralsund)

https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/ (Chronologie, englisch)

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund (Berichterstattung im Weblog Archivalia)

Klaus Graf: Causa Stralsund. Darf eine Stadt ihr Kulturerbe in den Handel geben?

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

 

 

Stellungnahme der Stadt Stralsund zur Online-Petition “Rettet die Stralsunder Archivbibliothek”

Rathaus Stralsund Foto softeis  <a title="cc-by-sa" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de" target="_blank">cc-by-sa</a> via commons.wikimedia.org

Rathaus Stralsund Foto softeis cc-by-sa via commons.wikimedia.org

Die Online-Petition “Rettet die Stralsunder Archivbibliothek ” wurde im Herbst 2013 2012 von 3682 empörten Menschen unterschrieben, die gegen den Ausverkauf von Kulturgut durch die Stadt Stralsund bzw. deren Archivpersonal protestieren wollten.
Noch während der Laufzeit der Petition, die auch durch unseren Verein Pommerscher Greif tatkräftig unterstützt wurde, begannen erste Rettungsmaßnahmen.
Zur Historie des Ganzen finden Sie im Blog  des Pommerschen Greif unter dem Stichwort “Stralsund” und auf Archivalia  unter dem gleichen Stichwort viele Beiträge.
Inzwischen liegt die offizielle Antwort der Stadt Stralsund an den Initiator Philipp Maaß auf die Überreichung der Petition vor, Sie können sie im vollen Wortlaut unten lesen.

Auch aus Fachkreisen hört man, dass in Stralsund jetzt enorme Betriebsamkeit herrscht und diverse Aktivitäten in der Planung sind. Vorrang haben jetzt erstmal die Fragen der Bestandserhaltung.

Zumindest der Teilbestand W (Wiegendrucke) wurde gesichtet. Inzwischen liegt auch eine Liste vor, aus der sich die Kriegsverluste ermitteln lassen. Damit kann man dann den gesamten Inkunabelbestand, wie er Anfang des 20. Jh. aufgestellt worden ist, rekonstruieren.

Ich glaube der Stadt Stralsund ihre Versicherungen und freue mich über die ernsthaften Bemühungen, zu retten was noch zu retten ist. Ich würde mich sehr freuen, wenn der nächste Bericht über die “Causa Stralsund” einen ähnlichen Tenor haben könnte wie der über die Kirchenbibliothek in Barth.
Mich stört nur, dass auf mir bekannte Rückkaufangebote bisher nicht eingegangen wurde. Das Thema “Digitalisierung der Bestände” sollte auch bald erörtert werden.
Offen bleibt bisher auch die Frage, wie es mit der Leitung des Stadtarchivs weitergehen soll.  Hier sollte man die Stelle doch bundesweit neu ausschreiben und sich einen Facharchivar in die Stadt holen, der, wie es eigentlich üblich ist, auch Latein und Griechisch lesen kann.
Als “Reaktion” auf den Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek hat sich hier eine Gruppe von Wissenschaftlern zusammengefunden, die auch in Zukunft auf solche Misstände rund um Kulturgüter wie Bibliotheken, Archive, Denkmäler u.v.m. aufmerksam machen will und so ein geschärftes Bewusstsein in der Öffentlichkeit bewirken möchte.
Margret Ott

Brief der Stadt Stralsund an Philipp Maaß

Briefkopf Stralsund

Briefkopf Stralsund

Stralsund, 25.03.2013

Online-Petition „Rettet die Stralsunder ArchivbibIiothek”

Sehr geehrter Herr Maaß,
die Hansestadt Stralsund ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Geschichts- und Kulturreichtümern in vollem Umfang bewusst. Der Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek musste daher als Fehler eingestanden werden. Dank der breiten Aufmerksamkeit und besonders Ihres Engagements im Rahmen der Online-Petition „Rettet die Stralsunder Archivbibliothek” wurde dieser Vorgang einer gründlichen Prüfung unterzogen. Ihre Ergebnisse wurden sowohl auf der Homepage der Hansestadt Stralsund als auch vor den Medien lückenlos und jeweils aktuell veröffentlicht.
Aus Gutachten und Bewertungen hinzugezogener Fachexperten ergab sich die Notwendigkeit, dringend zu handeln. Daraufhin hat die Hansestadt Stralsund unverzüglich Maßnahmen ergriffen, die sich auch auf die in Ihrer Petition zu Recht geforderten Punkte konzentrierten: die Rückholung des historisch bedeutenden Bestands der Stralsunder Gymnasialbibliothek, ihre wissenschaftlich historische Aufarbeitung sowie ihre konservatorische Pflege.
Das in diesem Zusammenhang offenbar gewordene weitaus größere Problem des Schimmelbefalls weiterer Teile des Stadtarchivs stellte sich dabei als eigentliche Herkulesaufgabe heraus. Mit Hochdruck arbeiten wir derzeit an ihrer Bewältigung und können zum heutigen Zeitpunkt folgenden Zwischenstand mitteilen:
Die Stralsunder Gymnasialbibliothek ist zu über 90% wieder in Stralsund. Die Rückgewinnung weiterer Einzelexemplare, die Institutionen und Einzelpersonen aus diesem Bestand erworben hatten, ist bisher auf positive Resonanz gestoßen. Bemühungen, Bücher aus diesem Kontext zurück zu gewinnen werden weiter fortgesetzt.
Der Arbeitsalltag im Stadtarchiv hat sich angesichts der veränderten Situation bereits entsprechend eingestellt. Seit Mitte März arbeiten Mitarbeiter an der Sichtung und Reinigung der historischen Buchbestände.

Eigens dazu wurden mit einer Reinraumwerkbank, hygienisch sicheren schwarz-weiß-Bereichen, Depoträumen und neuen Arbeitsplätzen mit moderner Reproduktionstechnik und professioneller Archivsoftware ideale Arbeitsbedingungen geschaffen.
Außerdem hat die Hansestadt Stralsund Mittel für die Reinigung der historischen Buch- und Archivbestände in den Haushalt eingestellt, die ihre vollständige Reinigung in den nächsten 3-4 Jahren möglich machen. Zugleich wurden zwei große Projekte in Angriff genommen, die den historischen Beständen auch perspektivisch die besten Aufbewahrungs- und Präsentationsbedingungen sicher stellen: Die Planung und
Realisierung eines neuen zentralen Depotgebäudes sowie die Planung, Sanierung und Neukonzeption des bis dahin bestehenden Stadtarchivs im ehern. Franziskanerkloster St. Johannis.
Vorrangig wird die bis jetzt wieder zusammengetragene Bibliothek des Stralsunder Gymnasiums Buch für Buch von einer Fachfirma gereinigt. Ein Projekt für ihre wissenschaftliche Erschließung und kontextuelle Darstellung ist ebenso in Vorbereitung wie die Erschließung und Präsentation der wertvollsten Bestände des Stralsunder Stadtarchivs an buchgebundenen Handschriften und lnkunabeln. Dies wurde möglich durch die praktische Hilfe der Staatsbibliothek Berlin sowie der Universitätsbibliothek Leipzig.
Dass wir diesen Stand angesichts der gewaltigen Aufgaben in so relativ kurzer Zeit und in dieser Qualität erreicht haben, dass sich parallel dazu mit Katalogisierungs- und Publikationsprojekten auch Wertschätzung und Sichtbarkeit der historischen Bestände für Öffentlichkeit und Forschung entwickeln können, verdanken wir in hohem Maße einer breiten Unterstützung von außen. Auch lhr Engagement für die Petition zur „Rettung der Stralsunder Archivbibliothek” sehen wir in diesem Zusammenhang. Ohne ihre nachdrückliche und in jedem Fall konstruktive Kritik wäre dieser Stand wohl nicht in diesem Tempo erreicht worden.
Die Liste der Institutionen und Wissenschaftler, denen wir für ihren Rat und ihren überaus ehrenhaften Einsatz für die Erhaltung unseres so wertvollen Kulturerbes danken möchten, ist lang. Stellvertretend seien genannt: die Universitätsbibliotheken Greifswald, Rostock, Leipzig, die Staatsbibliothek Berlin, die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, das Zentrum für Bucherhaltung Leipzig, der Landesverband des VdA, der Landesarchivar des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Buch- und Papierrestauratorinnen aus Schwerin und Greifswald sowie stellvertretend für viele weitere nicht genannte: Prof. Dr. Jürgen Wolf, Marburg; Prof. Dr. Nigel Palmer, Oxford; Prof. Matthias Untermann und Leonie Silberer M. A., Heidelberg; Frau Schneider-Kempf, Dr. Falk Eisermann, Frau Dr. Hartwieg, Frau Scheibe, Berlin; Dr. Christoph Mackert, Leipzig, Prof. Dr. Schmidt-Glinzer und Dr. Petra Feuerstein-Herz, Wolfenbüttel.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Albrecht

 

P.S.  Zu den vielen weiteren leider nicht genannten gehört Dr. Klaus Graf, der entscheidend an der Aufdeckung des Skandals und der Organisation des Protestes beteiligt war.

 

 

Das Bild in der Kopfzeile: Ausschnitt aus der Nibelungenliedhandschrift C mit dem Wappen des Joseph von Laßberg

Im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts entstand die ehemals in der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen aufbewahrte berühmte Handschrift C des Nibelungenlieds. 1815 hatte Joseph von Laßberg  (1770-1855) die 1755 n der Bibliothek der Reichsgrafen von Hohenems entdeckte Handschrift in Wien erworben. Mit den anderen Handschriften Laßbergs und seiner Bibliothek gelangte der Codex, den der Sammler wie andere herausragende Stücke mit seinem gemalten Wappen versehen hatte, in die Hofbibliothek Donaueschingen. Im Eigentum der Fürstenberger verblieb das Stück auch, als 1993 der gesamte Donaueschinger Handschriftenbestand an das Land Baden-Württemberg verkauft wurde. Erst seit dem Jahre 2001 befindet sich der Codex als Eigentum der Landesbank Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland in der Badischen Landesbibliothek. Er ist komplett online einsehbar. Unser Ausschnitt stammt aus Blatt 1r.

Mit dem Hinweis auf die Bibliothek Laßbergs erinnern wir an einen der größten Kulturgutfrevel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl ein hochrangiges schützenswertes Kulturgut, wurde die Bibliothek zerstückelt und als Geschichtsquelle zerstört. Sie bestand ja nicht nur aus Handschriften, sondern auch aus Druckschriften. Schon 1994 wurden wichtige Teile in alle Winde zerstreut, als der Donaueschinger Inkunabelbestand bei Sotheby’s versteigert wurde. Seit damals engagiere ich mich für den Schutz von Kulturgütern, deren Lobby kaum ausgeprägt ist, für Geschichtsquellen, um deren Erhalt sich die Denkmalämter kaum kümmern. Seit 1999 wurde der kostbare Druckschriftenbestand der Donaueschinger Hofbibliothek (bis auf einen kleinen regionalhistorischen Rest) auf Versteigerungen auseinandergerissen. Bibliotheken wie die Badische Landesbibliothek oder die Thurgauische  Kantonsbibliothek konnten nur kleine Teile der fast geschlossen erhaltenen Bibliothek Laßbergs für die Öffentlichkeit sichern. Seit damals nutze ich das Internet, um auf solche Kulturgut-Skandale aufmerksam zu machen und sie zu dokumentieren.