Archiv der Kategorie: Artikel

Jahresrückblick Kulturgut 2016

Außer dem Jahresrückblick 2015 erschien in diesem Blog 2016 nur ein weiterer Artikel: Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte (19. Februar 2016). Der folgende Rückblick speist sich aus den Meldungen bei Archivalia.

Unersetzliche Handschrift aus der Schlossbibliothek Anholt verscherbelt

Ende 2016 feierte der WDR in einer unkritischen Home-Story “Adelsdynastien in NRW – Die Fürsten zu Salm-Salm” die Schlossherren in Anholt als Kunst-Mäzene (Seite zum Film). Unberücksichtigt blieb, dass aus der – keinem Denkmal- oder fideikommissrechtlichen Schutz unterliegenden – Schlossbibliothek eine für die Germanistik und die Landesgeschichte außerordentlich wichtige illuminierte Handschrift mit mittelniederdeutschen Chroniken dem berüchtigten Antiquar Jörn Günther, verantwortlich für die Zersplitterung vieler Sammlungen, verkauft wurde (siehe Archivalia vom 18. Oktober 2016). Für den Germanisten Volker Honemann ist sie “Kulturgut von nationaler Bedeutung”, das unbedingt im Lande gehalten werden sollte. Die windelweiche Stellungnahme der Universitäts- und Landesbibliothek Münster vom 2. November 2016 auf meine Anfrage lässt erkennen, dass die Eigentümerfamilie offenkundig das Land überging, als es die Handschrift dem Antiquar verkaufte. Ob ein Verkauf “hätte verhindert werden können, ist zweifelhaft, da die Bibliothek (leider) nicht unter dem Kulturgutschutz steht”, heißt es in der Antwort. Die Bibliothek schweigt sich aus, ob eine Unterschutzstellung oder ein Ankauf der Handschrift geplant ist.

Einmal mehr ist zu betonen, dass traditionsreiche Adelsbibliotheken wie die in Anholt als Ensembles unersetzliche Geschichtsquellen sind, die gegen Zersplitterung zu schützen sind. Es ist ein Unding, dass eine einzigartige mittelniederdeutsche Handschrift aus einer wissenschaftlich zugänglichen Sammlung in Privatbesitz wechselt, ohne dass dem Land Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben wurde, das Stück zu erwerben (oder vielleicht auch nur zu digitalisieren).

Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ist am 6. August 2016 in Kraft getreten

Die umstrittene Neuregelung trat am 6. August 2016 in Kraft (Gesetzestext; Hinweise zur amtlichen Begründung in Archivalia). Die von unbegründeter Panikmache geprägte Diskussion hat viele Privatsammler verunsichert, doch ist es nicht in großem Umfang zum Abzug von Museumsleihgaben gekommen. Unzufrieden mit dem Gesetz sind Archäologen: “Der Mainzer Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe hält das novellierte Kulturgutschutzgesetz für verheerend. Dadurch werde dem Handel mit Antiken aus Raubgrabungen Vorschub geleistet” (Zitatnachweis). Im Blog Archaeologik heißt es: “Die schon im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bemängelte Fristenlösung öffnet die Tür zur effektiven Antikenwäsche, stärkt den Handel und verspricht den Raubgräbern auch künftig gute Absatzchancen”. Rainer Schreg stellt in diesem Blog sehr sorgfältig Meldungen zu den Kulturgutzerstörungen im Nahen Osten zusammen.

NRW: Land kaufte einen großen Teil der Portigon-Kunstsammlung, WDR verscherbelt seine Schätze

“Nordrhein-Westfalen kauft den wertvollsten Teil der Kunstsammlung der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) für knapp 30 Millionen Euro an. Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen unterzeichneten die Landesregierung und die WestLB-Nachfolgerin Portigon AG am Montag einen Kaufvertrag, wie Kulturministerin Christina Kampmann (SPD) mitteilte. Damit wird ein Verlust der Werke von mittelalterlichen Altartafeln bis zu zeitgenössischer Kunst für das Land abgewendet. Der von Portigon ursprünglich geplante freie Verkauf der Kunst des landeseigenen Unternehmens hatte bundesweit einen Proteststurm ausgelöst. […] Insgesamt seien knapp 300 von rund 380 Kunstwerken mit Hilfe eines Darlehens der landeseigenen NRW.Bank angekauft worden, sagte Kampmann. Die Kunst wird in eine Landesstiftung überführt, die die Werke den Museen in NRW zur Verfügung stellen soll” (FAZ).

Die mit Gebührenmitteln aufgebaute Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks wurde – ungeachtet aller Proteste – bei Sotheby’s in London mit mäßigem Ertrag versteigert (Ankündigung). “Unter ethischen Aspekten, sollte an so etwas noch Interesse bestehen in der Institution, ist die Zerschlagung dieses Zeitzeugnisses unserer jüngsten Vergangenheit nicht zu legitimieren”, wetterte Rose-Maria Gropp in der FAZ (Zitatnachweis). Die Werke waren “seit den fünfziger Jahren gesammelt worden unter dem Vorzeichen, im Nachkriegsdeutschland die zuvor verfemte Kunst zu rehabilitieren, ihr Raum zu geben in einem Funkhaus, an einem öffentlichen Ort”. Selbstverständlich ist der Kunstbesitz öffentlich-rechtlicher Sender “öffentliches” Kulturgut, das ebenso wenig verkauft werden sollte wie Museumsstücke.

Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt

So die Meldung in Archivalia vom 7. Februar 2016 zu dem Schweinfurter Skandal. “Otto G. Schäfer, Sohn des Sammlers Otto Schäfer (1912–2000), hatte via Hamburg ein größeres Konvolut an wertvollen Büchern aus dem 15. und 16. Jahrhundert aus dem Bestand des Museums Otto Schäfer an einen in der Schweiz ansässigen Händler verkauft. Experten kritisierten vor allem, dass darunter knapp 70 Inkunabeln waren, also Drucke, die in den ersten 50 Jahren nach der Gutenberg-Bibel von 1454 entstanden. Diese Bücher gelten als Kernstück der Sammlung”, fasste die Mainpost zusammen. Am 29. Februar 2016 konnte ich das Gutachten Volker Honemanns mitteilen, der sich ebenso wie GW-Chef Falk Eisermann für die Unterschutzstellung des Bestands aussprach. Das kümmerte das Land Bayern nicht, das in keinem einzigen Fall dem Votum dieser Experten folgte. Dass die Badische Landesbibliothek aus dem Konvolut das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck erwerben konnte, ist ein schwacher Trost.

Wenn Antiquare ihr Handwerk nicht mehr beherrschen

Am 12. Januar 2016 spießte ich in Archivalia einen New Yorker Katalog mit alten Büchern auf, der einen lateinischen Besitzeintrag grotesk falsch liest und noch nicht einmal das bekannte Exlibris des Georg Kloss erkannte. Oft sind solche Einträge in Katalogen die einzigen Quellen für Provenienzforscher.

Zugleich wurde mir so die Verscherbelung von Inkunabeln und weiterer Werke des St. Charles Borromeo Seminary in Wynnewood, Pennsylvania bekannt, die 2014 versteigert wurden. Angekündigt ist die Versteigerung von Altbestand der irischen Jesuiten. Und natürlich tauchen im Handel immer wieder Stücke aus zerstückelten Bibliotheken auf. So wurde eine der fünf zwischen der Katalogisierung durch Ilona Hubay (der Katalog erschien 1968) und der Übernahme durch die UB Eichstätt 2003 „abhandengekommenen“ Inkunabeln des Kapuzinerklosters Eichstätt 2016 in den USA angeboten. Einer dieser Bände war bereits 2013 nach Eichstätt zurückgekehrt – in eine Bibliothek, die für einen der schlimmsten deutschen Kulturgutskandale der letzten Jahrzehnte verantwortlich ist: die Vernichtung unzähliger Bücher aus Kapuzinerbibliotheken. Den Quellenwert dieser Sammlungen hat vor kurzem ein Artikel im neuen Online-Journal MiRKO unterstrichen.

Jahresrückblick Kulturgut 2015

Im Jahr 2015 wurden in diesem Weblog nur drei Beiträge publiziert:

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt (7. Januar 2015)

Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014 (12. Januar 2015)

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle? (20. Februar 2015)

Häufiger wurden Meldungen auf unserer Facebook-Seite Rettet die Stralsunder Archivbibliothek verbreitet und noch häufiger in Archivalia (mit Kategorie Kulturgut), das im Dezember 2015 in das Blogportal Hypotheses umgezogen ist. Ich versuche die wichtigsten Themen aus den gut 120 Blogeinträgen in Archivalia 2015 zusammenzustellen.

Immer wieder wurde 2015 über den von Monika Grüttgers vorgelegten Plan zum Kulturgutschutzgesetz diskutiert. Die Debatte lässt sich gut mit der Überschrift Kunst der Panikmache zusammenfassen. Kunsthandel und kulturelle Institutionen wetterten gegen die zaghafte und im veröffentlichten Entwurf dann wieder entschärfte Verschärfung der Vorschriften. Viele Wortmeldungen in den Feuilletons sammelte der Perlentaucher. Im Focus stand die moderne Kunst, aber zur Diskussion passte gut die Meldung: Kostbarer Goldpokal von Fürsten zu Wied ins Ausland gebracht.

Ausführlich recherchierte und berichtete ich zum Thema Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte die mittelalterliche Handschrift und die meisten Inkunabeln erwerben. Mein Resümee: “Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt
großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen
Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!” Erst Anfang 2017 werden die beiden Artikel im “Bibliotheksdienst” 2015/1, der unsägliche von Hans-Joachim Cristea (“Sturm im Wasserglas”) und der etwas sachlichere von Armin Schlechter, kostenfrei zugänglich sein.

Schlechter schreibt:

Die geplante Versteigerung der Handschrift und der alten Drucke durch das
Kloster Himmerod ist ein unerfreulicher Vorgang gewesen, weil aufgrund dieser
Vorgehensweise die Gefahr bestand, dass historisches, mit dem Land Rheinland-
Pfalz eng verbundenes Kulturgut in alle Winde zerstreut worden wäre. Tritt eine
solche Situation ein, und sie wird sich mit großer Sicherheit trotz aller Bemühungen
der öffentlichen Hand und von einzelnen Personen wie Klaus Graf leider mit
einiger Sicherheit wiederholen, muss sofort adäquat und professionell reagiert
werden. Mit Blogs und anderen publizistischen Aktivitäten lässt sich zwar eine
Öffentlichkeit herstellen, aber die für eine Bewahrung nun einmal nötigen Mittel
müssen aus anderen Quellen kommen und werden nicht durch wohlfeile Empörung
generiert. Wie dieses Beispiel gezeigt hat, kann eine solche Internet-Kampagne
der Sache nützen, aber eben auch schaden – in offensichtlicher Unkenntnis
der Gegebenheiten des Stiftungs- und Auktionswesens. Die an sich berechtigte
Forderung, Sachverhalte, an denen die öffentliche Hand Anteil hat, offenzulegen,
stößt dann an ihre Grenzen, wenn Informationen im Vorfeld einer Auktion
gerade das Gegenteil des Anzustrebenden erreichen können.

Da auch Herr Schlechter nicht über eine Glaskugel zur Ermittlung kontrafaktischer Abläufe verfügt, halte ich die implizite Forderung, auf die sorgsame Mühewaltung der Behörden zu vertrauen, für absurd. Schlechters Ausführungen widerlegen sich selbst, denn ohne den von mir ausgelösten öffentlichen Druck hätte womöglich nicht einmal die Handschrift für das Land Rheinland-Pfalz gesichert werden können. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass sich das Landesbibliothekszentrum auch im Bereich der Inkunabeln so engagiert hätte. Dass man eine regionalgeschichtlich relevante Inkunabel aus der alten Himmeroder Klosterbibliothek mit handschriftlichem Text (Nr. 669 – Ergebnis 5000 Euro) nicht erwerben konnte, zeigt doch, dass die treu sorgende Behörde offenkundig fehlerhaft agiert hat.

Deprimierend waren die Neuigkeiten aus dem Nahen Osten (vor allem zu Kulturgutzerstörungen von IS/DAESH in Syrien und im Irak), wobei vielfach das preisgekrönte Blog Archaeologik von Rainer Schreg (zugleich Archivalia-Autor) substantielle Informationen bot.

Die TUI machte mich selbst auf ihren skandalösen Verkauf einer wertvollen Münzsammlung aufmerksam. Die Beschädigung des deutschen Kulturguts durch das verfehlte Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) habe ich Ende November kurz aufs Korn genommen. In Sachen Büdinger Archivgut des Hauses Ysenburg war ebenfalls nichts Erfreuliches zu vermelden. Es ist ein Skandal, wie das zuständige Ministerium das Recht der Forschung auf Zugang auch zu den Rentkammerarchiven ignoriert.

Über den US-Handschriftenforscher Scott Gwara, der zugleich mit Handschriften und Fragmenten handelt, schrieb ich: Scott Gwara verscherbelt Büdinger Fragment. Auch 2015 wurden in Großbritannien und in den USA erhaltenswerte Sammlungen durch Verkäufe beschädigt oder zerstört: die Valmadonna Judaica-Sammlung, Inkunabeln des Jewish Theological Seminary, Bücher der “Royal Institution” (UK), die Ausstattung von Carbisdale Castle (Schottland).

Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014

In Archivalia habe ich 2014 über 130 Beiträge in der Kategorie Kulturgut veröffentlicht. Die Schwerpunkte möchte ich auch hier vorstellen.

Zersplitterung historischer Sammlungen

Unfassbar war für mich, dass das Regierungspräsidium Stuttgart der unter Fideikommissschutz stehenden Hofbibliothek Sigmaringen erlaubte, 17 Inkunabeln und andere wertvolle Bücher bei Sotheby’s versteigern zu lassen. Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) über meinen Protest berichtet. Weiterlesen

Offener Brief an den Archivgesetz-Sachverständigen Prof. Dr. Eric Steinhauer

Lieber Herr Steinhauer, der Landtag hat die Chance verschenkt, bei der Anhörung zur Evaluierung des NRW-Archivgesetzes am 28. August 2014http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/800/E16-829.jsp

Stimmen aus dem Umfeld der gegen den Verkauf von Archivgut gerichteten Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw (derzeit 1771 Unterstützer)

oder auch nur Vertreter der mitbetroffenen Universitätsarchive als Sachverständige einzuladen. Der Sprecher unserer Arbeitsgemeinschaft der NRW-Universitätsarchive, Herr Freitäger, hat bei seiner Unterschrift unter die Petition zu Protokoll gegeben, dass seine Eingabe an das federführende Ministerium noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt wurde.

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Petition: Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!

Wer uns in der Causa Stralsund unterstützt hat, wird gebeten, jetzt auch die von Thomas Wolf initiierte Petition “Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!” zu unterschreiben:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Die Facebook-Seite zur Petition:
https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

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Stralsund Library Stamp

ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library’s charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de

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Kulturgut versus menschliches Leid?

In seinem absolut empfehlenswerten Wissenschaftsblog Archaeologik geht Rainer Schreg immer wieder auf bedrohtes Kulturgut ein. Ein aktueller Schwerpunkt ist der syrische Bürgerkrieg, der auch immense Kulturgutverluste brachte. Der jüngste Beitrag zitiert einen Kommentar in der WELT: “Es fällt schwer, bei all dem menschlichen Leid an Kulturgüter zu denken. Doch viele Experten sind davon überzeugt, dass deren Erhalt beinahe so wichtig ist wie die Rettung von Menschenleben. Das kulturelle Erbe sei untrennbar mit den Menschen verbunden, heißt es bei der Unesco. “Wenn Kulturgut in einem vom Krieg betroffenen Land Schaden nimmt, kann das bedeutende Auswirkungen auf das kollektive Gedächtnis der gesamten Bevölkerung haben”, sagt auch Museumsratspräsident Hans-Martin Hinz. Der Erhalt des Erbes sei ein entscheidender Faktor, um den kulturellen Wohlstand eines Landes zu schützen, seine Offenheit gegenüber der Welt zu wahren und um den Tourismus zu fördern. “Und der ist unerlässlich für den potenziellen Wiederaufbau.””

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Soziale Netzwerke: Faszinierendes Potential für die Rettung von Kulturgut | #KulturEr

Ein Beitrag zur Blogparade “Mein faszinierendes Kulturerlebnis

In den vergangenen Tagen war ich immer mal wieder auf Archivalia – nicht nur wegen der aktuellen Beiträge dort, sondern vor allem, um mir Beiträge, die jetzt gerade ein Jahr alt werden, durchzulesen.

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Hilf jetzt mit und rette die Geschichte Kölns mit einem Klick!

Jedes Stueck zaehlt

“Hilf jetzt mit und rette die Geschichte Kölns mit einem Klick! Retter Sven Schöller spendet für jeden neuen “gefällt mir” Klick auf dieser Seite 1€ an die Stiftung Stadtgedächtnis bis morgen 14.00 Uhr.”

https://www.facebook.com/jedesstueckzaehlt

Die Aktion läuft bis Mittwoch, 30.10.2013, 14 Uhr!


Kampagne “Jedes Stück zählt”: http://www.jedes-stueck-zaehlt.de/
Stiftung Stadtgedächtnis: http://www.stiftung-stadtgedaechtnis.de/

Auf den Spuren eines Frevlers

Lisa Fagin Davis, eine junge Handschriftenexpertin, berichtet in ihrem lesenswerten Weblog über eine (virtuelle) Reise zu wenig bekannten Sammlungen abendländischer mittelalterlicher Handschriften in den USA. Sie schreibt so anschaulich, dass man leicht vergisst, dass ihr “Trip” gar nicht real ist. Der Bestand an mittelalterlichen Handschriften in den USA wird sehr stark geprägt von Einzelblättern, die durch das Zerlegen ganzer Handschriften erzeugt wurden. Eine aus meiner Sicht abscheuliche Praxis, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Zusammenstellung einschlägiger Links habe ich in Archivalia im Dezember 2012 mitgeteilt. Dieses Schlachten von Kulturgütern ist keineswegs Vergangenheit, wie beispielsweise Dietrich Hakelberg 2008 zeigen konnte: Im Antiquariatshandel wurde ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt.

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Stralsund: 1. Tag der Bestandserhaltung in Mecklenburg-Vorpommern

In Stralsund findet am 2. September 2013 der erste Tag der Bestandserhaltung in Mecklenburg-Vorpommern statt.
 

Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Archive und Bibliotheken sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern, die schriftliches Kulturgut verwalten.

Der Tag der Bestandserhaltung ist die erste spartenübergreifende Fortbildung, die in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene kooperativ vom VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.  und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) veranstaltet wird. Die Initiative geht von der an der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelten Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) aus. Zu deren Hauptaufgaben zählt, die Infrastrukturen zur Erhaltung der Originale in Archiven und Bibliotheken in den Ländern zu stärken. 

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/250.html mit weiteren Informationen

 
 

Tag der Bestandserhaltung: Programm

Veranstaltungsort: Rathaus Stralsund, Löwenscher Saal
 

9:30 Uhr Begrüßungskaffee
10:30 Uhr Grußworte
 

11:00 Uhr „Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK): Best Practice in der Bestandserhaltung“ Dr. Ursula Hartwieg, Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, Berlin
 

11:20 Uhr „Überblick zum Restaurierungsbedarf in den Archiven Mecklenburg- Vorpommerns“ Dr. Bernd Kasten, Stadtarchiv Schwerin
 

11:40 Uhr „Historische Buchbestände in Mecklenburg-Vorpommern – ein Überblick“ Robert Zepf, Universitätsbibliothek Rostock
 

12:00 Uhr „Comparatum ex legato – die Bibliothek des Stralsundischen Gymnasiums“ Dr. Burkhard Kunkel, Beauftragter Historische Bibliotheken, Handschriften- sammlungen und Archiv der Hansestadt Stralsund
 

12:20 Uhr „Landesprogramm Schleswig-Holstein“ Dr. Jens Ahlers, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek, Kiel
Diskussion
 

13:00 Uhr Mittagspause: Imbiss (kostenpflichtig)
 

14:00 Uhr „Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken“ Prof. Mario Glauert, Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Potsdam
 

14:30-16:30 Uhr Workshops
 
Workshop 1: „Schimmelpilz“
 
Workshop 2: „Konservatorische Sofortmaßnahmen“
 
Workshop 3: „Inhalt, Sinn und Zweck der Notfallbox“

 

http://www.kirche-mv.de/Erster-Tag-der-Bestandserhaltung-in-MV.31467.0.html

 

Zur Causa Stralsund:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

und die Beiträge hier auf dem Weblog Kulturgut: http://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund

Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Jeffrey Hamburger, Kunsthistoriker in Harvard, potestiert gegen Überlegungen der bankrotten US-Stadt Detroit, die unschätzbaren Meisterwerke des Detroit Institute of Art auf den Markt zu werfen. Nach wenigen Tagen gibt es schon über 3400 Unterstützer.

Siehe auch Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/453138761/

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Der Wortlaut der Petition:

In light of the city of Detroit having declared bankruptcy on July 18, 2013, it has been announced that some of the city’s assets, including the renowned collections of the Detroit Institute of Arts, could conceivably be sold to pay off the city’s creditors. The collections, which rank among the best in North America, include significant holdings of Italian, Netherlandish, Dutch and Flemish painting. Flemish masterpieces include works by Jan van Eyck, David, van Orley, Massys, Breugel, Cuyp, Hobbema, Hals, van Dyck, Ruisdael, Rembrandt and Rubens. Among the Italian masters represented are Botticelli, Ghirlandaio, Fra Angelico, Sasetta, Bellini, Perguino, Titian, Correggio, Parmigianino, Dossi, Bronzino, Carravagio, Veronese, Reni, Batoni, and Tiepolo. The outstanding collection of Impressionist and post-Impressionist as well as earlier French painting includes works by Poussin, Claude, de la Tour, Chardin, Fragonard, Delacroix, Courbet, Cezanne, Corot, Degas, Pissaro, Monet, Renoir, Seurat, Gauguin, and Vincent van Gogh. Among the English artists in the collection are Hogarth, Hoppner, Fuseli, Raeburn, Romney, Reynolds, Gainsborough, Constable, and Millais. All this is no more than a sampling: the museum also holds outstanding collections of American, African, African-American, Asian, and Islamic art, as well over 35,000 prints, drawings and photographs. A vital cultural hub in Detroit and the mid-Western United States, the museum is an institution of international standing and importance. The sale and dispersal of its collections would be nothing short of a tragedy. I am therefore asking you to consider signing the following petition, addressed to Mr. Kevyn Duane Orr, the emergency manager of the city of Detroit:

Dear Mr. Orr,

We, the undersigned, write to express our profound dismay at the news that the city of Detroit is considering auctioning off the collections of the Detroit Institute of Arts to meet the city’s obligations as part of the current bankruptcy proceedings. The Institute of Art’s collections are not only among the finest in the United States; they rank among the greatest in the world and contribute to the city’s international reputation. To sell them, in whole or in part, would seal the city’s shame, dispose of one of the most visible manifestations of its proud history, and inflict permanent, irreparable harm on the city as a center for culture, tourism and commerce. One doesn’t help a patient, even one who’s very sick, by cutting out his or her heart. We urge you to resist the pressures being brought to bear by creditors to resort to what would be an act of draconian cultural iconoclasm without parallel in modern times.

Yours sincerely, 
Jeffrey Hamburger 
Harvard University

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Köln: “Le[ ]re als Denkmal”. Führungen und Aktionen zum “Tag des offenen Denkmals” am 8. September

Der diesjährige Tag des offenen Denkmals steht unter dem Motto “Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?” Eines der unbequemsten Denkmale in Köln ist der Ort des Historischen Archivs in der Severinstraße. Hier wirkt allein der Raum, der nach dem Einsturz und der folgenden Räumung des Archivgutes als riesiger Krater zurückbleibt: Leere als Denkmal, oder hintersinniger:

Le[ ]re als Denkmal

Die Initiative ArchivKomplex ist am “Tag des offenen Denkmals” (8. September 2013) von 11 bis 17 Uhr am Ort des Geschehens präsent. In drei Führungen (11.30, 13.30 und 15.30 Uhr) gehen Mitglieder der Initiative erläuternd auf die Ereignisse ein. Es findet eine künstlerische Aktion zum Thema statt, an der das Publikum sich beteiligen kann. Um 13.58 Uhr, zur Zeit des Einsturzes, wird ein “Denkmal des unbekannten Bauarbeiters” enthüllt.

Wir laden Sie ein, am Sonntag, 8. September, zwischen 11 und 17 Uhr zum Treffpunkt vor dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium (Severinstraße 241, 50676 Köln) zu kommen und teilzunehmen!

Damit setzt die Initiative ArchivKomplex die Serie von temporären Aktionen und Interventionen fort, um die Auswirkungen der Katastrophe vom 3. März 2009 auf die Stadt-Gesellschaft in Erinnerung zu halten – als “Denkmal im Prozess”. Dass das nötig ist, zeigt die Entscheidung der Stadtratsmehrheit vom 18. Juli, den Archiv-Neubau zu verkleinern: In der städtischen Politik lässt die Sensibilität für die Ereignisse offensichtlich bereits nach.

Dabei gibt es noch immer keine Antwort auf die Fragen: Wie konnte der Einsturz passieren? Wer trägt die Verantwortung? Der Bau des Erkundungsschachtes hat sich mehrfach verzögert, die Ermittlungen ziehen sich hin, der Rechtsstreit hat noch nicht einmal begonnen … So bleibt das Loch das nachdrückliche Denkmal menschlichen Versagens, das Tote, viele Traumatisierte, den Verlust von Gebäuden und einen immensen Schaden an unersetzlichen Kulturgütern hinterließ.

ArchivKomplex hat sich seit seiner Gründung Ende 2011 immer wieder zu Themen, die mit dem Einsturz zusammenhängen, geäußert, zum Beispiel in:

  • einer Erklärung zum Neubau des Stadtarchivs und zur Zukunft der Kunst- und Museumsbibliothek (23. Mai 2013),
  • einer Erklärung zum Planungsstopp für den Neubau des Stadtarchivs (12. April 2013),
  • einer Diskussionsveranstaltung zum Wettbewerbsergebnis “Erweiterung des Gymnasiums Kaiserin-Augusta-Schule und städtebauliche Entwicklung des Georgsviertels” (14. Januar 2013),
  • einer Erklärung dazu (4. Dezember 2012), die von vielen Bürgern der Stadt unterstützt wird, 
  • der Beteiligung an der “plan12” Architektur Biennale Köln (21. – 28. September 2012), 
  • der Arbeit »24 Sätze zu 8 Minuten« am Bauzaun um den Archivkrater (seit 3. März 2012).

 

Ausführliche Dokumentationen, Texte und Presseberichte dazu finden Sie unter www.archivkomplex.de.

ArchivKomplex
c/o Dorothee Joachim, T 0221 37 82 45 / Reinhard Matz, T 0221 550 52 83[
Information und Kontakt: http://www.archivkomplex.de 

Quelle: Pressemitteilung ArchivKomplex vom 8.8.2013
http://www.archivkomplex.de/index.php/presse/presse-von-akx

via http://archiv.twoday.net/stories/453140241/

Wo ist der Hevelius-Druck aus dem Besitz von Andreas Marquard?

Dr. Jürgel Hamel aus Berlin mailte mir: als alter Stralsunder hatte ich bereits damals die ganze Geschichte mit Entsetzen verfolgt. Nun muß ich feststellen, daß ich mit einem Verkauf “direkt geschädigt” wurde. Es handelt sich um den Hevelius-Band aus dem Besitz von Andreas Marquard. Ich habe eine kleine Arbeit über Marquard (fast) fertig und kann danach festellen, daß er er in der Tat auch ein kenntnisreicher Astronom und Kalenderautor war. Zudem sind seine astronomischen Beobachtungen in Stralsund dokumentiert – und das sind die frühesten in Stralsund. Leider fällt mit dem Verkauf des Hevelius-Bandes aus seinem Besitz eine wichtige Quelle für mich fort. Da Sie jedoch sicherlich über die besten und sichersten Informationen verfügen, möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Ihnen zum Verbleib des Bandes näheres bekannt ist. Hat sich vielleicht der neue Besitzer bei Ihnen gemeldet oder ist er Ihnen bekannt und es wäre möglich, ihn zu kontaktieren?

Den Hevelius-Druck hatte ich in meinem – von der Presse kaum beachteten – Beitrag über die Reiss-Auktionen vom 30. Oktober bis 2. November 2012, bei der besonders wertvolle Stücke aus der Strasunder Gymnasialbibliothek unter den Hammer kamen, erwähnt:

“Nr. 4840 (Einlieferung 177) ging für 20.000 Euro weg. Um welche kulturhistorische Kostbarkeit es sich handelte, zeigt die Beschreibung bei Reiss:

Hevelius, J. Selenographia: sive lunae descriptio. Addita est, lentes expoliendi nova ratio; ut et telescopia diversa construendi, et experiendi modus. Danzig, A. Hünefeld für den Autor, 1647. Fol. (35:24 cm). Mit gest. Titel, gest. Porträt, 111 Kupfern auf 91 Taf. (inkl. 3 gefalt. u. 1 mit bewegl. Scheibe) u. 26 Textkupfern. 13 (statt 14) Bll., 563 S. – Angebunden: Ders. Epistola de motu lunae libratorio, in certas tabulas redacto. – Epistola de utriusq(ue) luminaris defectu anni 1654. 2 Tle. Danzig, A. J. Müller für den Autor, 1654. Mit 2 gest. Titelvign., 7 (1 doppelblattgr.) Kupfertaf. u. 2 (1 blattgr.) Textkupfern. 1 Bl., 48 S.; 1 Bl., S. 49-72, 1 Doppelbl., 4 Bll. – Zwischengebunden: Ders. Dissertatio de nativa saturni facie, eiusq(ue) variis phasibus, certa periodo redeuntibus. Cui addita est, tam eclipseos solaris anni 1656 observatio, quam diametri solis apparentis accurata dimensio. Danzig, S. Reiniger für den Autor, 1656. Mit 1 gest. Titelvign. u. 4 Kupfertaf. 3 Bll., 40 S. Etwas spät. Prgt., Vorderdeckel mit goldgeprägtem umkränztem Monogramm “M(agister) A(ndreas) M(arquard)” darunter “1675”, Rückdeckel mit Monogramm “M. H. / 1701”; Rückdeckel fleckig u. restauriert, Vorsätze erneuert.
(177)

I. VD 17 39:125064G; Dt. Mus., Libri rari 135; Honeyman Coll. 1672; Roller-G. I, 53; Volkoff, Hevelius 1; zu allen Werken: Zinner, Instrumente 381 u. DSB VI, 360 ff. – Erste Ausgabe der für lange Zeit grundlegend gebliebenen Beschreibung des Mondes, die zugleich einen ausführlichen Atlas darstellt. “Eine in siebenjähriger Arbeit gewonnene, bis dahin unerreichte, mit selbstgestochenen Kupfern ausgestattete Beschreibung der Mondoberfläche, der Mondphasen und -libratrionen” (NDB IX, 60). Unter den schönen, akkurat gestochenen Kupfern neben den Mondkarten auch Darstellungen von Fernrohren sowie eines Linsenschleifapparates. Taf. 21 mit der zugehörigen beweglichen Scheibe u. dem Fadenzeiger. – Ohne den Vortitel, Drucktitel mit Bibl.- u. Ausgeschieden-Stempel sowie Bibl.-Sigle.
II. VD 17 12:644420L; Volkoff 4 & 5. – Erste Ausgabe der beiden Schriften, auch separat bzw. mit zwei weiteren Schriften (als “Epistolae IV.”) ausgegeben. “A letter in answer to J. P. Riccioli’s doubts set forth in his ‘Almagestum’ concerning Hevelius’s theory on the libration of the moon as described in the Selenographia… (The second letter) contains observation methods employed and a description of the solar eclipse of August 12 and of the lunar eclipse of August 27, 1654” (Volkoff). – Tl. 2 mit stärkerem Moderschaden an der unteren Außenecke, Papier dadurch gebräunt u. brüchig.
III. VD 17 39:125093U; Volkoff 6. – Erste Ausgabe. Enthält Hevelius Theorien zu Gestalt des Saturn, den er als Körper mit zwei Henkeln ansah, und zum Durchmesser der Sonne. – Untere Außenecken etwas gebräunt, gegen Ende mit Moderschaden. Ohne das Blatt “Ordo Figurarum”, das fast immer fehlt (vgl. VD 17) u. auch von Zinner nicht genannt wird.
Provenienz: Geschenkexemplar für den Stralsunder Theologen, Mathematiker und Astronom Andreas Marquard, mit dessen eigenhändigen Vermerk “M. Andreas Marquardi Stralsund(ensis) Pomeran(us)/ Ex donatione autoris”. Marquard ist als Autor mehrerer astronomischer Disputationen nachweisbar, die sich mit auch von Hevelius besonders behandelten Themen beschäftigen (“De stellis fixis”, 1659; “De variis lunae phasibus”, 1660; “De diametro solis”, 1662; “De cometarum sede”, 1663). Von 1668 bis 1670 unterrichtete er den Greifswalder Theologen u. Physiker Theodor Pyl in Musik, Mathematik u. Astronomie. Von Marquards Hand stammen auch einige saubere Marginalien u. Anstreichungen in der Selenographia.

Die Zuweisung zur Provenienz erfolgt nicht nur über den Stralsunder inhaltlichen Bezug und die Erwähnung des Ausgeschieden-Stempels. In Biederstedts Beschreibung der Gymnasialbibliothek wird unter den Förderern der Bibliothek “M. Archidiakonus Andreas Marquards (1670 bis 75) Witwe” ausdrücklich erwähnt!”

Zu den Rückkäufen der Stadt Stralsund ist ein Artikel der Ostsee-Zeitung einschlägig:

Inzwischen hat Stralsund über 90 Prozent der Bücher wieder. Die Käufer hätten den Rückerwerb zu dem Preis ermöglicht, den sie bezahlten. „Keiner wollte mehr haben“, lobt Kultursenator Holger Albrecht das Entgegenkommen. „Zurückgewonnen haben wir auch 18 sehr wertvolle Einzelexemplare, mit denen es uns gelingt, die Identität, den Charakter der Bibliothek zu rekonstruieren“, erklärt Kunkel. Dazu gehört „Gographia“ von Ptolemäus aus dem Jahr 1542 mit einem Marktwert von 17 000 Euro, Tendenz steigend. „Das ist schon so, als ob man Feinunzen Gold in der Hand hält.“ Dieses Buch hatte die Unibibliothek Basel ersteigert, ebenso wie den Band „Biblia Graeca“ von Zacharias Orth von 1553. Nicht minder wertvoll ist die „Biblia Tamulica“ aus dem 17. Jahrhundert – einer der ersten Drucke, die in Indien hergestellt wurden. Die Herzog- August-Bibliothek Wolfenbüttel rückte diesen Schatz nun wieder heraus. Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel. In dem Sendschreiben von Ferdinand I. an die Fürsten des Sächsischen Kreises aus dem 16. Jahrhundert geht es um die Abhaltung eines Reichstages zur Türkenfrage.

Nur bei einem Werk macht sich Kunkel keine Hoffnung, dass es jemals wieder nach Stralsund gelangt: Die gedruckte Doktorarbeit von Johannes Kepler „Cosmographia“ ging für 44 000 Euro in die USA und wird wohl unwiederbringlich verloren sein.

Die Stadt Stralsund behauptet zwar, dass sie am Rückerwerb der Bände aus dem Stadtarchiv interessiert ist, zugleich verscherbeln Hassold & Co. weiterhin Drucke mit offenkundiger Stralsunder Provenienz. Und nach meiner Schätzung wurden auf den genannten Reiss-Auktionen knapp 190 Bände aus Stralsund versteigert. Davon sind wohl nur die genannten 18 Stücke wieder in Stralsund gelandet. Halten wir also fest: Trotz des medialen Wirbels haben es die Erwerber von 90 % des Reiss-Bestands vorgezogen, ihre Bücher NICHT an Stralsund gegen Kostenersatz zurückzugeben!

Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern: Kulturgüter müssen dem Markt entzogen werden

Neulich meldeten wir einen Beschluss des Museumsverbands Mecklenburg-Vorpommern, der den Schutz der Kulturgüter in den Museen und musealen Einrichtungen des Landes anmahnte. Unser Dank gilt dem Vorsitzenden des Museumsbunds für den folgenden Gastbeitrag.

Der Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. beobachtet im Rahmen seiner Qualitätsanalysen zur Museumslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern als Fachverband für die Museen und musealen Einrichtungen seit Jahren den Umgang mit den in den Sammlungen der Museen und musealen Einrichtungen enthaltenen Kulturgüter. Dabei geht der Verband von der Prämisse aus, dass Kulturgüter in jedem Falle als außergewöhnlich schutzwürdig und dem Markt entzogen gewertet werden müssen.

Im Jahr 2007 hat der Museumsverband auf seiner Jahrestagung einen offenen Brief zur Lage der Museen verabschiedet. Leider müssen wir bei der heutigen Durchsicht des Papiers feststellen, dass er nicht nur unverminderte, sondern fortschreitende Gültigkeit hat. Ein jüngster Präzendenzfall ist der Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv. Der Museumsverband hat sich deshalb mit einem offenen Brief unter dem Titel “Kulturerbe und der Vertrag der Generationen” erneut an die Öffentlichkeit gewandt.
Zugleich empfiehlt und mahnt der Museumsverband seine Mitglieder zu einem sorgfältigen und fachlich korrekten Umgang mit den in den musealen Sammlungen bewahrten Kulturgütern. Zum Schutz der Objekte in ihren Sammlungen empfahl der Vorstand des Museumsverbandes deshalb in diesem Jahr seinen Mitgliedern, eindeutige Regelungen zur Abgabe von Kulturgut, zur Entinventarisierung oder Deakzession in ihren Satzungen und Sammlungskonzeptionen zu verankern.

Wir mahnen als Verband seit einiger Zeit den Schutz der Sammlungen an, da es im Denkmalschutzgesetz des Landes (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-DSchGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr) heißt: “Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.“ Es wird im Gesetz also vernünftigerweise davon ausgegangen, dass in öffentlichen Sammlungen ein entsprechender Schutz besteht. Genau dieser besteht aber aus unserer Sicht nicht.

Darum auch die eigene Richtlinie, die sozusagen eine niederschwellige Empfehlung an die Museen im Land ist, einen Schutz des Museumsgutes, bei fehlendem gesetzlichen Schutz, in den Museumssatzungen zu verankern.

Insofern ist die Causa Stralsund Anlass für den Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern gewesen, erneut auch den Schutz der Objekte in Museumssammlungen zu thematisieren. Unsere Empfehlung (http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Deaczession.pdf) nimmt ausdrücklich Bezug auf den Leitfaden des Museumsbundes. Dieser behandelt den empfohlenen Umgang der mit den Sammlungen Betrauten mit diesen.

Dr. Steffen Stuth
Vorsitzender