Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”

Sehr geehrte Leser_Innen,

ein Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”.

Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund

Von Philipp Maaß unter Mitarbeit von Klaus Graf

Erschienen in: BuB : Forum Bibliothek und Information ; Fachzeitschrift des BIB, Berufsverband Information Bibliothek e.V Vol. 65, No. 2 (2013), p. 84-86

 

Am 5. Juni 2012 hat die Hansestadt Stralsund per Beschluss im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses 5926 Bände der historischen Bibliothek des Stadtarchivs, nämlich den Teilbestand Gymnasialbibliothek, an den Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben verkauft. Wir wollen in diesem Artikel eine kurze Chronologie der Ereignisse (Stand: 20. Dezember 2012) zeichnen und auch aufzeigen, wie derlei Kulturgutverlusten in Zukunft begegnet werden kann. Noch kann von einer umfassenden Aufklärung des Geschehens keine Rede sein. Das folgende ist also eher eine Zwischenbilanz als eine abschließende Bewertung der Affäre.

“Kulturgut ist unveräußerlich” (Satzung des Stadtarchivs Stralsund 2002)

“1984 – 2009 […] war ich hier beschäftigt und kann mit ganz großer Ruhe sagen, in dieser Zeit ist kein Buch ein einziges Mal einem Benutzer vorgelegt worden, weil kein Benutzer danach verlangt hat. Hans-Joachim Hacker” (Ehemaliger Leiter des Stadtarchivs)

Eigentlich weiß man gar nicht so genau ,wo man anfangen soll: Bei den befremdlichen Äußerungen eines langjährigen Archivchefs einer Weltkulturerbe-Stadt zur mangelnden Nachfrage nach Büchern der Gymnasialbibliothek Stralsund? Beim Oberbürgermeister der Stadt Stralsund, der sich 2004 von seinem Stadtarchivar Hacker für sein Empfangszimmer 1090 historische Bände, unter anderem eine in plattdeutsch gedruckte Bibel von 1588, als dekorativen Raumschmuck bereitstellen ließ? Oder vielleicht beim Antiquar Peter Hassold, der einerseits ständig in den Medien die Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte betont, andererseits bereit war, dem Stadtarchiv eine Honorarkraft zu finanzieren, um sich dann aus den Sammlungen bedienen zu dürfen?

Für die Fachwelt begann alles mit einem Kommentar von Falk Eisermann, Leiter des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” an der Staatsbibliothek Berlin,  in dem Blog “Archivalia” am 22. Oktober 2012. Er war in einer Pressemeldung der Stadt Stralsund auf die Erwähnung der “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” aufmerksam geworden.  Eigentlich ging es im Beitrag nur um die Schließung des Archivs wegen Schimmelbefalls. Klaus Graf, der das Blog Archivalia betreibt und sich seit vielen Jahren mit Kulturgutverlusten beschäftigt, ging daraufhin der Sache auf den Grund und hakte bei der Stadt Stralsund nach. Der Pressesprecher der Stadt bestätigte am 30. Oktober den Verkauf der gesamten Gymnasialbibliothek an “einen Antiquar”. Mehr dürfe  er nicht preisgeben, da es sich um “schutzwürdige Interessen” handele.

Mittlerweile tauchten auch in den einschlägigen Portalen (Abebooks, ZVAB, Ebay usw.) erstaunlich viele Bände mit dem Besitzstempel des Stralsunder Stadtarchivs auf. Dabei handelte es sich teilweise um Pomeranica mit keinerlei (zumindest elektronischem) Nachweis in Deutschland und sogar um Bücher aus der bedeutenden Löwen’schen Sammlung. In der bibliothekarischen Mailingliste “Inetbib” machte Graf auf die unglaublichen Vorgänge aufmerksam. Ich kontaktierte ihn daraufhin, um eine Petition zu verfassen, die den Protest bündeln sollte. Es folgten eine Reihe von Protestnoten anerkannter Wissenschaftler und Pressemitteilungen von Berufsverbänden (u.a. VdA , VDB – BIB äußerte sich leider nicht) sowie nicht zuletzt zahlreiche Unterschriften unter die Petition. In den nächsten Tagen war in  überregionalen Tageszeitungen (u.a. FAZ, Süddeutsche Zeitung: “Vergessen, Verschimmelt, Verscherbelt”) vom “Stralsunder Bücherausverkauf” zu lesen. Die Stadt versprach daraufhin Aufklärung und setzte zwei renommierte Germanisten, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, als externe Gutachterkommission ein, die zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem Buchverkauf wohl doch nicht um einen “wertlosen Bestand” (Hacker) handele. Gerade als Ensemble, als geschlossenes Ganzes sei sie von großer Bedeutung für die Stadt- und Regionalgeschichte und eine wichtige Quelle der Bildungsgeschichte.

Die Stadt legte den Rückwärtsgang ein und versprach, den Verkauf umgehend rückgängig zu machen. Hassold zeigte sich generös und gab die noch nicht verkauften 5.278 Bände an die Stadt Stralsund zurück, wo sie momentan in “Thermo-Containern” aufbewahrt werden. Einen Teil hat der Antiquar als unverkäuflich vernichtet.

Ein von uns vermitteltes Angebot der Universitätsbibliothek Greifswald, den Rückkauf treuhänderisch zu verwalten und die Bände elektronisch zu erfassen sowie eine Erstrestaurierung durchzuführen, wurde aus uns nicht bekannten Gründen von der Stadt abgelehnt.

Die Archivleiterin Frau Nehmzow, die den Verkauf fachlich verantwortet hatte, wurde  fristlos entlassen. Man erfuhr, der Verkauf von angeblichen “Dubletten” sei seit den 1990er Jahren gängige Praxis gewesen, um damit die “historischen Buchsammlungen erhalten zu können” da von der Stadt keine finanziellen Mittel zu bekommen waren. Auch Förderanträge  an das Land seien mit der Begründung, es seien keine Bestände mit landesweiter Bedeutung, abgelehnt worden.

Mittlerweile hat die Stadt Strafannzeige gegen Frau Nehmzow gestellt: Im März diesen Jahres verkaufte sie für 20.000 € rund 1000 Bücher aus dem Stadtarchiv ohne Genehmigung. Der Vize-Oberbürgermeister der Stadt, Holger Albrecht, wurde von Frau Nehmzow beschuldigt, von den Verkäufen gewusst zu haben. Er wies die Vorwurfe zurück, was von Teilen der Stralsunder Bürgerschaft bezweifelt wird. Am 13. Dezember 2012 wurde laut Ostsee-Zeitung bekannt, dass der Antiquar Hassold eine Honorarkraft im Archiv bezahlte, ohne dass die Stelle von der Stadt genehmigt worden sei. Hassold habe sich dafür im März diesen Jahres 151 Bände aus dem wertvollen Pomeranica-Bestand des Stadtarchivs aussuchen dürfen.

Die maßgebliche Initiative der “Kampagne” zum Erhalt der Gymnasialbibliothek kam von Klaus Graf. Eine sehr heterogene kleine Gruppe Interessierter fand sich zuerst in einem Mail-Verteiler  zusammen. Es entstand eine Facebookseite, die zusammen mit anderen Social Media den Druck auf die Stadt erhöhten und als Austausch- und Kommunikationsplattform diente. Die Presseartikel zur Thematik wurden von uns gesammelt, und die Angebote der Antiquare zur späteren Identifizierung der Bände systematisch abgespeichert. Zwei Wikipedianer legten Artikel in der Wikipedia an, z.B. zum Stralsunder Gymnasium. Es war eine Kulturgutschutz-Kampagne, die nicht zuletzt mit Hilfe der Social Media erfolgreich war.

Damit die so geschaffene Infrastruktur auch bei künftigen Aktionen, mit denen man im Kulturgutbereich ja rechnen muss, zur Verfügung steht, haben wir beschlossen, uns als “Arbeitsgemeinschaft Kulturgut bewahren” zu organisieren.

Auch wenn der Ausgang der “Causa Stralsund” ein deutliches Warnsignal an alle Stadtkämmerer aussendet, die mit dem Gedanken spielen, kommunale Kulturgüter zu verkaufen, bleibt noch viel zu tun.

Bei allen, auch den kleinen Altbestands-Sammlungen muss sich die Überzeugung durchsetzen, dass es vor 1850 eigentlich keine “Dubletten” gibt, weil durch individuelle Provenienzmerkmale oder Druckvarianten keine Doppelstücke vorliegen. Hier muss die Position der “Schriftliches Kulturgut erhalten” in ihrer Denkschrift von 2009 immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Wie wenig man auf die Durchsetzung buchhistorischer Binsenweisenheiten in der bibliothekarischen Praxis vertrauen darf, zeigt die Rechtfertigung der skandalösen Eichstätter Verkäufe frühneuzeitlicher Drucke aus Kapuzinerbibliotheken durch die Bayerische Staatsbibliothek in einem Untersuchungsbericht. Im November 2006 fand das Salzburger Benediktinerstift St. Peter nichts dabei, sogenannte Dubletten von Drucken seit dem 16. Jahrhundert zu versteigern.

In die Stralsunder Petition haben wir bewusst auch allgemeine Forderungen aufgenommen:

“Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).”

Die Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft haben wir so formuliert: “Was in den amtlichen Denkmal- und Kulturgutverzeichnissen steht, ist leider nur ein Teil des schützenswerten Bestandes an Geschichtsquellen und kulturellen Zeugnissen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Adelsbibliotheken wie die Donaueschinger Hofbibliothek, Kirchenbibliotheken wie die in Eichstätt zusammengetragenen Kapuzinerbibliotheken oder 2012 die im Stadtarchiv Stralsund verwahrte (und nur mit schmerzlichen Verlusten dank unseres Einsatzes zurückgeholte) Gymnasialbibliothek samt weiteren wertvollen Büchern wurden in den letzten Jahren in den Handel gegeben und zerstreut. Immer wieder werden bemerkenswerte Schlossausstattungen auf Auktionen angeboten. Solche historischen Provenienzen (Herkunftsgemeinschaften) verdienen Schutz und Respekt, haben aber bisher – anders als archäologische und Baudenkmale – keine organisierte Lobby.”

Auch künftig wollen wir uns stark auf Social Media stützen und in einem Weblog kulturgut.hypotheses.org unsere Positionen zum Kulturgutschutz vertreten.

Internetquellen:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument Chronologie der Ereignisse (Stadt Stralsund)

https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/ (Chronologie, englisch)

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund (Berichterstattung im Weblog Archivalia)

Klaus Graf: Causa Stralsund. Darf eine Stadt ihr Kulturerbe in den Handel geben?

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

 

 



Diesen Blogbeitrag zitieren
philippmaass (2013, 27. März). Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund” Kulturgut. Abgerufen am 18. April 2024, von https://doi.org/10.58079/qnic

3 Gedanken zu „Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”

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